Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Bürsten- und Pinselmacher/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Angehende Fachpraktiker/innen für Bürstenherstellung arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen. Technisches Verständnis ist dabei hilfreich. Kenntnisse im Werken und handwerkliches Geschick sind nützlich, da die Auszubildenden verschiedene Herstellungstechniken wie z.B. Abteilen und Drehen nutzen.

Mathematik:

Um beispielsweise den Materialbedarf ermitteln zu können, sollte man die Grundrechenarten beherrschen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Arbeitsabläufe plant und vorbereitet

  • wie man Bestückungsmaterialien zurichtet

  • wie man Materialien lagert

  • wie man Maschinen einrichtet und bedient

  • wie man Besen und Handfeger herstellt

  • wie man Bürsten herstellt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen

  • Zurichten von Bestückungsmaterialien

  • Lagern von Materialien

  • Einrichten und Bedienen von Maschinen

  • Herstellen von Besen und Handfegern

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19.-36. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Herstellen von Bürsten

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für Bürstenherstellung/Fachpraktikerin für Bürstenherstellung

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Fasern und Borsten auswählen und zuschneiden, manuell oder maschinell befestigen

  • Umgebung: Werkstatt oder Werkhalle mit Maschinenlärm

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen und Korrigieren von Borstenlängen)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim manuellen Bearbeiten von Bürsten und Pinseln)

    • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Beurteilen von Bestückungsmaterialien wie Fasern, Haaren, Borsten auf Verwendbarkeit)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Bürstenherstellung werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Produktionshallen, Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Produktionshallen, Werkstätten

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

Newsletter bestellen