Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in - Kaross./Fzg.baut.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik fertigen und warten Karosserien, Karosserieteile, Baugruppen und Fahrgestelle z.B. von Bussen und Spezialfahrzeugen. Sie rüsten Fahrzeuge aus, bauen Antriebssysteme sowie Sicherheits- und Assistenzsysteme ein und justieren die Systeme.

Die Ausbildung im Überblick

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handel sowie im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben von Fahrzeug- und Nutzfahrzeugherstellern

  • in Zuliefererbetrieben der Kfz-Industrie

  • bei großen Fahrzeugausstattern bzw. -umrüstern

  • in Reparaturwerkstätten

  • in Betrieben, die Oldtimer restaurieren

  • bei Betrieben mit eigenem Fuhrpark- und Werkstattbereich, z.B. Speditionen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen im Ausbildungsbereich Handwerk überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein, im Ausbildungsbereich Industrie und Handel überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es im Ausbildungsbereich Handwerk 297 Ausbildungsanfänger/innen. 47 Prozent der zukünftigen Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik verfügten über einen Hauptschulabschluss , 43 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Neun Prozent verfügten über die Hochschulreife , ein Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen. Sechs Prozent der Ausbildungsanfänger/innen hatten vor Ausbildungsbeginn an einer betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen, fünf Prozent ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert.

Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel gab es 78 Ausbildungsanfänger/innen. 59 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 29 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss. Zwölf Prozent verfügten über die Hochschulreife.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Die angehenden Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik lernen in der Ausbildung z.B., wie man Metallarbeiten wie Sägen, Bohren und Schleifen ausführt oder mit Baugruppen umgeht. Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werken und Technik sind hierfür wichtig. Kenntnisse im technischen Zeichnen sind beim Umgang mit Schalt- und Anordnungsplänen gefragt.

Mathematik:

Kenntnisse in Mathematik sind erforderlich, da die Auszubildenden beispielsweise Schadenskalkulationen und Kostenvoranschläge erstellen müssen.

Physik:

Für Ausbildungsinhalte z.B. aus den Bereichen Elektronik und Hydraulik sind physikalische Kenntnisse von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Karosserie- und Fahrzeugbauteile herstellt, z.B. die Bearbeitungsmaschinen einstellt und Feinbleche umformt

  • wie Bauteile, Baugruppen und Systeme demontiert, gereinigt und montiert werden, wie man Schraubverbindungen und elektrische Anschlüsse herstellt, den Korrosionsschutz erneuert und Räder auswuchtet

  • wie man Fahrzeugverglasungen einbaut, Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen klebt und lötet und Karosserieteile aus Kunststoffen und Leichtmetall schweißt

  • wie Funktionen elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen sowie Längen und Werkstücke geprüft werden

  • wie man Schäden und Funktionsstörungen an Fahrzeugsystemen und deren Komponenten unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln feststellt

  • wie man fahrzeugtechnische Systeme wie Klimaanlagen, Druckluftsysteme, Hochvolt- und Energieversorgungssysteme sowie alternative Antriebsarten prüft und in Betrieb nimmt

  • was man über Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und herstellerspezifische Vorgaben, insbesondere im Bereich Hochvoltfahrzeuge bzw. -systeme, wissen muss

  • was bei Gesprächen mit Kunden zu den Themen Garantie und Kulanz wichtig ist

  • wie man Karosserien und Karosserieteile, Baugruppen und Fahrgestelle herstellt, einbaut und nachrüstet

  • was beim Prüfen und Messen wichtig ist und wie man z.B. Bremsanlagen einstellt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren, Fahrwerke und Komponenten ein-, umbauen und instand halten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. bis 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen

  • Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen

  • Messen und Prüfen von Systemen

  • Durchführen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten

  • Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen

  • Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen

  • Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Fahrzeugteilen

  • Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren

  • einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren

  • Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen

  • Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen

  • Fahrzeugteile aus Metall planen und herstellen

  • nichtmetallische Werk- und Verbundstoffe be- und verarbeiten

  • elektrische und elektronische Systeme instand halten und installieren

  • Fahrwerks- und Bremssysteme instand halten und installieren

Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. bis 42. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen

  • Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen

  • Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen

  • Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf- und Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Karosserieteilen, Baugruppen und Fahrgestellen

  • Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten

  • Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie von Baugruppen

  • Beurteilen des Schadensumfangs

  • Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen

3. und 4. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Abwicklungen, Schablonen, Modelle und Fertigungsformen anfertigen

  • Karosserien, Fahrgestelle und Aufbauten herstellen und restaurieren

  • Karosserien, Fahrgestelle und Aufbauten umbauen, aus- und umrüsten

  • Fahrwerke und Komponenten ein-, umbauen und instand halten

  • Karosserien, Fahrgestelle und Aufbauten instand halten

  • Fahrzeugsysteme, Zubehör- und Zusatzsysteme einbauen und instand setzen

Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung (in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres)

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Kraftfahrzeuggewerbe (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 979

2. Ausbildungsjahr: € 805 bis € 1.041

3. Ausbildungsjahr: € 850 bis € 1.144

4. Ausbildungsjahr: € 890 bis € 1.202

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 981 bis € 1.154

2. Ausbildungsjahr: € 1.029 bis € 1.187

3. Ausbildungsjahr: € 1.102 bis € 1.261

4. Ausbildungsjahr: € 1.177 bis € 1.330

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

Eine abgeschlossene Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker/zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin kann auf die Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik angerechnet werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin - Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Karosserieteile montieren, ausbeulen oder austauschen, Beleuchtungssysteme einbauen, Maschinen bedienen und reinigen

  • Umgebung: Maschinenlärm in Werkstätten und -hallen

  • Kleidung: Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, ggf. Gehörschutz)

  • Arbeitszeit: z.T. Bereitschaftsdienst

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt (z.B. beim Vermessen und Einstellen der Fahrwerksgeometrie)

    • Verantwortungsbewusstsein (z.B. Kontrollieren der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen)

    • Handwerkliches Geschick und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Einbauen von Karosserieteilen und beim Setzen von Schweißpunkten)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Ermitteln der Ursachen von Fehlern, Störungen und Schäden)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche und industrielle Kraft- und Nutzfahrzeughersteller bzw. -reparaturbetriebe oder Spezialwerkstätten): Werkhallen, Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik stellen Karosserien, Fahrzeugbauteile und Baugruppen her, montieren sie und halten sie instand. Sie beraten Kunden über Sonderausrüstungen und Zusatzeinrichtungen und bauen elektrische, elektronische, mechatronische, pneumatische und hydraulische Fahrzeugsysteme ein. Außerdem übernehmen sie Wartungs- und Einstellarbeiten. Sie bearbeiten die Oberflächen der Fahrzeuge, prüfen die Funktionen der gefertigten oder zu wartenden Bauteile und Systeme, dokumentieren Prüfergebnisse und Arbeitsschritte und übergeben das Fahrzeug an den Kunden.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik fertigen und warten Karosserien, Karosserieteile, Baugruppen und Fahrgestelle z.B. von Bussen und Spezialfahrzeugen. Sie rüsten Fahrzeuge aus, bauen Antriebssysteme sowie Sicherheits- und Assistenzsysteme ein und justieren die Systeme.

Nutz- und Privatfahrzeuge für jede Anforderung

Eine wichtige Aufgabe von Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikern und -mechanikerinnen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik ist es, vom Automobilwerk gelieferte Basismodelle von Nutzfahrzeugen zu einsatzfähigen Transport- und Arbeitsmitteln zu machen.

Sie statten beispielsweise Lkws mit einer seitlichen Faltwand aus oder bringen Ladekraneinrichtungen und Ladebordwände an, die hydraulisch abgesenkt werden können. Oder sie bauen zwei-, drei- oder vierachsige Sattelauflieger und teleskopierbare Fahrgestelle. Auch die Ausrüstung mit mechanisch, hydraulisch oder elektronisch zwangsgelenkten Achsen für den Transport von Schwermaterial zählt zu ihren Tätigkeiten. Ebenso fertigen sie etwa steuerbare Spoilersysteme oder bauen Verdeck- und Schiebedacheinheiten einschließlich der zugehörigen Steuerungs- und Bediensysteme oder Armaturenbrettsysteme mit elektronischen Komponenten ein. Sie vervollständigen und integrieren z.B. auch Ver- und Entsorgungseinrichtungen aus vorgefertigten Bauteilen, bauen Antriebs-, Dämpfungs- oder Sicherheitssysteme ein. Nach dem Einbau bzw. dem Umrüsten dokumentieren Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sorgfältig die ausgeführten Arbeiten, justieren die Systeme und prüfen verantwortungsbewusst die Funktionen.

Sie überprüfen regelmäßig die fahrzeugspezifischen Lenk- und Bremssysteme, hydraulischen Einrichtungen, Beleuchtungs- und Klimasysteme. Dazu demontieren und reinigen sie die jeweiligen Baugruppen, reparieren schadhafte Teile oder tauschen sie komplett aus. Um der Korrosion vorzubeugen, lackieren sie die Oberflächen der Fahrzeuge.

Ein spezieller Aufgabenbereich in diesem Beruf sind Restaurierungsarbeiten an Old- und Youngtimern.

Kundenservice

Da Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Spezialfahrzeuge, Sonderausrüstungen und Zusatzeinrichtungen teilweise individuell nach Kundenwunsch herstellen und einbauen, ist Kundenorientierung besonders wichtig. Auch wenn es um Instandsetzungsarbeiten geht, sind die Angaben der Kunden der erste Schritt, um Funktionsstörungen zu bestimmen, bevor die Fachkräfte mithilfe von Diagnosesystemen und -software die Fehler identifizieren. Dann erstellen die Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen einen Kostenvoranschlag oder eine Schadenskalkulation, ermitteln Material- und Zeitbedarf und planen die Arbeitsschritte.

Traditionelle und moderne Materialien und Techniken

Neben "klassischen" Metallen und Kunststoffen verarbeiten Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik auch Leichtbauwerkstoffe und Hightechmaterialien. Sie bauen beispielsweise Planengerippe für einen Lkw aus Leichtmetallprofilen oder montieren Stoßfänger aus Polyamid- und Polyester-Compounds. Verbindungen stellen sie durch Kleben, Verschrauben, Vernieten und Schweißen her. Karosserien mit Feinblechbauteilen schweißen sie beispielsweise im MIG-Verfahren. Je nach zu bearbeitenden Fahrzeugteilen schweißen sie auch Kunststoffe oder setzen Techniken wie Laserlöten ein. Die Unterlagen z.B. für Radstands- und Rahmenänderungen konstruieren sie mithilfe von CAD-Systemen.

Um mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische, pneumatische, hydraulische und vernetzte Systeme von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten prüfen, warten, fertigen bzw. ein- und ausbauen zu können, müssen sich Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen stets über neue Techniken und Fahrzeugmodelle auf dem Laufenden halten. Dazu gehören z.B. auch alternative Antriebssysteme wie Hybrid-, Elektro- und Hochvolttechnik.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Karosserien, Karosserieteile, Baugruppen und Fahrgestelle konstruieren, herstellen, ein-, auf- und umbauen sowie nachrüsten, ggf. mithilfe von Cobots

    • Konstruktionszeichnungen anfertigen (computerunterstützt, CAD)

    • Karosserie- und Aufbautenteile, Anhänger und Sattelanhänger einschließlich deren Systeme (z.B. Hebe- und Ladeeinrichtungen, Drehgestelle, Aufliegersysteme, Anhängerkupplungen) sowie Spezialanfertigungen für Sonderfahrzeuge herstellen und am Fahrzeug montieren

    • Fahrzeugrahmen, -bauteile, Fahrgestelle und Fahrwerksysteme konstruieren, herstellen oder umbauen sowie montieren bzw. auswählen und einbauen, z.B. Fahrgestelle in Länge, Breite und Höhe verändern, Fahrzeuge mit speziellen Achssystemen ausrüsten

    • Fahrzeugsysteme und -anlagen installieren

      • Stoßfängersysteme, Rammschutzleisten, Schiebedächer und Verdeckkonstruktionen, Lüftungs-, Heizungs- und Klimaanlagen, Beleuchtungs- und Türsysteme zusammenbauen bzw. in und am Fahrzeug montieren

      • mechanische und pneumatische Federungssysteme, Druckluftbremssysteme, hydraulisch-pneumatische Bremssysteme sowie Beleuchtungssysteme einbauen, z.B. in Anhänger

      • Steuereinrichtungen montieren, Kabelverbindungen herstellen

      • Fenster einbauen, Fahrzeuginneneinrichtungen und -verkleidungen, Gehäuse für Geräte und Armaturen fertigen und montieren

      • Dicht- und Dämmsysteme auswählen und einbauen

      • Funktionsprüfungen durchführen, Systeme und Anlagen in Betrieb nehmen

    • Werkstoffe, z.B. Metalle und Kunststoffe, mithilfe handgeführter oder computergesteuerter Maschinen (CNC-Maschinen) be- und verarbeiten

      • Verbindungs- und Fügeverfahren (z.B. Verschrauben, Nieten) anwenden sowie Metall- und Kunststoffschweißarbeiten, Lötarbeiten, Klebearbeiten ausführen

  • Baugruppen, Karosserie- und Fahrzeugbauteile warten und instand halten

    • Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und deren Betriebseinrichtungen nach vorgeschriebenen Intervallen und Prüfvorschriften durchführen

    • Fahrzeuge auf sichtbare Schäden untersuchen, Funktionsprüfungen und Messungen (z.B. auf der Grundlage von Wartungsplänen oder im Rahmen der Fehlersuche) durchführen, Schadensumfänge feststellen und dokumentieren

    • Schadenskalkulation erstellen, Reparaturwege festlegen

    • verformte Karosserieteile, Rahmen und Aufbauten richten, z.B. mithilfe von Richtbanksystemen, durch thermisches Behandeln, Biegen und Ziehen; beschädigte Teile austauschen

    • mechanische Verbindungen, Schweißnähte und Fügeverbindungen auf Unversehrtheit prüfen, ggf. undichte Stellen abdichten

    • Fahrwerk vermessen, einstellen und Prüfprotokoll erstellen

    • Lenk- und Bremssysteme sowie Hub- und Ladesysteme prüfen, einstellen und instand halten

    • Systeme wie Beleuchtungs-, Warn- und Signalanlagen, Heizungs- und Klimasysteme prüfen und instand halten

    • Oberflächen bearbeiten und schützen

      • Oberflächen von Karosserien, Karosserieteile und Aufbauten vorbehandeln, z.B. Korrosion entfernen

      • Beschichtungsmaterialien auswählen und auftragen, Lackreparaturen durchführen, Korrosionsschutz durchführen

    • Old- und Youngtimer restaurieren

  • Kunden beraten und Fahrzeuge übergabefertig machen, Qualitätssicherung und Arbeitsplanung

    • Kundenwünsche z.B. hinsichtlich individueller Sonderausrüstungen erfragen und Lösungsmöglichkeiten mit den Kunden besprechen, Angaben der Kunden über Funktionsstörungen am Fahrzeug entgegennehmen

    • Montage- oder Instandhaltungsarbeiten nach deren Abschluss kontrollieren und dokumentieren, Arbeitsergebnisse bewerten

    • Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen kontrollieren, Kundenübergabe vorbereiten, Kunden in die Bedienung z.B. von Umrüstungen oder Zusatzeinrichtungen einweisen

    • qualitätssichernde Maßnahmen anwenden

    • Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Umweltschutzes (z.B. Betriebsflüssigkeiten fachgerecht entsorgen) und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen planen, durchführen und dokumentieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 16,35

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in - Kaross./Fzg.baut.

