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Ausbildungsberuf
Binnenschifffahrtskapitän/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen führen Schiffe auf Binnengewässern. Sie sind für deren Wartung sowie für die Sicherheit der auf ihnen transportierten Güter, Fahrgäste und Mannschaften verantwortlich.

Die Ausbildung im Überblick

Binnenschifffahrtskapitän/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Binnenschifffahrt (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).

Arbeitsbereiche/Branchen

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der Güter- und Personenbeförderung der Binnenschifffahrt

  • in (Binnen-)Hafenbetrieben und -behörden

  • bei Wasser- und Schifffahrtsämtern

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • im Hafenbau und im Schiffbau

  • bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen

  • beim Frachtumschlag

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Binnenschifffahrtskapitän/in.

Sonstige Zugangsbedingungen

Wer als Mitglied der Besatzung eines Fahrzeugs in der Binnenschifffahrt auf der Einstiegsebene oder der Betriebsebene tätig ist, bedarf für die von ihm wahrzunehmende Funktion an Bord eines im Schifferdienstbuch eingetragenen Unionsbefähigungszeugnisses.

Üblicherweise sind die Anforderungen an die seemännische Ausbildung nach dem internationalen Standard der STCW zu erfüllen.

Für eine Tätigkeit als Unternehmer/in im Binnenschiffsgüterverkehr ist eine Erlaubnis der Wasser- und Schifffahrtsdirektion erforderlich.

Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk benötigt man die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Binnenschifffahrtskapitän/in ist ein neuer anerkannter Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2022 in Kraft trat. Daten über die schulische Vorbildung der Ausbildungsanfänger/innen liegen daher noch nicht vor.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Um z.B. die Ladung planen, die Lade- und Löschzeiten oder den Verbrauch an Treib- und Betriebsstoffen berechnen zu können, sollten angehende Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen über solide Mathematikkenntnisse verfügen.

Werken/Technik:

Kenntnisse aus den Bereichen Werken und Technik erleichtern die Wartung und Bedienung der technischen Anlagen an Bord.

Erdkunde/Geografie:

Zum Lesen von Wasserstraßenkarten sind geografische Kenntnisse hilfreich. Wissen in Erdkunde ist ebenso gefragt, wenn die Auszubildenden beim Steuern und Navigieren der Binnenschiffe mitwirken.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Binnenschifffahrtskapitän/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Fahrzeuge navigiert und Reisen plant

  • wie Fahrzeugausrüstung angewendet, kontrolliert und dokumentiert wird

  • wie man das Be- und Entladen von Fahrzeugen plant und überwacht

  • wie Schiffskörper und deren Anlagen instand gehalten werden

  • wie mechanische und technische Anlagen sowie Schiffsmotoren instand gehalten werden

  • wie man Schiffsbetriebstechnik organisiert und überwacht

  • wie man Betriebsabläufe organisiert und überwacht

  • wie Personen befördert werden

  • wie Güter transportiert werden

  • was die Sozialgemeinschaft an Bord fördert

  • wie qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt werden

  • wie man sich auf Notfallsituationen vorbereitet sowie entsprechend handelt und die Führung übernimmt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Maßnahmen bei Störungen und Havarien einleiten, Personal führen und beurteilen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Schifffahrtszeichen und Fahrregeln, insbesondere auf Binnen- und Seewasserstraßen, beachten sowie optische und akustische Signale einsetzen

  • Störungen von Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen und bei Störungen Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen

  • Eichaufnahmen durchführen, Ladungsgewichte anhand von Schiffseichscheinen berechnen

  • Verbrauchsdaten erheben, Bedarf an Betriebs- und Hilfsstoffen sowie an Gebrauchsgütern ermitteln und Bestellungen vorbereiten

  • Montage von Bauteilen und Baugruppen gemäß technischen Unterlagen vorbereiten und durchführen

  • bei der Aufsicht über Personen in Notsituationen Unterstützung leisten

  • im Team wertschätzend arbeiten, auch unter Berücksichtigung kultureller Identitäten

  • Qualität von durchgeführten Maßnahmen beurteilen und dokumentieren

  • Rettungsmittel und persönliche Schutzausrüstungen einsetzen und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen

  • Funkverkehr aufgaben- und situationsorientiert einsetzen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Beruf und Ausbildungsbetrieb vorstellen und das Zusammenleben an Bord gestalten

    • eine Reise vorbereiten und Wasserstraßen befahren

    • Binnenschiffe festmachen sowie Schütt- und Stückgüter stauen und sichern

    • Binnenschiffskörper und Schiffsausrüstung inspizieren und warten

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Ladungsumschlag auf Tankschiffen durchführen

    • Fahrgäste auf Binnenschiffen befördern

    • auf Wasserstraßen navigieren

    • schiffstechnische Arbeiten durchführen

Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. und 4. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten beiden Ausbildungsjahren

  • Schadenskontrollen planen, veranlassen und durchführen

  • Besatzung in Kommunikations- und Informationssysteme einweisen

  • Frachtvertragsrecht für den Transport von Gütern berücksichtigen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 3. Ausbildungsjahr:

    • Instandhaltung technischer Anlagen überwachen

    • Stabilität während der Reise sicherstellen

    • Schutz und Sicherheit an Bord befindlicher Personen gewährleisten

    • eine Reise durchführen

  • 4. Ausbildungsjahr:

    • Personal führen und beurteilen

    • Maßnahmen bei Störungen und Havarien einleiten

Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Binnenschifffahrt (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 911 bis € 936

2. Ausbildungsjahr: € 1.042 bis € 1.071

3. Ausbildungsjahr: € 1.176 bis € 1.209

4. Ausbildungsjahr: Derzeit keine Informationen

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Binnenschifffahrtskapitän/Binnenschifffahrtskapitänin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Taue tragen, Anker einholen, Deck reinigen

  • Umgebung: wechselnde Arbeitsorte an Bord: im Freien an Deck, im Maschinenraum bei Lärm, im Frachtraum, auf dem Führerstand, im Passagierbereich von Wasserfahrzeugen

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Rettungsweste)

  • Arbeitszeit: z.T. unregelmäßig, längere Abwesenheit vom Wohnort

  • Anforderungen:

    • Verantwortungsbewusstsein (z.B. Überprüfen der Betriebssicherheit zur Vermeidung von Gefahren)

    • Umsicht und Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Erfassen und Berücksichtigen des Umfelds beim Navigieren in Häfen, durch Schleusen oder Engstellen)

    • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. Überwachen wichtiger Instrumente während der Schiffsführung)

    • Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. Erkennen von und Reagieren auf Gefahrensituationen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Warten und Instandsetzen von technischen Anlagen, Maschinen und Bordsystemen)

An der Berufsschule

Unterricht als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Güter- und Personenbeförderung der Binnenschifffahrt): Decks, Maschinenräume, Frachträume, Führerstände, Passagierbereich

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland in Duisburg-Homberg (Nordrhein-Westfalen): Schiffer-Berufskolleg Rhein Bürgermeister-Wendel-Pl. 1 47198 Duisburg D +49.2066.218910 +49.2066.218920 http://schiffer-bk.de/ info@schiffer-bk.de

  • für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Schönebeck (Sachsen-Anhalt): Berufsbildende Schulen "Otto Allendorff" Magdeburger Straße 302 39218 Schönebeck D +49.3471.684622010 +49.3471.684563220 https://moodle.bildung-lsa.de/bbs-salzlandkreis/ sekretariat-bbs-sbk@kreis-slk.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren und manövrieren Schiffe auf allen größeren Flüssen, Kanälen und angebundenen Binnenseen. Beim Steuern der Binnenschiffe verlassen sie sich neben den Navigationssystemen, wie z.B. Funk, Radar, Uhr oder Kompass, auf Uferfixpunkte und Karten. In Zusammenarbeit mit den Binnenschiffern und Binnenschifferinnen an Bord gewährleisten sie die Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik, indem sie Schäden an den Maschinen und Anlagen analysieren und geeignete Maßnahmen für die Instandhaltung ergreifen. Des Weiteren planen und überwachen Kapitäne und Kapitäninnen das Be- und Entladen der Schiffe und die Beförderung der Fahrgäste. Hierbei sind sie nicht nur für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich, sondern auch der Mannschaft. Letzteres stellen sie unter anderem dadurch sicher, dass sie für ausreichende Verpflegung sowie saubere Wohnräume und Sanitäranlagen sorgen.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen führen Schiffe auf Binnengewässern. Sie sind für deren Wartung sowie für die Sicherheit der auf ihnen transportierten Güter, Fahrgäste und Mannschaften verantwortlich.

