Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Fachkraft für Caravantechnik.
Sonstige Zugangsbedingungen
Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.
Für das Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften ein entsprechender Fachkundenachweis erforderlich.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Gesellen- oder Abschlussprüfung als Kraftfahrzeugmechatroniker/in verschiedener Schwerpunkte.
Alternativ kann man z.B. mit einer Berufsausbildung im fahrzeugtechnischen Bereich und mindestens einjähriger einschlägiger Berufspraxis oder einer Berufsausbildung und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Physik:
In der Weiterbildungsprüfung sind Fragen aus den Themenbereichen Bordelektrik/-elektronik, Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik zu beantworten. Wer die physikalischen Grundlagen kennt, ist im Vorteil.
In der späteren Berufstätigkeit sind Rohrleitungen zu verlegen, Flüssiggasanlagen zu installieren, elektrische und elektronische Bauteile anzuschließen, zu überprüfen und Fehler zu analysieren. Kenntnisse in Physik sind hierfür wichtig.
Materialkunde:
Im Prüfungsfach An-, Ein- und Aufbauten können auch Fragen zu den in der Caravantechnik eingesetzten Werkstoffen gestellt werden.
Um im Berufsleben Metall-, Holz-, Kunststoff- oder Glaskomponenten einbauen, verbinden und instandhalten zu können, muss man deren Eigenschaften und Verhalten gut kennen.
Technisches Werken:
Im Vorbereitungslehrgang erwirbt man Fähigkeiten in Bereichen wie Verblechung, Klebetechnik oder Unfallinstandsetzung. Dazu sind Vorkenntnisse aus dem Bereich Technisches Werken hilfreich.
Grundlegende Arbeiten der Metall-, Holz- und Kunststoffbearbeitung wie Bohren, Sägen, Schneiden sowie Verbindungstechniken gehören zum Berufsalltag von Fachkräften für Caravantechnik.
Wirtschaft/Recht:
Um Fragen im Prüfungsfach Betriebsorganisation beantworten zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich förderlich.
Im späteren Berufsleben benötigen Fachkräfte für Caravantechnik Kenntnisse im Verkehrs-, Versicherungs-, Umweltrecht ebenso wie im Beschwerdemanagement oder in der Logistik. Verständnis für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge ist hierbei von Vorteil.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Fachkraft für Caravantechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen