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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Elektromobilität

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität wirken bei der Entwicklung und Produktion elektronischer sowie fahrzeugtechnischer Systeme und Komponenten für Elektrofahrzeuge sowie für das Elektroenergiemanagement mit.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Elektromobilität ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Unternehmen des Fahrzeugbaus

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in Energieversorgungsunternehmen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung bei Autohändlern bzw. in Instandhaltungs- und Reparaturwerkstätten.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Elektromobilität.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für das Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften ein entsprechender Fachkundenachweis erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Technisches Zeichnen:

In der Weiterbildung sind z.B. technische Dokumentationen mittels CAD zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität benötigen im Berufsleben Kenntnisse im technischen Zeichnen, um beispielsweise Skizzen und Zeichnungen von Hochvoltsystemen anfertigen zu können.

Physik:

Um in der Weiterbildung die Funktionsweise und Zusammenstellung elektroenergetischer Systeme zu verstehen, sind Physikkenntnisse notwendig.

Im Berufsleben müssen Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität die Prinzipien der Energieumwandlung für die Energieversorgung elektrisch betriebener Fahrzeuge anwenden können.

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind u.a. Energieversorgungssysteme zu dimensionieren.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Maße von geplanten Fahrzeugkomponenten zu ermitteln oder Kosten zu kalkulieren, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Technisches Werken:

In der Weiterbildung und im Berufsleben arbeiten (angehende) Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität mit verschiedenen Komponenten und Bauteilen, die sie zusammenbauen und montieren müssen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Elektromobilität ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen der Physik und Chemie anwenden

  • Antriebs- und Energieübertragungssysteme auswählen und integrieren

  • Hochvoltsysteme bedienen und Sicherheit der Hochvolttechnik gewährleisten

  • Konstruktion elektrisch bzw. hybrid betriebener Fahrzeuge analysieren und anpassen

  • Kraftfahrzeugkomponenten elektrisch bzw. hybrid betriebener Fahrzeuge analysieren und diagnostizieren

  • Vernetzte Systeme elektrisch und konventionell betriebener Fahrzeuge analysieren und erweitern

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Mathematik, Deutsch, Englisch, Wirtschaft/Politik

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Spezialisierung während der Weiterbildung

Die Weiterbildung wird - je nach Fachschule - z.B. auch mit folgenden Schwerpunkten angeboten:

  • Elektro-Fahrzeugtechnik

  • Elektroenergiemanagement

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Qualitätsassistent/in

  • Zertifikat Elektrofachkraft

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Mathematik: 240 Unterrichtsstunden

    • Deutsch/Kommunikation: 120 Unterrichtsstunden

    • Englisch: 120 Unterrichtsstunden

    • Wirtschaft/Politik: 80 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsübergreifender Lernbereich insgesamt: 560 Unterrichtsstunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • elektronische Systeme: 520 Unterrichtsstunden

    • fahrzeugtechnische Systeme: 240 Unterrichtsstunden

    • Elektroenergiemanagement: 480 Unterrichtsstunden

    • technische Kommunikation: 280 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsbezogener Lernbereich insgesamt: 1.520 Unterrichtsstunden

Pflichtbereich insgesamt: 2.080 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich/Projektarbeit

  • Wahlpflichtbereich/Projektarbeit: 320 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

2.400 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Seevermessungstechnik und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Bayern, Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Bremen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin in der Fachrichtung Elektromobilität

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume, Werkstätten

  • bei Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume, Werkstätten bei Präsenzphasen

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität planen, realisieren und überwachen die Herstellung von Systemen der Elektrofahrzeugtechnik und des Elektroenergiemanagements. Sie analysieren und entwickeln Bauteile und Komponenten für elektrische und hybride Antriebe, für die Energiespeicherung und die Energieübertragung. Darüber hinaus wirken sie beim Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen mit Ladestationen bzw. Stromtankstellen mit. Sie warten Hochvolt- und andere Energiesysteme und halten diese instand.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • im Bereich elektronische Systeme

    • Komponenten der Steuerungs- und Regelungstechnik analysieren und weiterentwickeln

    • Systeme des Antriebs und der Energieübertragung auswählen und integrieren

    • Systeme zur Signalübertragung analysieren und Informationswege prüfen

    • bei der Herstellung von Hochvoltsystemen mitwirken

    • Hochvoltsysteme bedienen, warten, instand halten und Sicherheit der Technik gewährleisten

  • im Bereich fahrzeugtechnische Systeme

    • Konstruktion von elektrisch bzw. hybrid betriebenen Fahrzeugen analysieren und anpassen

    • Komponenten von elektrisch bzw. hybrid betriebenen Fahrzeugen analysieren und diagnostizieren

    • vernetzte Systeme von Fahrzeugen und deren Peripherie analysieren und erweitern

