Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Schnittteile zuordnet und Schnitte für Kleinteile erstellt
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wie man Fehler beim Legen, Schneiden und Stanzen feststellt und Maßnahmen zur Beseitigung ergreift
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wie man Nähte, Abnäher und Einlagen formbügelt und Fertigteile finished
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wie Schließ-, Versäuberungs- und Ziernähte anzufertigen und Nahtverbindungen zu prüfen sind
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wie man Materialien verschweißt bzw. verklebt
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auf welche Weise man Verschlüsse und anderes Zubehör einarbeitet und dabei modellbezogene Besonderheiten und Ausschmückungen herausarbeitet
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wie man Erzeugnisse fachgerecht lagert und versandfertig macht
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wie Auswirkungen von Veredelungsprozessen voneinander zu unterscheiden sind
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wie man Skizzen und Zeichnungen, v.a. von Nahtschaubildern oder Kleinteilen, erstellt und anwendet
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wie Textil- und Pflegekennzeichnungen sowie Handelsbezeichnungen anzuwenden sind
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Fertigen von Modellen für besondere Einsatzgebiete, Erstellen von Produktionsschnitten für Teilerzeugnisse)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Zubehör
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Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
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Zuschneiden und Vorrichten von Werk- und Hilfsstoffen
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Anwenden von Bügel- und Fixiertechniken
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Anwenden von Nähtechniken
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Lagern und Versenden
Ausbildung in der Berufsschule:
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Werk- und Hilfsstoffe anwendungsbezogen auswählen
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textile Erzeugnisse nähen
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Produktionsschnitte für Teilerzeugnisse erstellen
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Teilerzeugnisse zuschneiden
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textile Erzeugnisse bügeln und fixieren
Zwischenprüfung am Anfang des 2. Ausbildungsjahres
2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr
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Abwandeln von Grundschnitten und Erstellen von Schnittlagebildern
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Anwenden von Schweiß- oder Klebetechniken
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Fertigen von Bekleidungsartikeln oder von sonstigen textilen Artikeln
Ausbildung in der Berufsschule:
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textile Erzeugnisse mit modellbezogenen Besonderheiten fertigen
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Modelle für besondere Einsatzgebiete fertigen
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Grundschnitte produktionsgerecht abwandeln
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Schnittlagebilder erstellen
Abschlussprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Bekleidungsindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 911 bis € 1.053
2. Ausbildungsjahr: € 958 bis € 1.115
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Nach bestandener Abschlussprüfung im Beruf Textil- und Modenäher/in kann die Berufsausbildung ggf. in dem darauf aufbauenden Ausbildungsberuf Textil- und Modeschneider/in fortgesetzt werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Textil- und Modenäher/Textil- und Modenäherin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Nähmaschinen bedienen, textile Stoffe zuschneiden, Schweiß- und Klebeautomaten bedienen
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Umgebung: Textilstaub, chemische Gerüche in den Produktionshallen
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Anforderungen:
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Umgang mit Nadeln und Fäden, beim Zuschneiden von textilen Stoffen)
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Sorgfalt (z.B. beim Übertragen von Schnittbildern, Anfertigen von Prototypen und Musterteilen)
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Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Instandhalten von Betriebsmitteln)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Textil- und Modenäher/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Bekleidungs- und Textilindustrie): Werkstätten, Produktionshallen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass