Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Pflegeassistent/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen übernehmen Aufgaben in der Grundpflege, unterstützen hilfsbedürftige Menschen bei der Alltagsbewältigung und wirken unter Anleitung des Pflegefachpersonals bei Maßnahmen der Behandlungspflege mit.

Die Ausbildung im Überblick

Pflegeassistent/in ist eine landesrechtlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen finden Beschäftigung

  • in Krankenhäusern

  • in Alten- und Pflegeheimen

  • bei ambulanten Pflegediensten

  • in Tageskliniken und -pflegestätten

  • in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen

  • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • bei kirchlich-sozialen Diensten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In manchen Bundesländern ist die Ausübung der Berufstätigkeit reglementiert. Man benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegeassistent/in und eine entsprechende Berufserlaubnis.

Sonstige Zugangsbedingungen

Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Pflegeassistent/in" ausüben will, benötigt dafür je nach Bundesland die Erlaubnis nach dem jeweiligen Pflegeassistenzgesetz. Die Erlaubnis beantragt man bei der zuständigen Landesbehörde.

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird in der Regel ein Hauptschulabschluss .

Je nach Bundesland können weitere Zugangsvoraussetzungen gefordert werden, z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung oder ein Führungszeugnis.

Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/innen wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Gelegentlich werden auch schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Auch die Reihenfolge der Anmeldungen kann eine Rolle spielen.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen ggf. eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Ethik:

Die Pflege ist von ethischen Grundsätzen geprägt. Ein gutes Gespür für ethische Fragestellungen ist in dieser Ausbildung wichtig.

Biologie:

Krankheit und Heilung sind biologische Vorgänge. Kenntnisse in Biologie helfen daher, Sachverhalte aus der Medizin oder der Pflege in der Ausbildung leichter zu verstehen.

Chemie:

Wer als angehende/r Pflegeassistent/in über chemische Kenntnisse verfügt, ist im Vorteil. Denn während der Ausbildung muss man z.B. die Zusammensetzung bzw. Wirkungsweise von Desinfektions- und Reinigungsmitteln, von Einreibungen und z.T. auch Medikamenten nachvollziehen können.

Deutsch:

Angehende Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen führen bereits in der Ausbildung Pflegeprotokolle und erklären den Patienten Pflegemaßnahmen. Dazu sind gute Deutschkenntnisse erforderlich.

Mathematik:

Mathematikkenntnisse brauchen angehende Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen beispielsweise, wenn es darum geht, Pflegeleistungen abzurechnen

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Pflegeassistent/in ist je nach Bundesland reglementiert. Gemäß den jeweiligen Pflegeassistenzgesetzen der Länder erfordert die Ausübung der Tätigkeit und das Führen der Berufsbezeichnung eine staatliche Erlaubnis.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, kann in Bundesländern, in denen keine berufliche Anerkennung notwendig ist, eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Behörden wie z.B. Landesämter, Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:

Theoretischer und praktischer Unterricht

  • berufliches Selbstverständnis entwickeln

  • zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen, z.B. bei mobilitätsbezogenen Alltagsaktivitäten helfen, bei Kompressionstherapien mitwirken, Gewichtskontrollen durchführen

  • zu pflegende Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen, z.B. auf Anweisung von Pflegefachpersonen Vitalwerte (Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Atmung) ermitteln, subkutane Injektionen durchführen, Augen- und Ohrentropfen, orale Medikamente verteilen, Blutzuckermessungen durchführen

  • zu pflegende Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten, z.B. lebensgefährdende Situationen erkennen und Sofortmaßnahmen einleiten, an der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen mitwirken

  • zu pflegende Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen unterstützen

  • zu pflegende Menschen in der Alltagsgestaltung unterstützen und begleiten, z.B. bei tagesstrukturierenden Maßnahmen sowie bei sinnstiftenden Aktivitäten zur sozialen und kulturellen Teilhabe mitwirken, beim Lernen und Spielen mitwirken, Menschen bei Einkäufen und in der Wohnumgebung unterstützen

  • Pflegeerfahrungen reflektieren und berufsbezogen kommunizieren

Fachpraktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Einrichtungen (z.B. in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen).

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung

  • Berufsbezogener Bereich

    • Pflegefachassistent oder Pflegefachassistentin werden: 200 Stunden

    • zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen: 220 Stunden

    • Pflegeerfahrungen reflektieren und berufsbezogen kommunizieren: 100 Stunden

    • zu pflegende Menschen in kurativen Prozessen unterstützen: 160 Stunden

    • zu pflegende Menschen in kritischen Lebenssituationen unterstützen: 100 Stunden

    • zu pflegende Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen unterstützen: 80 Stunden

    • zu pflegende Menschen in der Alltagsgestaltung unterstützen und begleiten: 100 Stunden

    • Stunden zur freien Verfügung: 40 Stunden

    • Berufsbezogener Bereich insgesamt: 1.000 Stunden

  • Berufspraktische Ausbildung

    • Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 720 Stunden

    • ausbildungsträgerexterne Einsätze in den allgemeinen Versorgungsbereichen Stationäre Langzeitpflege und Ambulante Pflege: 480 Stunden

    • Berufspraktische Ausbildung insgesamt: 1.200 Stunden

Gesamtstundenzahl:

2.200 Stunden

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.

Ausbildungskosten

Bei einer Ausbildung an öffentlichen Schulen sind in der Regel keine Kosten für Schulgeld und Ausbildungsmittel zu tragen.

Abhängig von den diesbezüglichen rechtlichen Regelungen in den Bundesländern, können an privaten Schulen Kosten für die Ausbildung anfallen.

Grundsätzlich können Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufsbekleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung, entstehen.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.

Weitere Informationen:

Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

Förderungsmöglichkeiten

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) erhalten.

Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

Ausbildungsdauer

Vollzeit: 1-2 Jahre

Teilzeit: 2-4 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Verkürzungen sind je nach Bundesland und Bildungsgang möglich, z.B. für Bewerber/innen mit Hochschulreife oder einschlägiger beruflicher Grundbildung oder für Studienabbrecher/innen eines einschlägigen Studienfachs (z.B. Aufnahme ins zweite Ausbildungsjahr oder Einrichtung verkürzter Bildungsgänge).

Verlängerung

Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, wenn dadurch die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg:

  • Staatlich anerkannter generalistischer Pflegehelfer/Staatlich anerkannte generalistische Pflegehelferin/Staatlich anerkannte generalistische Pflegehilfsperson

Berlin, Nordrhein-Westfalen:

  • Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin

Bremen:

  • Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer/Staatlich geprüfte Pflegefachhelferin

Hamburg:

  • Staatlich anerkannter Gesundheits- und Pflegeassistent/Staatlich anerkannte Gesundheits- und Pflegeassistentin

Niedersachsen, Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter Pflegeassistent/Staatlich geprüfte Pflegeassistentin

Saarland:

  • Pflegeassistent/Pflegeassistentin

Sachsen-Anhalt:

  • Staatlich anerkannter Pflegehelfer/Staatlich anerkannte Pflegehelferin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im theoretischen Unterricht:

Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause

In der Praktikumseinrichtung:

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. bei Pflegemaßnahmen mitwirken und auf Anweisung von Pflegefachpersonen z.B. Vitalwerte (Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Atmung) ermitteln, bei Kompressionstherapien mitwirken, zu pflegende Menschen bei mobilitätsbezogenen Alltagsaktivitäten unterstützen

  • Umgebung: z.B. wechselnde Kranken-/Pflegestationen, wechselnde Teams

  • Kleidung: Arbeitskleidung, z.T. Schutzkleidung (z.B. Mundschutz, Einweghandschuhe)

  • Arbeitszeit: Schichtdienst

  • Anforderungen:

    • Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei Verteilung und Verabreichung von Medikamenten auf Anweisung von Pflegefachpersonen)

    • Psychische Stabilität (z.B. bei der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen)

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)

    • Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit Patientendaten)

Ausbildungssituation

Die Ausbildung umfasst Unterricht im Klassenverband (theoretisch und praktisch) sowie i.d.R. praktische Arbeit im Rahmen von Praktika.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Bei einer Berufsfachschul-Ausbildung besuchen die Schüler/innen theoretischen Unterricht im Klassenverband und führen praktische Übungen durch, z.B. in schuleigenen Werkstätten, Labors o.Ä.

Während der schulischen Ausbildung werden z.B. Klassenarbeiten geschrieben und andere Leistungsnachweise erbracht. Gegebenenfalls werden Projektarbeiten im Team durchgeführt. Außerdem müssen die Schüler/innen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Betriebspraktika

Hier arbeiten die Schüler/innen praktisch mit und lernen die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Beruf kennen. Begleitet werden sie während ihres Praktikums von ausgebildeten Fachkräften. Betriebspraktika werden teilweise in den Schulferien durchgeführt.

Lernorte

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet.

Lernorte sind:

  • Berufsfachschule : Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

  • Praktikumsbetriebe: Krankenstationen unterschiedlicher fachmedizinischer Abteilungen (z.B. innere Medizin, Geriatrie), Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime bzw. ambulante Pflegedienste

Ausbildung im Ausland

Um die Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich z.B. folgende Möglichkeit:

Österreich

Ausbildungsangebote: AMS Ausbildungskompass

(z.B. mit dem Suchbegriff "Pflegeassistenz")

Ausbildung im Ausland

Ausbildungs- und Praktikumsangebote im Ausland

Nach Ausbildungsangeboten kann man in verschiedenen nationalen Datenbanken recherchieren, z.B.:

Auslandspraktika und Stipendien durch das Programm Erasmus+ findet man z.B.:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen helfen pflegebedürftigen Menschen bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und motivieren sie zu Bewegung. Sie betreuen hilfsbedürftige Menschen auch in ihrem Alltag und wirken z.B. bei tagesstrukturierenden Maßnahmen mit oder unterstützen sie bei der Pflege der Wohnräume und der Versorgung von Haustieren. Auf Anweisung von Pflegefachkräften messen sie Vitalwerte wie Blutdruck, Puls und Körpertemperatur von Patienten, führen Blutzuckerkontrollen durch oder verteilen und verabreichen Medikamente. Sie beobachten den Zustand von Patienten und ziehen bei Krisensituationen Pflegefachkräfte hinzu. In lebensbedrohenden Situationen leiten sie lebensrettende Sofortmaßnahmen ein. Auch die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Bezugspersonen kann zum Aufgabengebiet gehören. Durchgeführte Pflegemaßnahmen, ermittelte Werte sowie ihre eigenen Beobachtungen halten Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen in der Pflegedokumentation fest.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen übernehmen Aufgaben in der Grundpflege, unterstützen hilfsbedürftige Menschen bei der Alltagsbewältigung und wirken unter Anleitung des Pflegefachpersonals bei Maßnahmen der Behandlungspflege mit.

Grundpflege, Alltagshilfen

Alters- und/oder krankheitsbedingt können alltägliche Vorgänge wie das Aufstehen, Ankleiden, die Körperhygiene oder der Gang vom Wohnzimmer in die Küche zu Problemen werden. Hier leisten Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen Unterstützung. Ihre Aufgaben in diesem Bereich nehmen sie größtenteils selbstständig wahr. Bei ihren Hilfeleistungen gehen sie einfühlsam auf die Wünsche und Sorgen der zu pflegenden Menschen ein und berücksichtigen ihre jeweiligen (noch verbliebenen) Fähigkeiten und Ressourcen. Sie lagern bettlägerige Patienten fachgerecht, um ein Wundliegen zu vermeiden, helfen beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen, unterstützen Menschen beim Essen und achten darauf, dass sie ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Gegebenenfalls unterstützen sie bei der Alltagsgestaltung, erledigen den Einkauf, halten die Wohnung in Ordnung oder begleiten die betreuten Menschen zu Ärzten/Ärztinnen oder Behörden. Im Kontakt mit den Betreuten achten sie auch auf Anzeichen gesundheitlicher Probleme oder von Veränderungen im Verhalten und leiten ihre Beobachtungen an das Pflegefachpersonal weiter.

Behandlungspflege

In der stationären oder ambulanten Behandlungspflege entlasten sie die Pflegefachkräfte von Routineaufgaben. Auf Anweisung des Pflegefachpersonals messen sie z.B. Blutdruck, Atmung, Körpertemperatur von Patienten, führen Blutzuckermessungen, Einreibungen sowie subkutane Injektionen durch, verabreichen Augen- und Ohrentropfen oder orale Medikamente. Sie wirken bei Maßnahmen zur Vorbereitung medizinischer Eingriffe mit, beobachten die mit einem Eingriff verbundenen Pflegeerscheinungen sowie eventuelle Komplikationen und geben ihre Beobachtungen weiter. Patienten in stabiler gesundheitlicher Verfassung begleiten sie auch abteilungsübergreifend zu medizinischen Untersuchungen.

Treten lebensgefährdende Situationen auf, leiten sie umgehend lebensrettende Sofortmaßnahmen ein. Bei der Begleitung schwerstkranker oder sterbender Menschen gehen sie einfühlsam auf deren körperliche und emotionale Bedürfnisse ein. Sie begleiten den Trauerprozess von Angehörigen und versorgen Verstorbene würdig.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen können aufgrund ihrer generalistischen Ausbildung in der stationären oder ambulanten Alten- oder Krankenpflege tätig werden, in der Rehabilitation, der Pflege von Menschen mit Behinderungen oder im sozialpflegerischen Bereich, z.B. in Tageseinrichtungen. Sie integrieren Anforderungen der Qualitätssicherung in ihre Pflegetätigkeit und sorgen für Hygiene in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen. Auch organisatorisch-verwaltende Aufgaben sind zu erledigen: Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen wirken bei der Arbeitsorganisation mit und dokumentieren ihre Pflegemaßnahmen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Maßnahmen der Grundpflege durchführen, sich dabei patientenorientiert und kultursensibel verhalten

    • persönlichen Kontakt herstellen, Wünsche und Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen ermitteln und berücksichtigen

    • bei Alltagsverrichtungen wie Aufstehen oder zu Bett gehen, Ankleiden, Körperpflege, der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme helfen

    • bei Kompressionstherapien mitwirken, z.B. beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen helfen

    • bettlägerige Patienten fachgerecht lagern, um ein Wundliegen zu vermeiden

  • zu betreuende Menschen bei der Alltagsgestaltung unterstützen

    • im Rahmen der Möglichkeiten zu Bewegung motivieren, ggf. bei Positions-, Ortswechseln oder hilfreichen Bewegungsabläufen unterstützen

    • Einkäufe erledigen, Wohnräume pflegen, Haustiere und Pflanzen versorgen

    • Personen zu Arztbesuchen oder bei Behördengängen begleiten

    • zur Förderung der Lebensqualität ggf. auch bei Aktivitäten zur sozialen und kulturellen Teilhabe oder beim Lernen und Spielen mitwirken

  • bei der Behandlungspflege mitwirken (auf Anweisung des Pflegefachpersonals)

    • Vitalfunktionen wie Blutdruck, Atmung, Puls, Körpertemperatur ermitteln, Blutzuckerspiegel messen

    • Augen-, Ohrentropfen oder -salben verabreichen, Einreibungen und subkutane Injektionen durchführen, orale Medikamente verteilen und verabreichen

    • Patienten zu medizinischen Untersuchungen in anderen Abteilungen begleiten

    • bei der Vorbereitung von Patienten auf medizinische Eingriffe mitarbeiten

    • Pflegephänomene und Komplikationen in Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen erkennen und Beobachtungen weitergeben

    • lebensgefährdende Situationen im inner- und außerklinischen Bereich erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen

    • schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren Bezugspersonen einfühlsam begleiten

  • Hygieneanforderungen für den jeweiligen Arbeitsbereich umsetzen

  • organisatorisch-verwaltende Aufgaben ausführen

    • bei der Arbeitsorganisation mitwirken

    • Vorgaben zur Qualitätssicherung in die Pflegetätigkeit integrieren

    • Pflegemaßnahmen und -verläufe dokumentieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.991 bis € 3.526

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Pflegeassistent/in

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Assistent/in Gesundheit und Soziales

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Auxiliary nurse (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Aide soignant/Aide soignante

Arbeitsorte

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen arbeiten in erster Linie

  • in Patientenzimmern

  • in Büroräumen und Stationszimmern

  • in Gemeinschaftsräumen von Heimen und Wohngemeinschaften

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Privatwohnungen pflegebedürftiger Personen

Arbeitssituation

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen helfen pflegebedürftigen Menschen und betreuen hilfsbedürftige Menschen im Alltag. Sie setzen dazu medizinische Geräte und Pflegehilfsmittel ein, verabreichen Medikamente, servieren Speisen oder arbeiten mit Haushaltsgeräten. Bei einigen Tätigkeiten tragen sie Schutzkleidung, beispielsweise Einweghandschuhe oder Mundschutz. In Pflegeheimen und Krankenhäusern sind sie in Patientenzimmern, Sanitär- und Aufenthaltsräumen tätig und werden auch mit Körperausscheidungen und -gerüchen, Wunden oder Blut konfrontiert. Bei der Grundpflege haben sie unmittelbaren körperlichen Kontakt zu betreuten Personen, teilweise besteht Infektionsgefahr. In der Alltagsbetreuung arbeiten sie vor allem in Wohnungen oder erledigen Einkäufe und Behördengänge. In der Pflege ist Schichtdienst üblich.

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen folgen den Anweisungen von Pflegefachkräften, Ärzten und Ärztinnen oder richten sich einfühlsam nach den Wünschen der betreuten Menschen. Dazu benötigen sie Kontaktbereitschaft, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen, Beherrschtheit sowie psychische Stabilität. Pflegetätigkeiten führen sie sorgfältig und verantwortungsvoll aus. Über Patientendaten bewahren sie Verschwiegenheit. Sie sind viel auf den Beinen und erledigen körperlich anstrengende Tätigkeiten, etwa beim Umbetten von kranken Menschen. Versorgen sie schwerkranke oder demente Menschen, sind sie auch psychischen Belastungen ausgesetzt.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Sterilisatoren, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte)

  • Handarbeit (z.B. bei der Körperpflege, Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme helfen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Einweghandschuhe, Mundschutz)

  • Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime)

  • enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. bei der Körperpflege)

  • Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen

  • Infektionsgefahr (z.B. beim Umgang mit infektiösen Patienten)

  • Schichtarbeit (z.B. Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenenddienste)

  • Verantwortung für Personen (z.B. Pflegeanweisungen genau einhalten, um lebensgefährdende Stürze oder Wundliegen zu vermeiden)

  • Umgang mit alten Menschen

  • Umgang mit kranken und verletzten Menschen

  • gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. schwerstkranke und sterbende Menschen begleiten)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. zwischen Tätigkeiten der Pflege, dem Zubereiten von Mahlzeiten und dem Begleiten bei Behördengängen wechseln)

  • schweres Heben und Tragen (z.B. bettlägerige Patienten umbetten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit von Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen ist das Betreuen und Versorgen kranker und pflegebedürftiger Menschen. Dabei gehen sie mit folgenden Arbeitsmitteln um:

Medizinische Geräte und Medizinprodukte, z.B.: Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer, Sterilisatoren, Waagen, Verbandsmaterialien, Salben

Pflegehilfsmittel und Zubehör, z.B.: Rollstühle, Gehhilfen, Spezialkissen, Kompressionsstrümpfe, Desinfektionsmittel, Wasch- und Pflegeutensilien, Gedächtnisspiele

Maschinen und Geräte, z.B.: Spülmaschinen, Küchengeräte, Staubsauger

Unterlagen, z.B.: elektronische Pflegedokumentationen, Patientenakten, Krankenblätter, Arbeits- und Hygienevorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen finden Beschäftigung

  • in Krankenhäusern

  • in Alten- und Pflegeheimen

  • bei ambulanten Pflegediensten

  • in Tageskliniken und -pflegestätten

  • in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen

  • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • bei kirchlich-sozialen Diensten

Branchen im Einzelnen

  • Gesundheitswesen

    • Krankenhäuser

  • Sozialwesen

    • Pflegeheime, z.B. Altenpflegeheime

    • Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime

    • Ambulante soziale Dienste, z.B. ambulante Alten- und Krankenpflege

    • Sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter, z.B. Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen

    • Sonstiges Sozialwesen a. n. g., z.B. Tageskliniken, Tagespflegestätten

  • Religionsgemeinschaften

    • Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, z.B. kirchlich-soziale Dienste

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Kranken- und Altenbetreuung, Palliativpflege, Hygiene im Gesundheitsbereich)

Darüber hinaus kann sich der Trend zur Digitalisierung der Pflege zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen). Naheliegend ist es auch, eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau zu absolvieren.

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegemanagement, -wissenschaft oder Medizin-, Pflegepädagogik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Digitalisierung in der Pflege

Digitalisierung und intelligente Technik wie E-Health (z.B. papierlose Pflegedokumentation, elektronische Patientenakten), technische Assistenzsysteme, Telematik, Telecare und medizintechnische Innovationen halten zunehmend Einzug in die stationäre und ambulante Pflege. In Pilotstudien testet man Pflegeroboter, die Pflegekräfte in ihrem Alltag unterstützen könnten, sowie interaktive Serviceroboter, die betreuungsbedürftige Menschen z.B. bei der Nahrungsaufnahme unterstützen oder sie sicher und aufmerksam durch ein Gebäude bis zu ihrem gewünschten Ziel begleiten. Der vermehrte Technikeinsatz führt auch zu Veränderungen von Arbeits-, Kommunikations- und Entscheidungsprozessen. Um für die "Pflege 4.0" fit zu sein, müssen sich Pflegekräfte kontinuierlich weiterbilden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

Newsletter bestellen