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Ausbildungsberuf
Optometrist/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Optometristen und Optometristinnen führen Gesundheitsdienstleistungen durch, die das Auge und das visuelle System betreffen und dazu dienen, Ursache und Ausmaß von Sehfunktionsstörungen festzustellen.

Die Weiterbildung im Überblick

Optometrist/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Handwerkskammer geregelt ist.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Weiterbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Optometristen bzw. Optometristinnen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks

  • in Augenkliniken und Facharztpraxen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Optometrist/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel eine bestandene Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk, eine abgeschlossene Weiterbildung als staatlich geprüfte/r Augenoptiker/in oder ein Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss im Bereich Augenoptik/Optometrie.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Biologie:

In der Weiterbildungsprüfung sind u.a. detaillierte Kenntnisse über Anatomie und Physiologie des menschlichen Auges nachzuweisen.

Um im späteren Berufsalltag Minder- und Fehlfunktionen der Augen erkennen und korrigieren zu können, sind Kenntnisse in der okularen Biologie erforderlich.

Physik:

Die Optik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen zur physiologischen Optik und zur Optometrie beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit Optometristen und Optometristinnen im Berufsleben beispielsweise die Wirkung des Glasschliffs abschätzen können, sind Physikkenntnisse notwendig.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Optometrist/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Fachtheorie

  • allgemeine Biologie und Pharmakologie (Grundlagen der allgemeinen Anatomie, Physiologie und Pathologie, Grundlagen Biochemie, Mikrobiologie, Immunologie, Grundlagen der allgemeinen und okularen Pharmakologie)

  • okulare Biologie (Anatomie und Physiologie des Auges, Grundlagen der Pathologie des Auges)

  • Erkennen von okularen Auffälligkeiten (optometrisches Screening und Biostatistik, Spaltlampenuntersuchung, Ophthalmoskopie)

Fachpraxis

  • Kundengespräche zur Ermittlung der optometrischen Vorgeschichte und Erläuterung des weiteren Vorgehens führen

  • Augen- und Augenmuskelfunktionstests durchführen

  • Inspektion des vorderen Augenabschnitts mit dem Hornhautmikroskop

  • Auffälligkeiten des hinteren Augenabschnitts erkennen

  • Messung des Augeninnendrucks mit berührungslosem Messverfahren und Hornhautdickenmessung

  • Erste Hilfe am Auge

  • Messung des Gesichtsfeldes

  • Kontrast-, Farben- oder Dämmerungssehen prüfen

Spezialisierung während der Weiterbildung

Die Weiterbildung wird z.B. mit folgenden Spezialqualifikationen angeboten:

  • Kinderoptometrie

  • Sportoptometrie

  • Beratungskompetenz Augenchirurgie

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Optometrist (HWK)/Optometristin (HWK)

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. in Unterrichtsblöcken

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Bildungszentren der Handwerkskammern oder an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Optometristen und Optometristinnen messen und beurteilen bei fehlsichtigen Menschen Sehfunktionen wie z.B. beidäugiges Sehen, Kontrast- und Farbsehen, Dämmerungssehen, Irismotorik oder die Sehschärfe. Im Kundengespräch ermitteln sie die optometrische Vorgeschichte ihrer Kunden und erläutern das weitere Vorgehen. Neben der Refraktionsbestimmung führen sie z.B. Tests zur Augen- und Augenmuskelfunktion durch, überprüfen den vorderen bzw. hinteren Augenabschnitt auf Auffälligkeiten hin oder messen das Gesichtsfeld, den Augeninnendruck oder die Hornhautdicke. Die Messergebnisse nutzen sie als Grundlage für die Bestimmung und Anpassung von Sehhilfen sowie für die Beurteilung des Gesundheitszustandes des Auges und des visuellen Systems. Bei Bedarf verweisen sie ihre Kunden an eine Augenarztpraxis.

Darüber hinaus übernehmen sie die Brillenglasbestimmung und fertigen Sehhilfen an, aber auch das Anpassen von Kontaktlinsen kann von ihnen vorgenommen werden. Nicht selten leiten sie ein Augenoptikfachgeschäft oder einen Filialbetrieb, erledigen kaufmännische Aufgaben und schulen die Mitarbeiter/innen, z.B. in der Anwendung augenoptischer bzw. optometrischer Geräte. In Augenkliniken und Facharztpraxen arbeiten sie mit Augenärzten und -ärztinnen bei der Rehabilitation von Menschen mit Sehbehinderungen zusammen und betreuen Patienten.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • optometrische Dienstleistungen durchführen, d.h. Ursachen und Grad von Sehfunktionsstörungen feststellen

    • Bedarfsanalyse und Anamnese zur Erfassung von Sehproblemen durchführen

    • Sehschärfe bestimmen

    • Sehfunktionen messen, z.B. beidäugiges Sehen, Kontrast- und Farbsehen, Dämmerungssehen, Irismotorik

    • Eingangstests durchführen, z.B. Motilitätstest, Pupillenreaktionstest

    • den vorderen und hinteren Augenabschnitt untersuchen

    • weiterführende Untersuchungen vornehmen, z.B. Tonometrie, Perimetrie

    • Untersuchungsergebnisse besprechen und weitere Maßnahmen empfehlen, ggf. einen Arztbesuch nahelegen

    • in Augenkliniken und Facharztpraxen die Rehabilitation von Menschen mit Sehbehinderungen betreuen, dabei mit Augenärzten und -ärztinnen zusammenarbeiten

  • fehlsichtige Menschen mit Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Sehhilfen für Sonderfälle) versorgen

    • Augenglasbestimmung durchführen, d.h. Fehlsichtigkeit des Kunden ermitteln und korrigieren

    • Sehhilfen und Fassungsteile anfertigen, Sehhilfen anpassen

    • Kunden beim Auswählen von Brillengläsern und -fassungen sowie Kontaktlinsen individuell beraten

    • mit Kunden das Einsetzen und Herausnehmen von Kontaktlinsen üben

    • vergrößernde Sehhilfen für hochgradig Fehlsichtige fertigen

  • ein Augenoptikfachgeschäft oder einen Filialbetrieb leiten

    • Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

    • über Investitionen entscheiden

    • Mitarbeiter/innen führen und den Mitarbeitereinsatz organisieren

    • Personalentscheidungen treffen

    • Aus- und Weiterbildung steuern und überwachen bzw. durchführen

    • Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 3.815 bis € 4.893

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Arbeitsorte

Optometristen bzw. Optometristinnen arbeiten in erster Linie

  • in Verkaufsräumen

  • in Werkstätten

  • in Behandlungsräumen

Arbeitssituation

Optometristen und Optometristinnen bestimmen die Ursachen und den Grad von Sehfunktionsstörungen bei fehlsichtigen Menschen eigenverantwortlich. Mit ihren Kunden oder Patienten gehen sie dabei serviceorientiert um. Die verschiedenen Tests und Untersuchungen führen sie sorgfältig, präzise und konzentriert durch, damit sie die richtige Diagnose treffen. Für Verkaufsgespräche benötigen sie Kommunikationsstärke und im Umgang mit Lieferanten Verhandlungsgeschick. Bei der Herstellung der Sehhilfen sind technisches Verständnis und Handgeschick wichtig. Wenn sie ein Augenoptikfachgeschäft oder einen Filialbetrieb leiten, sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten.

Optometristen und Optometristinnen arbeiten in Behandlungsräumen, wo sie ihre Kunden oder Patienten betreuen und optometrische Dienstleistungen durchführen. In Verkaufsräumen von Betrieben des Augenoptiker-Handwerks informieren sie fehlsichtige Menschen über die passenden Sehhilfen, in Werkstätten fertigen sie z.B. individuell angepasste Brillen an. Diese Arbeiten erledigen sie mit handgeführten technischen Geräten, wobei sie auch Schutzbrillen, ggf. Atemschutz und Handschuhe tragen. Bei der Produktion der Sehhilfen erzeugen Schleif- und Bohrmaschinen Lärm, Schleifstaub kann in der Luft liegen. Organisatorische Aufgaben erledigen sie in Büroräumen. In Fachgeschäften ist Samstagsarbeit üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen einarbeiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über das Vorgehen bei Sehtests informieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. passgenaues Anfertigen von vergrößernden Sehhilfen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Mess- und Prüfgeräte sowie Maschinen und Geräte der Augenoptik bedienen)

  • Handarbeit (z.B. Brillen und andere Sehhilfen anpassen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. den Mitarbeitereinsatz am Computer planen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. kaufmännisch-organisatorische Aufgaben bearbeiten)

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden beim Auswählen von Brillenfassungen beraten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Sehhilfen anfertigen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Dämpfe und Ausdünstungen der Kunststoffe und Metalle beim Erhitzen der Brillenfassungen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Brillen, Kontaktlinsen, Nachtlinsen, Lupen

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Halbfabrikate, Glas, Kunststoffe, Metalle, Ethanol, Aceton

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Sehtestgeräte bzw. -computer (z.B. Autorefraktometer, Phoropter), Test-, Mess- und Prüfgeräte (z.B. Skiaskop, Perimeter, Tonometer, Spaltlampe, Ophthalmoskop, Funduskamera), Schleifmaschinen, Bohrgeräte, Computer-Zentriergeräte, Lötwerkzeuge, Richtzangen, Nietkopfmacher

Unterlagen, z.B.: technische Unterlagen, Herstellerkataloge, ärztliche Verordnungen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Optometristen bzw. Optometristinnen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks

  • in Augenkliniken und Facharztpraxen

Branchen im Einzelnen

  • Einzelhandel

    • Augenoptiker

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien a. n. g., z.B. augenoptische Erzeugnisse wie Brillengläser, Kontaktlinsen

  • Gesundheitswesen

    • Facharztpraxen

    • Krankenhäuser, z.B. Augenkliniken

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Augenoptik, Qualitätsmanagement, Betriebliche Organisation).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendes Studium (z.B. im Studienfach Augenoptik, Optometrie).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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