Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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die Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen voneinander zu unterscheiden
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wie man Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe auftragsbezogen auswählt und be- bzw. verarbeitet
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wie handgeführte Maschinen einzurichten, zu bedienen und zu warten sind
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pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen einzustellen und zu bedienen sowie zu justieren und zu überwachen
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wie Einzelteile hergestellt werden und welche maschinellen Bearbeitungstechniken man dabei verwendet, z.B. Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen und Schleifen
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wie man Einzelkomponenten zusammenfügt und Beschläge sowie Zubehör- und Zulieferteile einbaut und dabei programmierbare Maschinen und technische Einrichtungen einsetzt
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wie man Oberflächenbehandlungstechniken anwendet, insbesondere Flächen farblich behandelt
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wie Folien, Schichtstoffe und andere Beschichtungsstoffe zuzurichten und Trägermaterialien zu bekleben sind
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wie man Fehler im Produktionsprozess erkennt und welche Maßnahmen man dagegen ergreift
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Bauelemente des Innenausbaus bzw. Baukörper abschließende Bauelemente herstellen, Möbel industriell fertigen, Einbaumöbel sowie raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung die Zusatzqualifikation "Computergestütztes Konstruieren (CAD) und numerisch gesteuerte Fertigungstechnik (CNC-Technik) Holz" erworben werden kann. Diese sogenannte kodifizierte Zusatzqualifikation ermöglicht es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden. Sie wird im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
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Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen
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Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
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Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren
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Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen
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Herstellen, Vormontieren, Zusammenbauen und Demontieren von Teilen
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Behandeln von Oberflächen
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Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
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Kundenorientierung
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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einfache Produkte aus Holz herstellen
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zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
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Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
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Kleinmöbel herstellen
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2. Ausbildungsjahr:
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen
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Herstellen von Möbeln oder Innenausbauteilen
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Herstellen von Oberflächen
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Prüfen von Produkten
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Verpacken, Lagern und Transportieren von Produkten
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Bauelemente des Innenausbaus herstellen
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Baukörper abschließende Bauelemente herstellen
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Möbel industriell fertigen
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einen Arbeitsauftrag aus dem eigenen betrieblichen Tätigkeitsfeld ausführen
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 835 bis € 1.060
2. Ausbildungsjahr: € 925 bis € 1.111
3. Ausbildungsjahr: € 1.000 bis € 1.170
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Holzmechaniker/Holzmechanikerin - Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Holzwerkstoffe transportieren, Kreissäge bedienen, Oberflächen beschichten
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Umgebung: in Werkhallen bei Maschinenlärm, im Freien bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen
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Kleidung: Schutzkleidung (Sicherheitsschuhe, schnittfeste Handschuhe, Gehör-, Atemschutz)
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. Einhalten von Maßen und Toleranzen beim Anfertigen von Holzbauteilen)
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Zusammenbauen von Holzbauteilen zu Bauelementen bzw. Möbeln, beim Sägen, Hobeln oder Schleifen)
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Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. Erkennen von Oberflächenschäden bzw. Kontrollieren und Steuern von computergesteuerten Anlagen)
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Technisches Verständnis und Umsicht (z.B. im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Holzmechaniker/innen der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. holzverarbeitende Industriebetriebe): Werkhallen, Holzplätze, Holzlager
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass