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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in f. IT Systemintegration (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für IT Systemintegration ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in der Fachrichtung Systemintegration.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für IT Systemintegration erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Mathematik

Für die Erfassung und Bewertung von Kosten für erbrachte Leistungen sowie den Vergleich von Konditionen und Leistungen im Rahmen der Marktbeobachtung sind Mathematikkenntnisse hilfreich.

Deutsch

Angehende Fachpraktiker/innen für IT Systemintegration beraten Kunden und müssen deren Bedarfe verstehen sowie technische Sachverhalte verständlich erklären können. Hierfür sind das Beherrschen der deutschen Sprache und eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit wichtig.

Englisch

Die angehenden Fachpraktiker/innen für IT Systemintegration nutzen auch Informationsquellen in englischer Sprache und verwenden englische Fachbegriffe. Bereits vorhandene Englischkenntnisse erleichtern den Ausbildungsalltag.

Informatik

Für den Umgang mit Hard- und Softwarekomponenten wie auch die Anwendung von Programmiersprachen sind Informatikkenntnisse hilfreich.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • welche IT-Systeme es für die unterschiedlichen Einsatzgebiete gibt und wie man Entwicklungstrends beurteilt

  • wie Algorithmen anwendungsbezogen formuliert und einfache Anwendungen in Programmiersprachen erstellt werden

  • welche betrieblichen Vorgaben und rechtlichen Regelungen zur IT-Sicherheit es gibt

  • wie man den Datenaustausch von vernetzten Systemen realisiert

  • wie man Anwendungsfälle und Plattformen bei der Auswahl der Programmiersprache berücksichtigt und bei der Umsetzung mitwirkt

  • wie IT-Systeme ausgewählt, installiert und konfiguriert werden

  • wie man Kompatibilitätsprobleme von IT-Systemen und Systemkomponenten löst

  • wie Testkonzepte erstellt und Tests durchgeführt und dokumentiert werden

  • wie man Netzwerke installiert und konfiguriert

  • wie man Systemaktualisierungen durchführt, Konzepte zur Datensicherung umsetzt und das Systemverhalten überwacht

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation zu erwerben, z.B. den Internationalen Computerführerschein (ICDL).

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in für IT Systemintegration

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen

  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen

  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen

  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz

  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss

Teil 1 der Abschlussprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr

19.-36. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen

  • Betreiben von IT-Systemen

  • Inbetriebnehmen von Speicherlösungen

  • Programmieren von Softwarelösungen

  • Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen

  • Administrieren von IT-Systemen

Teil 2 der Abschlussprüfung vor Ende der Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für IT Systemintegration/Fachpraktikerin für IT Systemintegration

  • Fachpraktiker für Fachinformatik/Fachpraktikerin für Fachinformatik

  • Fachpraktiker für IT-Systeme/Fachpraktikerin für IT-Systeme

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt bzw. im Übungsbüro

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. IT-Systeme planen, Netzwerke installieren und konfigurieren, Systeme und Netzwerke betreiben

  • Umgebung: Arbeit in Werkstatt und Büroräumen

  • Anforderungen:

    • Technisches Verständnis (z.B. bei der Störungssuche)

    • Lernbereitschaft (Interesse für technische Neuerungen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für IT Systemintegration werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Büroräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, Übungsbüro, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Büroräume, Werkstätten

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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