Führung von Schiffen

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren und manövrieren Schiffe, die für Binnenwasserstraßen zugelassen sind. Somit sind sie auf allen größeren Flüssen und Kanälen sowie angebundenen Binnenseen von Deutschland und Europa unterwegs, insbesondere auf dem Rhein, der Donau, der Elbe, der Weser oder dem Bodensee. Die Binnenschiffe sind durchschnittlich 70 Meter lang und 10 Meter breit und ihre Ladefähigkeit variiert zwischen 300 und 3.000 Tonnen. Meist besteht die Schiffsbesatzung nur aus etwa zwei bis fünf Personen, welche ausgebildete oder angehende Binnenschiffer/innen sind. Die Kapitäne und Kapitäninnen halten sich hauptsächlich im Steuerhaus auf. Zu ihren Aufgaben zählen nicht nur das reine Steuern der Schiffe, sondern auch die Ausführung von An- und Ablegemanövern und das Wiedereinschlagen des Fahrkurses. Hierbei nutzen sie Navigationssysteme, wie z.B. Funk, Radar, Uhr und Kompass, oder orientieren sich an Uferfixpunkten und Karten. Bei extremen Witterungsbedingungen müssen sie die Kontrolle des Schiffs sicherstellen, bei guten Wetterverhältnissen hingegen achten sie beispielsweise verstärkt auf Hausboote und Schwimmende.

Wartung und Sicherheit

Zudem sind Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen für die Organisation und Überwachung der Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik an Bord verantwortlich. Sollten im Rahmen der laufenden Wartung Reparaturen anfallen, weisen sie die Instandhaltung der Schiffskörper und deren mechanischen sowie technischen Anlagen, wie z.B. Schiffsmotoren, an und dokumentieren die durchgeführten Arbeiten anschließend. Ferner sind die Kapitäne und Kapitäninnen dafür zuständig, die Sozialgemeinschaft an Bord zu fördern. Dabei berücksichtigen sie z.B. verschiedene kulturelle Identitäten oder stellen sicher, dass ausreichend Nahrungsmittel und saubere Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Transport von Gütern und Personen

Im Güter- und Personenverkehr planen und überwachen sie das Be- und Entladen der Schiffe und die Beförderung von Fahrgästen und gewährleisten, dass die Betriebsabläufe nicht gestört werden. Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen halten sich dabei genau an die Fahrpläne und Sicherheitsvorschriften, damit keiner der Passagiere oder das Transportgut zu Schaden kommt. Sie sind in der Lage, in Notfallsituationen richtig zu handeln und entsprechende Maßnahmen sowohl zum Schutz der Gesundheit der Fahrgäste als auch der Mannschaft unmittelbar zu ergreifen. Darüber hinaus erledigen die Kapitäne und Kapitäninnen administrative Aufgaben wie die Aufteilung des Laderaums, die Berechnung des Treibstoffs sowie die Verwaltung der finanziellen Mittel.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Binnenschiffe navigieren und manövrieren

    • das Schiff durch Flüsse, Kanäle sowie angebundene Binnenseen steuern, An- und Ablegemanöver vornehmen, ggf. Fahrkurs korrigieren

    • Navigationssysteme nutzen, z.B. Funk, Radar, Uhr, Kompass

    • Seekarten lesen und richtig interpretieren; nach Uferfixpunkten Ausschau halten

    • auch bei extremen Witterungsbedingungen die Kontrolle über das Schiff behalten; bei guten Wetterverhältnissen verstärkt auf Hausboote und Schwimmende achten

  • Wartung der Schiffe sowie Sicherheit der Besatzung gewährleisten

    • Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik an Bord gemeinsam mit Binnenschiffern bzw. -schifferinnen organisieren und überwachen

    • Instandhaltungsbedarf der Maschinen und Anlagen analysieren und durchgeführte Reparaturen dokumentieren

    • für ausreichende Verpflegung und saubere Wohnräume und Sanitäranlagen sorgen

  • reibungslosen Betriebsablauf des Güter- und Personenverkehrs sicherstellen

    • Be- und Entladen der Schiffe sowie die Beförderung von Fahrgästen planen und überwachen

    • Fahrpläne und Sicherheitsvorschriften beachten

    • in Notfallsituationen richtig handeln und entsprechende Maßnahmen sowohl zum Schutz der Gesundheit der Fahrgäste als auch der Mannschaft ergreifen

  • administrative Aufgaben wie die Aufteilung des Laderaums, die Berechnung des Treibstoffs oder die Verwaltung der finanziellen Mittel erledigen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.149 bis € 3.242

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Binnenschifffahrtskapitän/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Kapitän/Kapitänin (Binnenschifffahrt)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • inland shipping captain

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Capitaine de navigation intérieure (h/f)

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen arbeiten in erster Linie

  • auf Fähren und Linienschiffen im Führerstand

  • in Passagierbereichen

  • im Freien an Deck

  • in Maschinen- und Frachträumen

Arbeitssituation

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren weitgehend eigenständig Schleppkähne sowie Güter- und Flusskreuzfahrtschiffe. Dabei nutzen sie Gewässerkarten und technische Hilfsmittel wie Radarsysteme. Wasserstände sowie den aktuellen Wetterbericht fragen sie am PC ab. Mithilfe von Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen überwachen sie die Funktionen von Maschinen und Anlagen, z.B. von Pumpen, Ruderanlagen oder Generatoren. Bei manuellen Reparaturmaßnahmen oder beim Bedienen schwerer Hebegeräte tragen sie i.d.R. Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe oder eine Rettungsweste. Handschuhe schützen im Kontakt mit Motor- und Getriebeölen, Korrosionsschutzmitteln und Lacken, z.B. wenn maschinelle Instandhaltungsarbeiten durchgeführt oder Frachträume gereinigt werden. Gegebenenfalls ist zusätzlich ein Gehörschutz nötig, da es in Maschinenräumen mit laufenden Anlagen laut sein kann. Wenn Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen an Deck im Freien arbeiten, sind sie Witterungsbedingungen wie Kälte und Wind ausgesetzt. Ihre Arbeitszeiten variieren je nach Aufgabenlage, ggf. sind sie auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen im Einsatz. Auf den Fahrten sind sie häufig für längere Zeiträume unterwegs.

Um sich und andere an Bord nicht zu gefährden, handeln Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen beim Steuern eines Schiffs stets verantwortungsbewusst und umsichtig. Sorgfältig prüfen sie die Einsatzbereitschaft der Maschinen und achten auf die Einhaltung von Bordschutzkonzepten. Wenn sie das Laden und Löschen von ggf. gefährlichen Gütern überwachen, sind zusätzliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Um Maschinenstörungen erkennen und beheben zu können, benötigen Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen außerdem technisches Verständnis. Beim Erstellen von Lade- und Stauplänen greifen sie auf ihre organisatorischen Fähigkeiten zurück. Sie arbeiten häufig eng mit anderen Besatzungsmitgliedern zusammen, z.B. bei komplexen Ab- und Anlegemanövern. Im Kontakt mit Fahrgästen verhalten sie sich serviceorientiert.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. technische Anlagen, Maschinen und Bordsysteme bedienen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Wasserstände oder die aktuelle Wetterlage am PC abfragen)

  • Handarbeit (z.B. Reparaturen an Maschinen und Anlagen durchführen; Schiffe verholen, festmachen, ankern)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Helm, Rettungsweste)

  • Arbeit im/am Wasser (z.B. auf Schleppkähnen)

  • Arbeit im Freien (z.B. Maschinen an Deck bedienen oder kontrollieren)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. Motoren sowie Hilfs- und Nebenanlagen warten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. während Instandhaltungsmaßnahmen Dämpfe von Lacken, Reinigungs- und Lösungsmitteln einatmen)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Lärm im Maschinenraum)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Hitze im Maschinenraum, Zugluft an Deck)

  • Unfallgefahr (z.B. beim Navigieren des Schiffs in Häfen, durch Schleusen oder Engstellen)

  • unregelmäßige Arbeitszeiten (z.B. längere Fahrzeiten, um fristgerechten Gütertransport zu gewährleisten)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. Schiff vom Steuerhaus aus steuern, Anlagen im Maschinenraum prüfen, Lagerung von Gütern im Frachtraum kontrollieren)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (auf längeren Fahrten)

