Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachwirt/in für Außenwirtschaft/Bachelor Professional in Foreign Trade.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann. In der Regel ist dies die Abschlussprüfung als Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung. Auch mit einer Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf, in Verbindung mit einer entsprechenden einschlägigen Berufstätigkeit, ist die Zulassung möglich.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Um die Prüfung im Bereich "Außenhandelsgeschäfte durchführen" erfolgreich ablegen zu können, sind gute Kenntnisse auf diesem Gebiet erforderlich.
Für die Abwicklung von Außenhandelsgeschäften im späteren Berufsleben benötigen Fachwirte und Fachwirtinnen für Außenwirtschaft Kenntnisse im Außenhandelsrecht.
Rechnen/Mathematik:
Um in der Prüfung z.B. Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu erstellen, sind Mathematikkenntnisse wichtig.
Im Berufsleben stellen Fachwirte und Fachwirtinnen für Außenwirtschaft z.B. Budgets auf und überwachen diese.
Marketing:
In der Prüfung sollen unter anderem Aufgaben zur Identifizierung von Marktentwicklungen sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten gelöst werden.
Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Marketingkonzepte für die Zielmärkte entwickeln zu können, ist fundiertes Marketing-Wissen notwendig.
Organisation und Kommunikation:
In der Prüfung muss unter anderem die Fähigkeit zur Kommunikation mit nationalen und internationalen Partnern nachgewiesen werden.
Im Berufsleben gehört es zu den Aufgaben von Fachwirten und Fachwirtinnen für Außenwirtschaft, Projekte und Aktivitäten auf internationalen Märkten zu organisieren.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Fachwirt/in für Außenwirtschaft ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte