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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Industriemechanik (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Industriemechanik ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie und im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Industriemechaniker/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Industriemechanik erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Um Flächen und Volumen oder den Materialverbrauch zu berechnen, sollte man die Grundrechenarten beherrschen.

Werken/Technik:

In der Ausbildung lernt man u.a., Bauteile aus Metall und Kunststoff anzufertigen. Handwerkliches Geschick ist z.B. beim Feilen, Bohren, Fräsen und Schleifen unabdingbar. Wer Kenntnisse aus dem Bereich Werken und Technik besitzt, ist im Vorteil.

Physik:

Angehende Fachpraktiker/innen für Industriemechanik lernen, mit technischen Systemen umzugehen und diese zu warten. Kenntnisse in Physik können dafür eine wichtige Grundlage liefern.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werk- und Hilfsstoffe unterscheidet, zuordnet und handhabt

  • wie man Bauteile und Baugruppen herstellt

  • wie man Bauteile und Baugruppen pflegt und instand hält

  • wie man Transportmittel und Hebezeuge auswählt und einsetzt

  • wie man Baugruppen und Systeme montiert und demontiert

  • wie man Störungen an Maschinen feststellt und behebt

  • wie man technische Systeme nach Vorgaben wartet

  • wie man elektrotechnische Baugruppen aufbaut

  • wie man Aufträge und Qualitätsprüfungen durchführt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Eine Spezialisierung kann z.B. in folgenden Einsatzgebieten erfolgen:

  • Feingerätebau

  • Instandhaltung

  • Maschinen- und Anlagenbau

  • Produktionstechnik

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" berechtigt dazu, an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Arbeiten zum Erstanschluss sowie Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Den Auszubildenden werden fachtheoretische und fachpraktische Qualifikationen in der Elektrotechnik vermittelt. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, z.B.:

IHK Nürnberg für Mittelfranken - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in für Industriemechanik

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Beurteilung von Werkstoffeigenschaften und Auswahl von Werkstoffen nach ihrer Verwendung

  • Herstellung von Bauteilen durch Trennen und Umformen

  • Wartung von Betriebsmitteln, Sichtprüfung mechanischer und elektrischer Bauteile und Verbindungen

  • lage- und funktionsgerechte Montage von Baugruppen und Bauteilen

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19.-42. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Anwendung pneumatischer oder hydraulischer Steuerungstechnik

  • Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen

  • Übergabe von Produkten an Kunden, Dokumentation von Auftragsabwicklung und Leistungen

Teil 2 der Abschlussprüfung im 4. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für Industriemechanik/Fachpraktikerin für Industriemechanik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Übungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bauteile montieren, Baugruppen reinigen, Prüfgeräte ablesen

  • Umgebung: in Werkstätten und -hallen bei Maschinenlärm, Dämpfen und unangenehmen Gerüchen, z.T. auf Montagebaustellen

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, längere Abwesenheit bei Montageeinsätzen

  • Anforderungen:

    • Handgeschick (z.B. beim Montieren von Bauteilen oder Baugruppen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Warten und Instandsetzen von Maschinen und Systemen)

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben schwerer Bauteile)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Industriemechanik werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Fertigungs- und Werkhallen, Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: in Fertigungs- und Werkhallen, Werkstätten

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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