Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Werkstücke manuell oder maschinell fertigt, ausrichtet und spannt
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wie gießereitechnische Systeme, z.B. Schmelzaggregate und Vergießeinrichtungen, ausgebessert werden
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welche Grundstoffe, Bindemittel, Zusatzstoffe und Überzugsstoffe für Formstoffe, z.B. für Formen und Kerne, genutzt werden können
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wie Formen unter Einsatz eines Handmodells hergestellt und zum Gießen vorbereitet werden
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Oberflächenfehler von Gussstücken zu erkennen, die Ursachen festzustellen und die Oberflächen zu behandeln
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wie Säuren, Laugen, Emulsionen, Salze und deren Lösungen in der Gießereitechnik eingesetzt werden
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die Qualität der Schmelze zu prüfen, Gießverfahren auszuwählen und Gießvorgänge durchzuführen
Im Schwerpunkt Druck- und Kokillenguss:
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wie Dauerformen gerüstet, Kerne eingelegt und gießereitechnische Anlagen eingerichtet werden
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wie man die Schmelze zum Gießen vorbereitet und den Gießvorgang steuert, regelt und optimiert
Im Schwerpunkt Feinguss:
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wie man Wachsmodelle und Keramikformen herstellt, Wachstrauben aufbaut und Formen zum Gießen vorbereitet
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wie man die Schmelze transportiert und den Gießvorgang steuert, regelt und optimiert
Im Schwerpunkt Handformguss:
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wie Formstoffe ausgewählt, Formen hergestellt und Gießverfahren ausgewählt werden
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wie man Gussstücke entformt, entkernt und nachbehandelt
Im Schwerpunkt Kernherstellung:
Im Schwerpunkt Maschinenformguss:
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wie man Formanlagen einrichtet, die Schmelze transportiert und den Gießvorgang steuert, regelt und optimiert
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wie Fehler an mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Baugruppen eingegrenzt werden können
Im Schwerpunkt Schmelzbetrieb:
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welche Verfahren und Anlagen zum Schmelzen und Warmhalten von Eisenguss- und Nichteisenmetallgusslegierungen angewendet werden
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wie chemische Prozesse, v.a. Oxidations- und Reduktionsvorgänge, in den Produktionsverfahren gesteuert und optimiert werden
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Legierungen herstellen, aufbereiten und zum Gießen bereitstellen, Gussstücke mit mehrfach geteilten Modellen in verlorenen Formen herstellen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte
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Druck- und Kokillenguss
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Feinguss
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Handformguss
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Kernherstellung
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Maschinenformguss
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Schmelzbetrieb
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
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Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von gießereitechnischen Systemen
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Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne
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Anschlagen, Sichern und Transportieren
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Anwenden von Formverfahren
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Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken
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Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
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Gießen
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Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen fertigen
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Bauelemente mit Maschinen fertigen
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Baugruppen herstellen und montieren
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Technische Systeme instand halten
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Gussstücke in verlorenen Formen herstellen
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Gussstücke in Dauerformen herstellen
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Kerne herstellen und handhaben
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Legierungen herstellen, aufbereiten und zum Gießen bereitstellen
Teil 1 der Abschlussprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 48. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
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Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen
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Schmelzen und Warmhalten
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Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Schwerpunkt
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Formstoffaufbereitung planen und durchführen
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Gussstücke mit mehrfach geteilten Modellen in verlorenen Formen herstellen
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Gussstückherstellung in Dauerformen planen und durchführen
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Gussstücknachbehandlung durchführen
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Maschinen und Anlagen der Gießereitechnik in Betrieb nehmen und instand halten
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Qualität gießereitechnischer Erzeugnisse sichern
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Eisen- und Stahlindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.044 bis € 1.064
2. Ausbildungsjahr: € 1.096 bis € 1.124
3. Ausbildungsjahr: € 1.174 bis € 1.211
4. Ausbildungsjahr: € 1.256 bis € 1.295
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Gießereimechaniker/Gießereimechanikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Werkstoffe transportieren und lagern, Gießformen vorbereiten, Oberflächen von Gussstücken behandeln
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Umgebung: Hitze, Lärm, Dämpfe und Gerüche in Werk- und Maschinenhallen
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Kleidung: Schutzkleidung (Schutzhelm, hitzebeständiger Schutzanzug, Sicherheitsschuhe, Atem- und Gehörschutz)
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Arbeitszeit: Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. beim Herstellen von Gussformen mit hoher Genauigkeit und Kontrollieren auf Gussfehler)
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Umsicht (z.B. beim Arbeiten mit heißem flüssigem Metall)
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Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Überwachen von automatischen Formanlagen)
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Nachbearbeiten von Gussteilen)
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Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Arbeiten mit Schutzkleidung bei großer Hitze)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Gießereimechaniker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Saarland in Pegnitz (Bayern):
Staatliche Berufsschule
Pegnitz
Pfarrer-Dr.-Vogl-Straße
31/33
91257
Pegnitz
D
+49.9241.48390
+49.9241.483922
http://www.bs-pegnitz.de
info@bs-pegnitz.de
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für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Kiel (Schleswig-Holstein):
Regionales
Berufsbildungszentrum Technik
der Landeshauptstadt Kiel
Geschwister-Scholl-Str.
9
24143
Kiel
D
+49.431.1698600
+49.431.1698699
https://www.rbz-technik.de
info@rbz-technik.de
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für die Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen in Gera (Thüringen):
Staatliche Berufsbildende
Schule Technik Gera
Berliner Str.
157
07546
Gera
D
+49.365.437160
+49.365.4371615
http://www.sbbs-technik.de/
sbbs.technik@gera.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
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Belgien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Spanien, Tschechien
Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen
Dauer: 3-4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass