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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Konditor (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Konditor ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Konditorhandwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Konditor/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Konditor erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Für die Zubereitung von Teigen und Massen nach Rezept müssen vorgegebene Mengenangaben umgerechnet werden. Dafür sollten angehende Fachpraktiker/innen für Konditor die Grundrechenarten beherrschen.

Deutsch:

Um beispielsweise Rezepte umsetzen zu können, benötigt man Lesefähigkeit und Textverständnis.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Anlagen, Maschinen und Geräte vorbereitet und wie man sie bedient

  • was man beachten muss, wenn man Lebensmittel lagert

  • wie man die Zutaten auswählt und nach Rezeptur einsetzt

  • wie man Massen herstellt und verarbeitet

  • wie man Feingebäck aus Blätterteig, Mürbeteig oder Hefeteig herstellt

  • wie man Stollenteige und Lebkuchenteige herstellt und verarbeitet

  • wie man Cremes, Füllungen, Glasuren und Garnierungen herstellt

  • wie man einfache Torten und Konditoreierzeugnisse gestaltet

  • wie man Süßspeisen, Desserts, Konfitüren und Pralinen herstellt

  • wie man kleine Gerichte zubereitet

  • wie man Salz-, Käse- und Partygebäck aus verschiedenen Teigen macht

  • wie man Kunden berät und bedient und wie man Konditoreierzeugnisse verkauft

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Umweltschutz und Umsetzen von Hygienevorschriften vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in für Konditor

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1. und 2. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

  • Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten

  • Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien

  • Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen

  • Herstellen von feinen Backwaren aus Teigen

  • Herstellen von Füllungen und Cremes

  • Überziehen von Konditoreierzeugnissen

  • Gestalten von einfachen Torten und Konditoreierzeugnissen

  • Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck

  • Grundlagen der Kundenberatung und des Verkaufes

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Vertiefen und Erweitern der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Herstellen von Süßspeisen

  • Herstellung von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe

  • Herstellen von Pralinen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker im Konditorhandwerk/Fachpraktikerin im Konditorhandwerk

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungseinrichtung

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Zutaten abwiegen, Teige herstellen, Kuchen und Feingebäck backen, Torten backen und dekorieren, Kunden bedienen

  • Umgebung: Hitze in der Backstube, Kälte im Kühlraum, Mehlstaub

  • Kleidung: berufstypische Arbeitskleidung (weiße Jacke, Schürze und Kopfbedeckung)

  • Arbeitszeit: Arbeitsbeginn i.d.R. früh am Morgen

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Dekorieren von Torten)

    • Kreativität (z.B. beim Entwerfen von Dekorationen)

    • Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Konditor werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Backstuben, Lager-, Kühl- und Verkaufsräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Backstube, Lager- und Kühlräume, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Backstuben, Lager-, Kühl- und Verkaufsräume

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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