  • im Bereich Energiemanagement, -versorgung und -verteilung

    • Energieversorgungssysteme dimensionieren, z.B. intelligente Stromnetze (smart grids) realisieren

    • beim Aufbau und bei der Erweiterung von Versorgungsinfrastrukturen mit Ladestationen bzw. Stromtankstellen mitwirken

    • galvanische Elemente der Elektromobilität, z.B. der Batteriesystemtechnik oder der Brennstoffzellentechnik, einsetzen

    • Energiespeichersysteme weiterentwickeln, z.B. mittels Automatisierungs- und Regelungstechnik

  • Projekte planen und, z.B. mithilfe von CAD-Anwendungen, dokumentieren

  • Mitarbeiter/innen anleiten und schulen, bei der betrieblichen Ausbildung mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.755 bis € 4.376

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Werkhallen und Werkstätten

  • auf Prüfständen

  • in Versuchsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität entwickeln und erproben elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge und planen, steuern und überwachen die Produktion. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich.

Im Büro am Computer erledigen sie z.B. Aufgaben in der Planung, Konstruktion und Kalkulation. In Werkstätten und Produktionshallen kann es durch laufende Maschinen und Motoren laut sein und Dämpfe von Lacken und Lösungsmitteln oder Schweißrauch können in der Luft liegen. Ebenso kommen sie mit Ölen und Schmierstoffen in Kontakt. Daher tragen die Techniker/innen Schutzkleidung wie Montage-Kombis und ggf. Atem- und Gehörschutz. Bei manchen Tätigkeiten arbeiten sie auch gebückt, über Kopf oder auf Leitern und Arbeitsgerüsten. Körperlicher Einsatz ist ggf. auch beim Heben und Tragen von schweren Fahrzeugteilen erforderlich. Sind sie in Vertrieb und Kundenbetreuung tätig, richten sie sich nach den zeitlichen Wünschen und Bedürfnissen ihrer Kunden. Vor allem in der industriellen Produktion kann Schichtarbeit möglich sein.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden bei der Entwicklung, dem Einsatz oder der Wartung von elektrischen Antriebskomponenten für Kraftfahrzeuge beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. in der Produktion computergesteuerte Produktionsanlagen einstellen und Mess- und Prüfgeräte einsetzen)

  • Handarbeit (z.B. mechanische, elektrische, elektronische Einzelteile und Baugruppen zusammenbauen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. genaues Montieren und Justieren kleiner Bauteile von Steuerungs- und Regelanlagen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Erstellen von Produktionsplänen, Werkzeichnungen oder Stücklisten am PC)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Bearbeiten von Arbeitsplänen und Produktionsberichten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Produktionshallen oder Entwicklungswerkstätten für Elektromotoren und andere Komponenten)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm in Produktionshallen)

  • Unfallgefahr (z.B. bei der Arbeit an Hochvoltsystemen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. im Kundendienst)

  • Schichtarbeit (in der Produktion)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Anlagen, technische Systeme und elektronische Bauteile, z.B.: Anlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik, Antriebs- und Energieübertragungssysteme, Hochvoltsysteme, Batteriesysteme, Brennstoffzellen

Geräte, z.B.: Mess- und Diagnosegeräte, Ladegeräte

Unterlagen, z.B.: Konstruktionszeichnungen, technische Regelwerke, Prüfergebnisse

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Programme

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Elektromobilität finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Unternehmen des Fahrzeugbaus

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in Energieversorgungsunternehmen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung bei Autohändlern bzw. in Instandhaltungs- und Reparaturwerkstätten.

Branchen im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. Elektro- und Hybridantriebe

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen, z.B. elektronische und fahrzeugtechnische Systeme und Komponenten

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Konstruktionsabteilung von Automobilzulieferern

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätsversorgung, z.B. Energieversorger, die Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge planen bzw. betreiben

Auch denkbar:

  • Einzelhandel

    • Handel mit Kraftwagen, z.B. Autohändler mit angeschlossenen Reparaturwerkstätten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Elektromobilität, Kraftfahrzeugtechnik, Energiemanagement, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Elektromobilität oder Fahrzeugtechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Herausforderung Elektromobilität

Deutschland will zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden: Autos und Busse, Nutzfahrzeuge und Züge, Fahr- und Motorräder, Schiffe und kleinere Flugzeuge sollen künftig mit elektrischer Energie angetrieben werden - mit Batterie oder Brennstoffzelle. Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Es muss zudem in den Ausbau erneuerbarer Energien, sowie in die Entwicklung neuer Batteriesysteme investiert werden, um eine umweltfreundliche Produktion solcher Elektrofahrzeuge zu gewährleisten. Elektromobilität wird seitens der Bundesregierung durch den Umweltbonus und Steuervergünstigungen, aber auch durch umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur gefördert. Diese Entwicklung erfordert qualifizierte Fachkräfte, die beispielsweise mit Hochvoltsystemen in Elektrofahrzeugen umgehen können.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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