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Karosseriebauer/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Elektrofahrzeugschlosser/Elektrofahrzeugschlosserin - Spezialisierungsrichtung Straßenbahn-Fahrgestell, Überleitungsbus-Fahrgestell, Untergrundbahn-Fahrgestell

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1976)

  • Fahrzeugschlosser/Fahrzeugschlosserin Spezialisierungsrichtung Wagen und Container

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1985)

  • Karosseriebaufacharbeiter/Karosseriebaufacharbeiterin

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

  • Schienenfahrzeugschlosser/Schienenfahrzeugschlosserin Spezialisierungsrichtung Laufwerk, Aufbauten und Ausrüstung der Triebfahrzeuge, Wagen und Container

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1976)

  • Schienenfahrzeugschlosser/Schienenfahrzeugschlosserin Spezialisierungsrichtung Wageninstandhaltung

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

  • Waggonbauschlosser/Waggonbauschlosserin

    (Ausbildungsberuf von 1964 bis 1985)

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Fahrzeugbau

    (Ausbildungsberuf von 1989 bis 2003)

  • Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Karosseriebau

    (Ausbildungsberuf von 1989 bis 2003)

  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin Fachrichtung Fahrzeugbautechnik

    (Ausbildungsberuf von 2003 bis 2014)

  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin Fachrichtung Karosseriebautechnik

    (Ausbildungsberuf von 2003 bis 2014)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Fahrzeugschlosser/in

Österreich

  • Karosseriebautechniker/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Motor vehicle body and vehicle construction mechanic (m/f) - specialising in motor vehicle construction technology

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Mécanicien carrossier/Mécanicienne carrossière automobiles - spécialisation construction de carrosseries et de véhicules

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkhallen

  • in Werkstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Büroräumen

  • im Freien

Arbeitssituation

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik arbeiten mit Handwerkzeugen und technischen Geräten und Anlagen wie Trennschleifern oder Bremsprüfständen. Je nach Tätigkeit tragen Schutzkleidung, etwa Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder beim Schweißen eine Schutzbrille. In Werkstätten und Werkhallen kann es durch laufende Maschinen laut sein. Dämpfe und Gerüche von Lacken, Reinigungs- und Lösungsmitteln liegen in der Luft. Bei Montage und Reparatur kommen sie mit Ölen und anderen Schmierstoffen in Kontakt. In Büro- und Verkaufsräumen beraten sie Kunden hinsichtlich der Möglichkeiten und Kosten von Zusatzausrüstungen. In Werkstätten mit Bereitschaftsdienst oder im Abschleppdienst sind sie auch nachts und am Wochenende tätig.

Da von der Arbeit der Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen die Sicherheit des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängt, ist vor allem eine sorgfältige, exakte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise erforderlich. Sie beachten unbedingt die gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben. Beim Umgang mit Maschinen benötigen sie handwerkliche Geschicklichkeit und eine gute Auge-Hand-Koordination. Beim Beheben von Fehlern beweisen sie technisches Verständnis. Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, wenn schwere Ersatzteile getragen oder Zwangshaltungen eingenommen werden müssen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Bremsprüfstände, Trennschleifer, Schweißgeräte und spezielle Hebebühnen)

  • Handarbeit (z.B. Aufbauten am Fahrzeug montieren)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe mit eingearbeiteten Stahlsohlen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Lacke, Reinigungs- und Lösungsmittel)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Arbeit unter Lärm

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Vorschriften zu Gesundheits- und Arbeitsschutz, Vorgaben für Sonderzulassungen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. in gebückter Haltung oder über Kopf in der Werkstattgrube)

  • schweres Heben und Tragen (z.B. große und schwere Fahrzeugteile anheben)

  • Kundenkontakt (z.B. Individuallösungen für Spezialfahrzeuge besprechen)

  • Verantwortung für Personen (z.B. genaues, sorgfältiges Einstellen und Prüfen von Lenk- und Bremssystemen, um Unfälle zu vermeiden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Fahrzeuge, z.B.: Busse, Möbel- und Kühlwagen, Fahrzeuge für Polizei und Feuerwehr

Komponenten und technische Systeme, z.B.: Karosserien und Karosserieteile, Fahrgestelle, Kipperkonstruktionen, Auflieger, Bremsanlagen, Kühl- und Heizsysteme, Antriebssysteme, Hybrid-, Elektro- und Hochvoltsysteme, Sicherheits- und Assistenzsysteme

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Metalle, Glas, Textilien, Holz, Kunststoffe, Kohlefasern, hitzereflektierendes Plexiglas, Oberflächenbeschichtungen, Schmierstoffe, Öle, Lacke

