Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Hörakustiker/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Hörakustiker/innen führen Hörtests durch und beraten Kunden bei der Auswahl von Hörsystemen. Sie stellen Otoplastiken her, passen Hörsysteme an die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden an und halten sie instand.

Die Ausbildung im Überblick

Hörakustiker/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Hörakustiker/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Hörakustiker-Handwerks

  • bei industriellen Herstellern von Hörsystemen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hörakustiker/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es 978 Ausbildungsanfänger/innen. 53 Prozent der zukünftigen Hörakustiker/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 36 Prozent besaßen die Hochschulreife . Neun Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Physik:

Angehende Hörakustiker/innen lernen, für ihre Kunden geeignete Hörsysteme auszuwählen und anzupassen. Dies erfordert Sachkenntnis in Bereichen der Akustik, z.B. der Schallentstehung, und über die Funktionsweise elektronischer Hörsysteme. Gute Kenntnisse physikalischer Gesetze und Zusammenhänge sind für die Ausbildung daher förderlich.

Werken/Technik:

Handwerkliches Geschick benötigt man, um z.B. Abdrücke der Ohrmuschel und des Gehörgangs zu nehmen und damit das Ohrpassstück anzufertigen oder um Hörbügel und Hinter-Ohr-Geräte an Brillen zu montieren. Technisches Verständnis ist beim Warten von Hörsystemen erforderlich. Daher sind Fertigkeiten und Kenntnisse in Werken und Technik vorteilhaft.

Mathematik:

Angehende Hörakustiker/innen müssen audiologische Berechnungen und Messverfahren mit verschiedenen akustischen Größen durchführen und diese interpretieren, um das richtige Hörsystem auswählen und anpassen zu können. Zahlenverständnis ist hierfür unbedingt erforderlich.

Biologie:

Kenntnisse in Anatomie und Physiologie des Gehörs und der Sprechorgane sind in der Ausbildung vorteilhaft, um den komplexen Vorgang des Hörens und des Sprechens nachvollziehen zu können.

Deutsch:

Angehende Hörakustiker/innen weisen Kunden in die Bedienung von Hörsystemen ein oder beraten sie hinsichtlich unterschiedlicher Arten von Hörsystemen bzw. Gehörschutz, erledigen u.a. den Schriftverkehr mit Herstellern und Krankenkassen. Gute mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie Sicherheit in Rechtschreibung und Zeichensetzung sind daher erforderlich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Hörakustiker/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man ärztliche Diagnosen und eigene Befunde, insbesondere im Hinblick auf die Hörsystemversorgung, einordnet

  • wie man Messverfahren zur Ermittlung der akustischen Kenndaten auswählt und anwendet

  • wie man Patientinnen und Patienten auf Grundlage des ermittelten Hörbedarfs bei Auswahl der Hörsysteme, Hörassistenzsysteme und Sonderversorgungen sowie Zubehör berät

  • wie Abbilder des äußeren Ohres einschließlich der zweiten Gehörgangskrümmung unter Einhaltung der Hygieneregeln erstellt werden

  • wie man Arten und Formen von Otoplastiken unter Berücksichtigung patientenspezifischer Gegebenheiten auswählt und anfertigt

  • wie man Hörassistenzsysteme anpasst und Patientinnen und Patienten in die Handhabung einweist

  • wie man Patientinnen und Patienten zur Wahrnehmung der regelmäßigen Nachsorge und ohrenfachärztlichen Kontrollen motiviert

  • wie man Otoplastiken reinigt und repariert sowie Schallschläuche erneuert

  • wie Abrechnungen von Hörsystemversorgungen gemäß den vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Reintonaudiometrie durchführen, Otoplastiken herstellen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:

    HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • individuelle Hörprofile bestimmen und beurteilen

  • berufsspezifische audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten

  • Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten mit Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten und dabei individuelle Hörerwartungen einbeziehen

  • dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen

  • Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen

  • Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen

  • Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen

  • Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durchführen

  • Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • audiologische Vorgespräche führen

    • Reintonaudiometrie durchführen

    • dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres herstellen

    • Messverfahren für die hörakustische Datenbestimmung auswählen

    • Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen und Hörsystemzubehör durchführen

    • Hörsysteme, Zubehör und Dienstleistungen anbieten und verkaufen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • individuelle Hörprofile erstellen und Patienten beraten

    • Sprachaudiometrie und weitergehende audiologische Messungen durchführen

    • Otoplastiken herstellen

    • Hörsystemeigenschaften patientenspezifisch auswählen und Hörsysteme voreinstellen

    • hörakustikspezifische Marketingaktionen patientenorientiert durchführen

Zwischenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 3. Ausbildungsjahr:

    • Patienten mit altersabhängigen und krankheitsbedingten Besonderheiten beraten

    • objektive audiometrische Messungen auswerten und bei Tinnitusversorgungen mitwirken

    • Patienten und Kunden mit persönlichem Gehörschutz versorgen

    • Hörsysteme fein anpassen und Kontrollmessungen durchführen

    • ergänzende auditive Kommunikationsanlagen anpassen sowie Service- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen

    • hörakustikspezifische Geschäfts- und Abrechnungsprozesse durchführen

Gesellenprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Einzelhandel (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 815 bis € 1.060

2. Ausbildungsjahr: € 865 bis € 1.170

3. Ausbildungsjahr: € 995 bis € 1.310

Bei den Ausbildungsvergütungen handelt es sich um bundesweite Durchschnittswerte.

Beispiel Hörakustikerhandwerk (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 700

2. Ausbildungsjahr: € 800

3. Ausbildungsjahr: € 900

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Hörakustiker/Hörakustikerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Hörtests durchführen, Hörsysteme anpassen, Hörhilfen warten und reparieren

  • Umgebung: in Werkstätten ggf. Kunststoff-, Klebstoff-, Lösemitteldämpfe, in Verkaufsräumen mit Kundenkontakt

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung, z.B. Schutzbrille, Atemschutzmaske, Handschuhe

  • Arbeitszeit: i.d.R. Samstagsarbeit

  • Anforderungen:

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Anfertigen von Otoplastiken oder Einbauen von Kleinteilen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Instandhalten von Hörsystemen)

    • Sorgfalt und Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Prüfen des korrekten Sitzes einer Otoplastik)

    • Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. beim Beraten der Kunden hinsichtlich des passenden Hörassistenzsystems)

An der Berufsschule

Unterricht als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Hörakustiker/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Hörakustiker-Handwerks): Werkstätten, Verkaufsräume, Akustiklabors

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für alle Länder in Lübeck (Schleswig-Holstein): Bundesoffene Landesberufsschule für Hörakustiker/innen Bessemerstraße 3 23562 Lübeck D +49.451.5029100 +49.451.5029107 http://www.lbs-hoerakustik.de service@lbs-hoerakustik.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Hörakustiker/innen beraten Kunden hinsichtlich unterschiedlicher Arten von Hörsystemen bzw. Gehörschutz. Dabei gehen sie auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein. Sei es, dass eine Altershörschwäche vorliegt oder erhöhte Geräuschbelastung im Beruf gegeben ist. Um ein Hörgerät optimal anpassen zu können, führen sie Tests zur Hörleistung durch, z.B. untersuchen sie, wie gut Kunden hohe und tiefe Töne oder Sprache wahrnehmen können. Auch stellen sie Otoplastiken für Hörgeräte oder als Gehörschutz her. Dafür nehmen sie Abdrücke vom Gehörgang, passen die Ohrstücke individuell am Kunden an, bauen die Maßohrstücke in die Hörsysteme ein und nehmen die akustischen Feineinstellungen vor. Sie weisen die Kunden in die Bedienung von Hörsystemen ein und führen Service- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durch. Zudem übernehmen sie kaufmännische und verwaltende Arbeiten, erledigen z.B. die Korrespondenz, kalkulieren Angebote und erstellen Abrechnungen für Krankenkassen oder Kunden.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Hörakustiker/innen führen Hörtests durch und beraten Kunden bei der Auswahl von Hörsystemen. Sie stellen Otoplastiken her, passen Hörsysteme an die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden an und halten sie instand.