  • Verantwortung für Personen (z.B. Überprüfen der Sicherheitseinrichtungen eines Schiffs, um Unfälle und folgenreiche Havarien zu vermeiden)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. Instandhaltung des Schiffs oder das ordnungsgemäße Verstauen von Güter prüfen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Vorschriften zur Signal- und Flaggenführung sowie zur Personen- oder Güterbeförderung beachten, insbesondere beim Transport von Gefahrgut)

  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. beim Anlegen im Hafen mit anderen Fachkräften zusammenarbeiten)

  • Kundenkontakt (z.B. Fahrgäste betreuen, Auskünfte erteilen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Wasserfahrzeuge und Anlagen, z.B.: Güterschiffe, Schleppkähne, Flusskreuzfahrtschiffe, Antriebs- und Vortriebsanlagen

Technische Einrichtungen und Hilfsmittel, z.B.: Autopilot, Radar, Sprechfunkanlagen, Uhr, Kompass, Winden, Kräne, Pumpen

Transportgut, z.B.: Baustoffe, Erze, Kohle, Getreide, Öl, Gas, Düngemittel, Stückgut

Hilfsstoffe, z.B.: Motor- und Getriebeöle, Korrosionsschutzmittel, Lacke

Unterlagen, z.B.: Schiffs- und Ladepapiere, Prüfprotokolle, Kartenmaterial, Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Lichterführung

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der Güter- und Personenbeförderung der Binnenschifffahrt

  • in (Binnen-)Hafenbetrieben und -behörden

  • bei Wasser- und Schifffahrtsämtern

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • im Hafenbau und im Schiffbau

  • bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen

  • beim Frachtumschlag

Branchen im Einzelnen

  • Schifffahrt

    • Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt

    • Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

    • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt a. n. g.

  • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Wasser- und Schifffahrtsämter

Auch denkbar:

  • Spedition, Logistik

    • Spedition

    • Frachtumschlag

    • Schiffsmaklerbüros und -agenturen

  • Vermietung, Verleih

    • Vermietung von Wasserfahrzeugen

  • Tiefbau, Straßenbau, Wasserbau

    • Wasserbau, z.B. bei Hafenbaubetrieben

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schiffsverkehr, Gefahrguttransport, Ladungssicherung).

Darüber hinaus kann sich der Trend zur Digitalisierung in der Schifffahrt ("Smart Shipping") und zum automatisierten und vernetzten Fahren zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Binnenschiffermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Nautik oder Schiffs-, Reedereimanagement, Hafenwirtschaft).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Smart Shipping

Die Digitalisierung verändert auch die Schifffahrt und die Anforderungen an die Fach- und Führungskräfte: Immer intelligentere Bordsysteme vernetzen Schiffe z.B. mit der Reederei oder Zulieferern, Drohnen senden künftig während einer Schiffsinspektion Live-Bilder von schwer zugänglichen Stellen. Sensoren an Containern, Schiffen und Entladeeinrichtungen liefern Daten, mithilfe derer Schiffe fernüberwacht, der Status von Lade- und Löscharbeiten beurteilt und Staus vor Häfen vermieden werden können. So sollen Fahrtunterbrechungen verkürzt und Kosten für Inspektion, Wartung und Reparatur gesenkt werden.

Automatisiertes und vernetztes Fahren in der Binnenschifffahrt

Mehrere Forschungsteams arbeiten an der Entwicklung hochautomatisierter Binnenschiffe und den damit verbundenen innovativen Hafen- und Umschlagtechnologien. Fernziel sind autonome Schiffe, die mit intelligenten Navigations- und Maschinensystemen ausgerüstet sind, mit Radar- und Lasersensoren sowie Kameras, deren Daten mithilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. In naher Zukunft dürfte es bereits Fahrerassistenzsysteme geben, die Schiffsführer/innen beim Schleusen unterstützen oder sie rechtzeitig warnen, wenn eine Brücke zu unterfahren ist. Fach- und Führungskräfte werden sich durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen darauf vorbereiten, dass sich die Arbeitsabläufe auf Schiffen verändern werden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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