Werkzeuge, Maschinen und Geräte, z.B.: Hämmer, Schraubendreher, Drehmomentschlüssel, Zangen, Metallsägen, Werkzeugmaschinen, Bohr- und Schweißgeräte, Spannungsmess- und Diagnosegeräte, Cobots

Technische Einrichtungen, z.B.: Hebebühnen, Bremsprüfstände, Vermessungseinrichtungen

Unterlagen und Software, z.B.: Funktions-, Anordnungs- und Stromlaufpläne, Vorgaben für Sonderzulassungen, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften, CAD-Software

Arbeitsbereiche/Branchen

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben von Fahrzeug- und Nutzfahrzeugherstellern

  • in Zuliefererbetrieben der Kfz-Industrie

  • bei großen Fahrzeugausstattern bzw. -umrüstern

  • in Reparaturwerkstätten

  • in Betrieben, die Oldtimer restaurieren

  • bei Betrieben mit eigenem Fuhrpark- und Werkstattbereich, z.B. Speditionen

Branchen im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern, z.B. bei Fahrzeug- und Nutzfahrzeugherstellern, Fahrzeugausstattern und -umrüstern, Zulieferbetrieben

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. bei Fahrzeug- und Nutzfahrzeugherstellern, Fahrzeugausstattern und -umrüstern, Zulieferbetrieben

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen, z.B. in Fahrzeugbaubetrieben, Reparaturwerkstätten, Fuhrparkunternehmen und Speditionen mit angeschlossener Werkstatt, Oldtimerrestaurationsbetrieben

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik, Metallbearbeitung, Schweiß-, Füge- und Trenntechniken).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Fahrzeugtechnik oder Maschinenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Ausbildung wird modernisiert

Die Ausbildung im Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in wird modernisiert, um sie an Qualifikationsanforderungen anzupassen, die sich aufgrund technischer Entwicklungen verändert haben. Die bisherigen Fachrichtungen "Karosserieinstandhaltungstechnik" und "Karosserie- und Fahrzeugbautechnik" bleiben bestehen. Als weitere Fachrichtung wird "Caravan- und Reisemobiltechnik" eingeführt, da sich die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen in diesem Bereich wesentlich von der Karosserie- und Fahrzeugbautechnik bzw. -instandhaltung unterscheidet. Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung wird weiterhin in zwei auseinanderfallenden Teilen durchgeführt.

Trends

Exoskelette in der Fahrzeugherstellung

Exoskelette werden in der Fahrzeugherstellung immer häufiger eingesetzt, um Mitarbeiter/innen z.B. bei unergonomischen Tätigkeiten wie dem Montieren der Bremsleitungen, dem Verschrauben der Unterbodenverkleidung und beim Auftragen von Korrosions- und Abdichtungsschutz zu unterstützen und zu entlasten. Erprobt werden mittlerweile auch Exoskelette, die mittels spezieller Sensoren die persönlichen Bewegungsprofile der Nutzer wiedererkennen und sich mittels Machine Learning immer besser an das individuelle Nutzungsverhalten der Träger anpassen. Da diese Stützroboter zudem über die Cloud in Industrie-4.0-Prozesse integriert werden sollen, können sie auch mit anderen Maschinen wie Drohnen oder Transportrobotern kommunizieren und z.B. dafür sorgen, dass diese genug Abstand halten. Fach- und Führungskräfte werden sich mit dem Einsatz dieser neuen Hilfsmittel vertraut machen bzw. sich mit entsprechenden Investitionsentscheidungen auseinandersetzen.

3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau und in der Fahrzeuginnenausstattung

Im Automobilbau werden Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck) z.T. bereits eingesetzt, um Prototypen, hochwertige Einzelstücke für die Innenausstattung und erste Ersatzteile für aktuelle Fahrzeuge anzufertigen. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Von besonderem Vorteil ist, dass diese Bauteile sehr leicht sind, innerhalb kürzester Zeit individuell nach Maß und ohne weitere Werkzeuge produziert werden können. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV vom 02.07.2008 (BGBl. I S. 1139), zuletzt geändert durch Artikel 299 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

Newsletter bestellen