Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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technische Zeichnungen oder Daten aus rechnergestützter Konstruktion (CAD) auszuwerten, technische Zeichnungen, auch mit CAD-Programmen, zu erstellen
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wie man Werkstücke vorbereitet, sie z.B. plan, winklig und maßgenau bearbeitet, bohrt, gewindeschneidet, verschraubt und stoffschlüssig verbindet
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wie Betriebsmittel und Gefahrstoffe unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften zu handhaben, zu lagern und zu entsorgen sind
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wie Werkzeuge gepflegt und instandgesetzt sowie Maschinen und Anlagen gewartet werden
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wie man Gravierwerkzeuge anfertigt, schleift, vergütet und prüft
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wie CAD-Daten für 3-D-Ausdrucke zur Modell- und Formenerstellung aufbereitet, Modelle räumlich gestaltet und Schablonen gestochen werden
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wie man Schriften, Zeichen und Motive auf Freiformflächen durch Zeichnen, Ätzen oder Lasern überträgt und mit Handsticheln Flachstichgravuren auf unterschiedlichen Oberflächen ausführt
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wie Oberflächen z.B. durch Mattieren, Punzieren, Schleifen, Meißeln, Polieren oder Beschriften und Bedrucken gestaltet und veredelt werden
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wie Frontplatten, Bedientableaus und Schilder angefertigt, graviert, farbig ausgelegt und bedruckt werden
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wie man Reliefgravierprogramme für Stempel und Prägewerkzeuge erstellt
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wie Stempel, Prägewerkzeuge und Reliefdarstellungen, insbesondere für Münzen und Medaillen manuell und maschinell graviert und endbearbeitet werden
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wie Werkstücke auf Form-, Pass- und Maßgenauigkeit, Farbe und Oberflächenqualität geprüft werden
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lerngebieten (z.B. Muster, Modelle und Formen rechnergestützt entwerfen und anfertigen, Werkstückoberflächen gestalten und veredeln)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:
HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. bis 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen
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Vorbereiten von Werkstücken durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren für die Gravur-, Laser- und Drucktechnik
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Handhaben und Instandhalten von Betriebsmitteln und technischen Systemen sowie Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen
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Herstellen und Instandhalten von Gravierwerkzeugen
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben von Produkten
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen fertigen
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Bauelemente mit Maschinen fertigen
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Baugruppen herstellen und montieren
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Technische Systeme instand halten
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2. Ausbildungsjahr:
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Werkzeuge mit Maschinen herstellen
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Muster, Modelle und Formen manuell anfertigen
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Werkstücke rechnergestützt herstellen
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Werkstücke aufarbeiten und reparieren
Teil 1 der Gesellenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
19. bis 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
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Anfertigen von Modellen und Formen
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Anfertigen von Flachstichen
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Gestalten und Veredeln von Oberflächen sowie Herstellen von Beschilderungen
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Anfertigen von Stempeln und von Form- und Prägewerkzeugen
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Spezialwerkzeuge herstellen
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Muster, Modelle und Formen rechnergestützt entwerfen und anfertigen
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Werkstückoberflächen gestalten und veredeln
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Werkstücke projektorientiert herstellen
Teil 2 der Gesellenprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Graveur- und Metallbildnerhandwerk (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 900
2. Ausbildungsjahr: € 930
3. Ausbildungsjahr: € 990
Quelle:
Tarifregister Saarland, Stand August 2024
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Graveur/Graveurin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Werkstücke bearbeiten und fügen, Metalloberflächen veredeln, Graviermaschinen programmieren, Gravierwerkzeuge anfertigen
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Umgebung: Maschinenlärm, Feinstaub, z.T. unangenehme Gerüche in Werkstätten
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Arbeitsschürze)
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Arbeiten mit Stichel, Meißel, Graviernadel und Punzen)
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Sorgfalt (z.B. beim fehlerfreien Umsetzen von Zeichnungen oder Entwürfen)
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Zeichnerische Fähigkeiten (z.B. beim Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Entwürfen)
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Sinn für Ästhetik (z.B. beim Versehen von Oberflächen mit Beschriftungen, Ornamenten oder bildlichen Darstellungen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Graveure und Graveurinnen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Pforzheim (Baden-Württemberg):
Goldschmiedeschule mit
Uhrmacherschule Pforzheim
St.-Georgen-Steige
65
75175
Pforzheim
D
+49.7231.392532
+49.7231.392121
http://www.goldschmiedeschule.de
sekretariat@goldschmiedeschule.de
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für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen in Arnstadt (Thüringen):
Staatliches
Berufsschulzentrum
Arnstadt-Ilmenau
Karl-Liebknecht-Straße
27
99310
Arnstadt
D
+49.3628.56280
+49.3628.562829
https://www.sbsz-arn-ilm.de/
info@sbsz-arn-ilm.de
Schulteil Arnstadt
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass