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Ausbildungsberuf
Bürsten- und Pinselmacher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Bürsten- und Pinselmacher/innen fertigen aus Tierhaaren, Naturborsten, pflanzlichen oder synthetischen Fasern Bürsten und Pinsel für unterschiedliche Verwendungszwecke an.

Die Ausbildung im Überblick

Bürsten- und Pinselmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Bürsten- und Pinselmacher/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Industrie- und Handwerksbetrieben, die Pinsel oder Bürsten herstellen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürsten- und Pinselmacher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es in den Ausbildungsbereichen Handwerk sowie Industrie und Handel insgesamt drei Ausbildungsanfänger/innen. Alle zukünftigen Bürsten- und Pinselmacher/innen verfügten über einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Die Auszubildenden lernen, Techniken wie Binden, Setzen, Stanzen, Einringen und Fassen bei der Herstellung von Bürsten und Pinseln einzusetzen. Auf Kenntnisse im Werken können sie dabei in der Ausbildung gut aufbauen. Zum Lesen und Anfertigen von Zeichnungen und Skizzen sind Kenntnisse im technischen Zeichnen von Vorteil.

Mathematik:

Grundrechenarten sind bereits in der Ausbildung gefragt, z.B. zur Berechnung von Rohmengen und Verschnitt oder zur Ermittlung des Materialbedarfs.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Bürsten- und Pinselmacher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Arbeitsschritte plant und dabei konstruktive und fertigungstechnische Gesichtspunkte sowie Materialbedarf berücksichtigt

  • Produktionsmuster, Materialien, Prüf-, Mess- und Hilfsmittel bereitzustellen

  • wie man Bestückungsmaterialien, Hölzer, Kunststoffe, Metalle, Halbzeuge und Hilfsstoffe unterscheidet

  • wie man Bestückungsmaterialien auswählt und für die Weiterverarbeitung zurichtet

  • Materialien, Halbzeuge und Fertigprodukte zu lagern

  • wie man Maschinen und Anlagen einrichtet, Fertigungsparameter einstellt und Fertigungsabläufe steuert

  • wie man Bürsten mit Techniken wie Binden, Setzen, Einziehen, Stanzen, Gießen und Drehen herstellt

  • wie man Pinsel mit Techniken wie Wegbinden, Einzwingen, Einblechen, Einringen und Fassen herstellt

  • Qualitätskontrollen durchzuführen

  • im Schwerpunkt Herstellen von Bürsten: wie man Bürsten manuell oder maschinell herstellt, z.B. durch Portionieren, Einziehen, Einstanzen, Drehen, Ausputzen und Beschneiden

  • im Schwerpunkt Herstellen von Pinseln: wie Pinsel manuell oder maschinell hergestellt werden, z.B. durch Portionieren, Wegbinden, Einsetzen von Einlagen, Auf-Länge-Ziehen, Kitten, Aufsetzen und Aufpressen von Deckeln und Stielen

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. maschinenbezogene Steuerungstechniken einsetzen, Produkte herstellen und kommissionieren)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte:

  • Herstellen von Bürsten

  • Herstellen von Pinseln

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. bis 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb:

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen

  • Zurichten von Bestückungsmaterialien

  • Lagern von Materialien

  • Einrichten und Bedienen von Maschinen, technischen Anlagen und Systemen

  • Herstellen von Bürsten

  • Herstellen von Pinseln

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Werkstoffe nach anwendungsbezogenen Kriterien auswählen

    • Bestückungsmaterial zurichten

    • Werkstoffe und Produkte materialspezifisch lagern

    • Maschinenbezogene Steuerungstechniken einsetzen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Bürsten durch Setzen und Einziehen herstellen

    • Pinsel durch Einringen und Einzwingen herstellen

    • Maschinen instand halten

    • Automatisierte Systeme betriebsfähig halten

Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres

18. bis 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten

  • Einstellen von Fertigungsparametern

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Bürsten herstellen und kommissionieren

  • Pinsel herstellen und kommissionieren

  • Produkte entwickeln und gestalten

  • Wettbewerbssituation erfassen und Fertigungsprozesse optimieren

Abschluss-/Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Derzeit liegen keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Tierhaare und Borsten reinigen und zuschneiden, manuell oder maschinell befestigen

  • Umgebung: Werkstatt oder Werkhalle mit Maschinenlärm

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen und Korrigieren von Borstenlängen)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim manuellen Bearbeiten von Bürsten und Pinseln)

    • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Beurteilen von Bestückungsmaterialien wie Fasern, Haaren, Borsten auf Verwendbarkeit)

An der Berufsschule

Unterricht als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Bürsten- und Pinselmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (Handwerks- und Industriebetriebe): Werkstätten, Produktionshallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für alle Länder in Rothenburg o.d. Tauber (Bayern): Staatliche Berufsschule Rothenburg Bezoldweg 31 91541 Rothenburg D +49.9861.976690 +49.9861.9766950 http://www.berufsschule-rothenburg.de verwaltung@bs-rot.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Bürsten- und Pinselmacher/innen stellen Bürsten und Pinsel her und fügen dabei Tierhaare, Naturborsten, pflanzliche oder synthetische Fasern in Holz oder Kunststoffe ein. Sie richten Produktionsmaschinen ein und steuern und kontrollieren Fertigungsabläufe. Die Materialien richten sie vor der Verarbeitung von Hand oder maschinell zu: Sie schneiden Borsten oder Haarbüschel auf die erforderliche Länge zu, sortieren und bündeln sie. Dann befestigen sie das Bestückungsmaterial manuell oder maschinell an einem Bürstenkörper oder sie fassen Pinselhaare in Metallzwingen und setzen Stiele an. Abschließend prüfen sie die Qualität der Produkte.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Bürsten- und Pinselmacher/innen fertigen aus Tierhaaren, Naturborsten, pflanzlichen oder synthetischen Fasern Bürsten und Pinsel für unterschiedliche Verwendungszwecke an.

Haare, Borsten und Fasern

Ob für den Haushalt, das Handwerk oder die Industrie - Bürsten- und Pinselmacher/innen wissen, welches Tierhaar, welche Borsten, welche synthetischen oder pflanzlichen Fasern sich z.B. für Haar- oder Nagelbürsten, Aquarell- oder Lackierpinsel eignen. Vor der Verarbeitung richten sie dieses Bestückungsmaterial zunächst zu und färben es ggf. auch. Anschließend sortieren, kämmen und bündeln sie das Material.

Manuelle Herstellung

Sie wählen Stiele und Bürstenkörper sowie Zwingen, Zwirne oder Drähte für die Befestigung des Bestückungsmaterials aus. Wenn sie Bürsten von Hand herstellen, ziehen sie die zugerichteten und gebündelten Borsten oder Fasern z.B. mit Drahtschlaufen in Bürstenkörper mit konischen Löchern ein und befestigen sie. Anschließend schneiden sie das Besatzmaterial mit einer Spezialschere zu und befestigen den zum Bürstenkörper gehörigen Deckel.

In der manuellen Pinselherstellung wiegen Bürsten- und Pinselmacher/innen z.B. die benötigte Haarmenge, stoßen das Haar in Form und fixieren es ggf. mit einem Bindfaden. Das geformte Bündel führen sie in eine Zwinge ein und ziehen es auf der anderen Seite in der gewünschten Pinsellänge heraus. Das Haar muss nun noch mit Klebstoff in der Zwinge befestigt werden. Ist der Klebstoff ausgehärtet, stecken sie die Zwingen mit der offenen Seite auf Stiele, pressen sie fest und versehen die Pinselköpfe mit Schutzkappen.

Maschinelle Herstellung

Doch Bürsten und - seltener - Pinsel werden auch maschinell hergestellt. Dabei übernehmen Maschinen das Portionieren und Einstanzen, Drehen oder Einsetzen und Beschneiden des Bestückungsguts. Bürsten- und Pinselmacher/innen richten die Maschinen, Anlagen und Systeme für die Produktion vor, stellen Fertigungsparameter ein, steuern und überwachen die Produktion. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse und stellen die Ursachen eventueller Qualitätsabweichungen fest. Auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gehören zu ihren Aufgaben.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsabläufe vorbereiten, ggf. Skizzen erstellen und technische Zeichnungen lesen

  • Bestückungsmaterialien - insbesondere synthetische Fasern, Pflanzenfasern, Grobhaare, Feinhaare, Borsten und Drähte - für die Weiterverarbeitung vorbereiten

