Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Pflegeberater/innen sind Ansprechpartner/innen insbesondere für Menschen, die pflegebedürftig geworden sind und pflegende Angehörige. Ihre Aufgaben - von kurzen telefonischen Beratungen bis hin zu komplexen Fallsteuerungen über längere Zeiträume hinweg - nehmen sie häufig im Auftrag von Pflegeversicherungen, -stützpunkten oder -diensten wahr. Bei einer Pflegeberatung gemäß § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI ermitteln sie zunächst den jeweiligen Unterstützungsbedarf und beraten z.B. über Pflegeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Anpassungen des Wohnumfeldes. Sie erstellen individuell zugeschnittene Versorgungspläne, u.a. mit den im Einzelfall notwendigen Sozialleistungen sowie rehabilitativen, medizinischen oder pflegerischen Hilfen und veranlassen die jeweiligen Maßnahmen. Bei Bedarf vermitteln sie auch den Kontakt z.B. zu sozialpsychiatrischen Diensten oder Facharztpraxen. Sie überprüfen die Durchführung der Versorgungspläne und passen sie an veränderte Bedarfslagen an. Pflegende Angehörige beraten sie über entlastende Angebote, beispielweise die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung der häuslichen Pflege.
Bei der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI führen Pflegeberater/innen u.a. Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige durch, auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen. Sind sie in kommunalen Beratungsstellen beschäftigt, nehmen sie darüber hinaus Anfragen entgegen, koordinieren die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Diensten oder wirken in der Öffentlichkeitsarbeit mit. In Krankenhäusern sind sie in der Regel im Entlassmanagement tätig.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
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im Auftrag von Pflegekassen, Pflegestützpunkten, -diensten oder Beratungsstellen Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen
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Hilfs- und Unterstützungsbedarf aufgrund körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen z.B. im Alltag, im Bereich Mobilität, im Wohnumfeld ermitteln
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über Pflegeleistungen informieren, z.B. Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege
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über Rehabilitationsmöglichkeiten und -angebote beraten
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individuelle Versorgungspläne mit den jeweils erforderlichen Sozialleistungen, rehabilitativen, medizinischen oder pflegerischen Hilfen erstellen, entsprechende Maßnahmen veranlassen
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Zugang z.B. zu sozialpsychiatrischen Diensten, kommunalen Beratungsstellen, Ärzten/Ärztinnen, ehrenamtlichen Hilfsangeboten vermitteln
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pflegende Angehörige und andere Personen über Entlastungsleistungen informieren, z.B. Pflegeunterstützungsgeld, Freistellung von der Arbeit, Pflegekurse
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Umsetzung der Versorgungspläne überwachen, Pläne bei verändertem Bedarf anpassen
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mit Pflegepersonal, medizinischen Fachkräften, Behörden oder Kranken- bzw. Sozialversicherungen interdisziplinär zusammenarbeiten, Fallkonferenzen moderieren
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Pflegeberatung nach § 45 SGB XI durchführen, z.B. pflegende Angehörige beraten, Pflegeschulungen und -kurse zur häuslichen Pflege abhalten
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in kommunalen Beratungsstellen z.B. Anfragen entgegennehmen, die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Diensten koordinieren, in der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken
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Aufgaben im Entlassungsmanagement von Krankenhäusern wahrnehmen
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über Leistungen der Pflegeversicherung beraten
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die ambulante und stationäre Weiterversorgung von Patienten sicherstellen, Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationen bzw. häusliche Hilfen einleiten
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Versorgung mit Pflegehilfsmitteln organisieren
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Aufgaben in Pflegediensten übernehmen
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telefonische und persönliche Beratungsgespräche mit potentiellen und bestehenden Klienten sowie ihren Angehörigen führen
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Antragsverfahren durchführen
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Korrespondenz mit Klienten und Kostenträgern führen
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Leistungen dokumentieren
Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.172 bis € 4.475
Quelle:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Verdienst/Einkommen
Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.
Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:
Arbeitsorte
Pflegeberater/innen arbeiten in erster Linie
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
Arbeitssituation
Pflegeberater/innen geben Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen Auskunft in Fragen der Pflegeorganisation und informieren z.B. über Pflegeleistungen und mögliche Hilfsangebote. Sie arbeiten häufig im Auftrag von Pflegekassen oder -stützpunkten und stehen in engem Kontakt mit dem Pflegepersonal, Behörden oder Versicherungen. Einzelne Beratungen bzw. Schulungen führen sie aber selbstständig durch. Hier sind Kontaktbereitschaft, Kommunikationsstärke und Einfühlungsvermögen gefragt, um angemessen auf die individuelle Situation sowie die Bedürfnisse und Ängste von Pflegebedürftigen und Angehörigen eingehen zu können. Pflegeberater/innen ermitteln sorgfältig und verantwortungsbewusst den individuellen Unterstützungsbedarf pflegebedürftiger Personen und arbeiten Versorgungspläne aus, deren Durchführung sie gewissenhaft prüfen. Mit organisatorischem Geschick koordinieren sie die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Diensten. Weil sie mit z.T. schwerkranken Menschen und schweren Schicksalen in Kontakt kommen, benötigen Pflegeberater/innen psychische Stabilität. Im Umgang mit persönlichen und medizinischen Daten ist Verschwiegenheit geboten.
Um sich selbst und geschwächte Pflegebedürftige vor Ansteckungen zu schützen, tragen Pflegeberater/innen im direkten Kontakt ggf. Schutzkleidung wie Handschuhe und Maske. Von ihrem Büro aus führen sie telefonische Beratungsgespräche, am Computer erstellen sie z.B. Beratungsprotokolle oder Informationsmaterialien. Persönliche Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen finden auch in Beratungsräumen statt. Pflegeberater/innen führen ggf. vor Ort bei ihren Klienten Schulungen zur häuslichen Pflege durch.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
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Verantwortung für Personen (z.B. Maßnahmen zur angemessenen Versorgung pflegebedürftiger Menschen veranlassen)
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Kundenkontakt (z.B. Beratungsgespräche oder Schulungen für pflegende Angehörige durchführen)
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Umgang mit kranken und verletzten Menschen
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Umgang mit Menschen mit Behinderungen
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Umgang mit alten Menschen
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Umgang mit problembelasteten Menschen (z.B. pflegende Angehörige über Unterstützungsangeboten informieren)
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gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. im Umgang mit schwerkranken Menschen)
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Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Beratungen gemäß der Pflegegesetze und des Sozialrechts durchführen)
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häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. Schulungen vor Ort bei Klienten durchführen)
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Bildschirmarbeit (z.B. Beratungsprotokolle erstellen)
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Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzhandschuhe und -maske)
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Arbeit in Büroräumen (z.B. Versorgungspläne ausarbeiten)
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Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (z.B. in Kliniken oder Pflegestützpunkten)
Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Daten und Unterlagen, z.B.: Patientendaten, Terminpläne, Beratungsprotokolle, Versorgungspläne, Beratungs- und Informationsmaterialien, Richtlinien des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegegesetze, Vorschriften des Sozial- und Krankenversicherungsrechts, Datenschutzvorschriften
Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Videokonferenztools
Arbeitsbereiche/Branchen
Pflegeberater/innen finden Beschäftigung
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bei Kranken- und Pflegeversicherungen
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bei Pflegestützpunkten und Pflegediensten
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in Sozialämtern, kommunalen Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen
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in Krankenhäusern (Entlassungsmanagement)
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bei privaten Pflegeberatungen
Branchen im Einzelnen