Eingeschränktes Hörvermögen

Hörakustiker/innen beraten Kunden mit eingeschränktem Hörvermögen darüber, welche Arten von Hörhilfen für sie infrage kommen. Dabei richten sie sich nach den Diagnosen von Fachärzten und -ärztinnen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO), die die Ursache von verminderten Hörleistungen feststellen. Bei einer Schädigung des Innenohrs kann ein Hörgerät die richtige Maßnahme sein. Hörschwäche kann zudem altersbedingt auftreten oder durch erhöhte Lärmbelastung im Alltag oder Beruf hervorgerufen werden.

Mit Einfühlungsvermögen und Taktgefühl stellen sich Hörakustiker/innen auf die individuellen Wünsche und Bedenken ihrer Kunden ein, kennen bzw. erfragen deren unterschiedliche Bedürfnisse und Hörsituationen. Darauf abgestimmt stellen sie ihren Kunden eine Auswahl geeigneter Hörsysteme vor, beispielsweise Hinter-dem-Ohr-Geräte oder Im-Ohr-Geräte, und beraten zu funktionalen wie zu optischen Aspekten. Denn moderne Hörsysteme sollen unproblematisch in Bedienung und Tragekomfort sowie entweder fast unsichtbar oder modisches Accessoire sein. Hörakustiker/innen versorgen ihre Kunden darüber hinaus mit anderen Hilfsmitteln, z.B. mit Hörverstärkern für den Fernsehempfang oder Tinnitusgeräten, die das störende Tinnitus-Geräusch mit einem Grundrauschen dämpfen.

Audiometrische Tests

Auf Grundlage der ärztlichen Diagnose führen Hörakustiker/innen audiometrische Tests zum Hörvermögen ihrer Kunden durch, beispielsweise Hörtests oder Sprachhörtests. Bei Hörtests spielen sie Kunden unterschiedliche Töne in hohen und tiefen Tonlagen vor und stellen fest, ab welcher Lautstärke bzw. welcher Frequenz Töne noch wahrnehmbar sind. Bei Sprachhörtests überprüfen sie, wie gut Kunden Gesprochenes unter Störgeräuschen, z.B. Straßenlärm, verstehen können. Die von einer Software erfassten Ergebnisse der audiometrischen Tests werten die Hörakustiker/innen aus, besprechen sie mit ihren Kunden und nutzen sie als Grundlage für ihre weiteren Beratungen und die Auswahl des passenden Hörsystems.

Richtig angepasst

Mithilfe von Otoplastiken, d.h. Ohrpassstücken, stimmen Hörakustiker/innen die Passform von Hörgeräten oder Gehörschutzstöpseln individuell auf die Nutzer ab. Zunächst fertigen sie eine Abformung der Ohrmuschel an, scannen die Ohrabformung mittels Laser und erstellen mithilfe von Modellierungssoftware ein digitales 3-D-Modell der künftigen Otoplastik. Dieses Modell übermitteln sie an den 3-D-Drucker im eigenen Labor oder an einen Dienstleister, der die Otoplastik mittels additiver Fertigung ausdruckt. Anschließend wird ein elektronisches Hörsystem integriert und das Hörgerät mit all seinen Komponenten zusammengesetzt. Die Hörakustiker/innen überprüfen den Sitz des Gerätes im Ohrkanal, passen es mithilfe einer speziellen Software an den individuellen Hörverlust an und leiten ihre Kunden in der Benutzung an.

Hörakustiker/innen warten auch Hörsysteme und halten sie instand: Sie reinigen die Einzelteile, tauschen defekte Teile aus, wechseln Batterien oder stellen Funktionen neu ein.

Verkauf und Verwaltung

Im Hörgerätefachhandel übernehmen Hörakustiker/innen neben der Beratung von Kunden und der individuellen Anfertigung von Otoplastiken auch Aufgaben in Verkauf und Verwaltung. Sie erledigen kaufmännische Arbeiten wie den Schriftverkehr mit Krankenkassen oder die Rechnungstellung an Kunden und pflegen die Kundendaten mit den Messergebnissen von audiometrischen Tests oder den Maßen von Otoplastiken.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • audiometrische und psychoakustische Mess- und Testverfahren durchführen und auswerten; Hörbeeinträchtigung und Hörbedarf ermitteln

  • äußeren Gehörgang einschließlich Trommelfell der Kunden mittels Ohrtrichter bzw. Otoskop untersuchen, um anatomische und pathologische Gegebenheiten zu erkennen

  • Kunden bei der Auswahl von Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen beraten

  • Hörsysteme auswählen und individuell anpassen

    • Ohrabdrücke abnehmen und scannen

    • mithilfe von Modellierungssoftware ein 3-D-Modell des äußeren Gehörgangs am Computer erstellen (oder im Labor erstellen lassen)

    • mittels 3-D-Druck Otoplastiken herstellen bzw. herstellen lassen, ggf. durch Bohren, Fräsen und Schleifen entsprechend den patientenspezifischen Gegebenheiten modifizieren

    • Einstellungen der Hör- und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen

  • Kunden und ggf. Angehörige in die Handhabung und Pflege von Systemen und Zubehör einweisen

  • Kunden über Möglichkeiten und Grenzen des Hörsystems aufklären und zum Tragen sowie zur regelmäßigen Nachsorge bzw. fachärztlichen Kontrolle motivieren

  • Kunden zu Hörtaktiken und Möglichkeiten des Hörtrainings beraten

  • Kunden über Gefahren der Lärmeinwirkung aufklären, zu Gehörschutzmittel beraten und zum Tragen der Gehörschutzmittel motivieren

  • Hörgeräte und Zubehör prüfen, nachjustieren, reinigen, warten und instand setzen

  • ggf. Hörsysteme mit Smartphones und Apps verbinden, z.T. per Fernwartung

  • organisatorisch-verwaltende Tätigkeiten ausführen

    • Angebote, Kostenvoranschläge und Abrechnungen erstellen

    • Untersuchungsergebnisse und andere Kundendaten pflegen

    • Schriftverkehr bearbeiten, z.B. mit Herstellern und Krankenkassen

  • Verkauf und verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.755 bis € 3.218

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Hörakustiker/in

Frühere Berufsbezeichnung

  • Hörgeräteakustiker/Hörgeräteakustikerin

    (Ausbildungsberuf von 1968 bis 2016)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Hörsystemakustiker/in

Österreich

  • Hörgeräteakustiker/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Hearing aid audiologist (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Audioprothésiste (m/f)

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Hörakustiker/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Verkaufsräumen

  • in Akustiklabors

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Hörakustiker/innen arbeiten mit Präzisionsgeräten, z.B. mit Geräten der Audiometrie oder Bohr- und Fräsgeräten, aber auch mit optischen und feinmechanischen Instrumenten wie Lupen, Elektronikzangen und Pinzetten. In Werkstätten prüfen oder warten sie Hörsysteme oder fertigen z.B. Otoplastiken an. Wenn sie dabei mit Klebstoffen oder Lösungsmitteln umgehen, tragen sie Schutzbrillen, Atemschutzmasken oder Handschuhe. In den Verkaufsräumen beraten und bedienen sie Kunden. In schallgedämmten Hörkabinen führen sie audiometrische Messungen durch, um die akustischen Kenndaten des Gehörs zu ermitteln.

Da Hörsysteme und Hörassistenzsysteme individuell und exakt angepasst werden müssen, sind eine sorgfältige Arbeitsweise, handwerkliches Geschick und Beobachtungsgenauigkeit erforderlich. Kommunikative Fähigkeiten benötigen Hörakustiker/innen beim Beraten und Bedienen der Kunden. Auch wenn viel Kundenverkehr herrscht, müssen sie in der Lage sein, konzentriert und exakt zu arbeiten und den Kunden gegenüber freundlich und geduldig aufzutreten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. elektronische Hör- und Hörassistenzsysteme, Audiometer)

  • Handarbeit (z.B. vorgefertigte Hörsysteme montieren und modifizieren)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Verkaufsräumen

  • enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. Gehörgang untersuchen, Abdruck der Ohrmuschel anfertigen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. defekte Bauteile und Module in Hörsystemen auswechseln)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beim Kauf von Hörsystemen beraten)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (zwischen detailgenauer Arbeit an Hörgeräten und Kundenkontakt wechseln)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte und Zubehör, z.B.: Hör- und Hörassistenzsysteme, Otoplastiken, Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone, Telefon-Anbindungen für Hörgeräte, Trockenboxen für Hörgeräte; Hörschutzmittel

Anlagen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: In-situ-Anlagen, Lautheitsskalierungsanlagen, Messboxen, Laserscanner, Bohr- und Fräsgeräte, 3-D-Drucker, Otoskope, Elektronikzangen, Pinzetten

Hilfsstoffe, z.B.: Silikon, Acryl, allergenfreie Kunststoffe, Klebstoffe, Lösungsmittel, Reinigungs- und Pflegemittel

Unterlagen, Daten und Software, z.B.: technische Zeichnungen, Schalt- und Montagepläne, 3-D-Modelle von anzufertigenden Otoplastiken, Kostenvoranschläge, Kalkulationen, Abrechnungen, Korrespondenz, Kundendaten, Modellierungssoftware

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Hörakustiker/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Hörakustiker-Handwerks

  • bei industriellen Herstellern von Hörsystemen

Branchen im Einzelnen

  • Einzelhandel

    • Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, insbesondere Betriebe des Hörakustiker-Handwerks

    • Augenoptiker, mit angeschlossenem Hörgeräteeinzelhandel

  • Medizinische Technik, Orthopädie, Zahntechnik

    • Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten, insbesondere von Hörsystemen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. im Bereich Hörgeräteakustik). Außerdem bieten sich Anpassungsweiterbildungen im Bereich Informationstechnik an.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Hörakustikermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Medizintechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Hörtechnik, Audiologie oder Medizinische Technik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Remote-Fitting von Hörgeräten

Die Fernanpassung - auch Remote-Fitting genannt - ermöglicht, dass moderne Hörgeräte aus der Ferne in Echtzeit gewartet und eingestellt werden können. Der virtuelle Termin bei Hörakustikern bzw. -akustikerinnen findet per Video-, Audio-Call oder per Chat statt. Die Kunden benötigen dazu ein bluetoothfähiges Hörgerät sowie ein Endgerät mit Internetverbindung (z.B. Smartphone, Tablet). Vorteilhaft ist, dass die Einstellung der Hörgeräte dabei in gewohnten Umgebungen der Kunden mit deren alltäglichen Hörsituationen erfolgt. Ebenso können Hörakustiker/innen schnell auf Probleme ihrer Kunden reagieren, ohne dass diese z.B. längere Anfahrtswege auf sich nehmen müssen. Fachkräfte, Ingenieure und Ingenieurinnen für Hörakustik und -technik sowie medizinische Fachkräfte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde werden sich mit den Möglichkeiten des Remote-Fittings beschäftigen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

Newsletter bestellen