    • Haare und Borsten abteilen, schneiden und der Größe nach sortieren

    • Haare und Borsten kämmen und bündeln

    • ggf. Fasern färben

    • nach Länge sortierte Haarbündel aufstoßen und bündeln

  • Stiele und Bürstenkörper sowie Zwingen, Zwirne und Drähte für die Befestigung des Bestückungsmaterials auswählen

  • Bürsten manuell und maschinell herstellen, z.B. durch Portionieren, Einziehen, Einstanzen, Drehen, Ausputzen und Beschneiden

  • Pinsel manuell und maschinell herstellen, z.B. durch Portionieren, Einzwingen, Einblechen, Einringen und Fassen, Auf-Länge-Ziehen, Kitten, Aufsetzen und Aufpressen von Deckeln und Stielen

  • Maschinen, technische Anlagen und Systeme einsetzen

    • Maschinen und Anlagen einrichten und bedienen, Produktionsabläufe steuern und überwachen

    • Fertigungsparameter einstellen

    • Maschinen und Anlagen warten und instand halten

  • Arbeitsergebnisse kontrollieren

  • Materialien, Halbzeuge und Fertigprodukte lagern, dabei Lagerkriterien wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit beachten, vor Schädlingsbefall schützen

  • Bürsten und Pinsel verpacken, etikettieren und für Versand und Auslieferung vorbereiten

Verdienst/Einkommen

Es liegen keine tarifvertraglichen Informationen vor.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Bürsten- und Pinselmacher/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Bürsten- und Pinselfacharbeiter/Bürsten- und Pinselfacharbeiterin

    (Ausbildungsberuf von 1964 bis 1990)

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Anlagentechnik (Bürstenwaren)

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin Fachrichtung Bürstenherstellung

    (Ausbildungsberuf von 1984 bis 2017)

  • Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin Fachrichtung Pinselherstellung

    (Ausbildungsberuf von 1984 bis 2017)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Brush maker (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Ouvrier/Ouvrière en fabrication de brosses et pinceaux

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Bürsten- und Pinselmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten bzw. Produktionshallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Lagerräumen

Arbeitssituation

Bürsten- und Pinselmacher/innen fertigen ihre Produkte überwiegend in Handarbeit. Sie verwenden Handwerkzeuge sowie z.B. Press-, Stanz- und Stopfmaschinen. In den Werkstätten und Produktionshallen herrscht teilweise Maschinenlärm. Bei ihrer Tätigkeit sind Bürsten- und Pinselmacher/innen z.B. Gerüchen von Tierhaaren und Klebstoffen sowie Holzstaub ausgesetzt. Um qualitativ hochwertige Bürsten und Pinsel zu produzieren, sind eine sorgfältige und präzise Arbeitsweise, handwerkliches Geschick und eine gute Auge-Hand-Koordination erforderlich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Borsten montieren und Bürstenkörper bearbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Holzstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Gerüche von Tierhaaren, Pelzen, Fellen und Kitt)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm von Press-, Stanz- und Stopfmaschinen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Draht durch Löcher fädeln)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Pinsel, Bürsten

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Tierhaare und -borsten, Pflanzenfasern, synthetische Fasern, Holz, Metall, Kunststoff, Klebstoff

Maschinen und Geräte, z.B.: Handpressen, Press-, Stanz- und Stopfmaschinen, Schnittautomaten, Trockenöfen, Waagen

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Spezialkämme, -scheren, -messer, Stiele, Bürstenkörper, Messing-, Nickel- und Blechhülsen, Zwingen, Zwirne, Drähte

Unterlagen, z.B.: Skizzen, technische Zeichnungen, Arbeitsaufträge

Arbeitsbereiche/Branchen

Bürsten- und Pinselmacher/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Industrie- und Handwerksbetrieben, die Pinsel oder Bürsten herstellen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Branchen im Einzelnen

  • Sonstige Konsumgüter

    • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g., Herstellung von Bürsten und Pinseln

Auch denkbar:

  • Sozialwesen

    • Sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter, z.B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Kunststoffverarbeitung, Maschinen- und Anlagenbetrieb).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Bürsten- und Pinselmachermeister/in oder als Technische/r Fachwirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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