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Ausbildungsberuf
Kindheitspädagogik (weiterführend)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Das Studium im Überblick

Das weiterführende Studienfach Kindheitspädagogik vertieft die im grundständigen Studienfach und ggf. während einer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse. In der Regel spezialisiert man sich auf einen Themenbereich, z.B. Bildungsforschung, Außerschulische Lernförderung oder Leitung und Management. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Kindheitspädagogik abdecken.

Das Studium führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Kindheitspädagogik kann auch im Rahmen von Fern- und Teilzeitstudiengängen studiert werden.

Studiengangsbezeichnungen

Beispiele

  • Bildung und Erziehung im Kindesalter (Master)

  • Early Childhood Research (Master)

  • Early Childhood Studies (Master)

  • Erziehungswissenschaft (Kindheit und gesellschaftliche Diversität) (Master)

  • Frühe Kindheit (Master)

  • Frühpädagogik (Master)

  • Inklusive Pädagogik und Elementarbildung (Master)

  • Kindheits- und Sozialpädagogik (Master)

  • Kita-Master - Leitung frühkindlicher Bildungseinrichtungen (Master)

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für das Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; meist wird ein grundständiges Studium im Studienfach Kindheitspädagogik oder in einer inhaltlich naheliegenden Disziplin vorausgesetzt, z.B. im Studienfach Erziehungs-, Bildungswissenschaft.

Bei weiterbildenden Studiengängen ist eine mindestens 1-jährige Berufspraxis erforderlich.

Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren. Auswahlkriterien sind z.B. Leistungen im ersten berufsqualifizierenden Studium.

Gegebenenfalls ist ein Vorpraktikum nachzuweisen.

Für Praxisphasen in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden zusätzlich ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.

Ausbildung

Studieninhalte

Pflichtmodule (beispielhaft):

  • Bildungs- und Betreuungsansätze in der frühen Kindheit

  • Empirische Forschungsmethoden

  • Fachspezifische Diagnostik

  • Fachspezifische Forschungsmethoden

  • Frühe Entwicklung

  • Frühe Förderung und Prävention: Ansätze und Wirksamkeit

  • Inklusive Pädagogik und Didaktik

  • Leitung und Organisation

  • Medienbildung in (früh-)pädagogischen Kontexten

  • Organisation, Organisationsentwicklung und Recht in der Kinder- und Jugendhilfe

  • Sozial- und Bildungsmanagement

Wahlpflichtmodule (beispielhaft):

  • Außerschulische Lernförderung

  • Frühe Hilfen und Frühe Förderung für belastete Familien und Kinder

  • Entwicklung von Motorik und Kognition

  • Pädagogik der frühen Kindheit

  • Sozioemotionale Kompetenzen in der frühen Kindheit

Praktische Studieninhalte:

Je nach Hochschule Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. in Einrichtungen des Erziehungs- und Bildungswesens)

Zusatzqualifikationen

Der Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen bereits während des Studiums ist sinnvoll und für einen erfolgreichen Berufseinstieg von Vorteil (z.B. in den Bereichen Gendersensibles Lehren und Lernen oder Fremdsprachen) - ebenso wie passende Wahlpflichtmodule (z.B. zum Thema Entwicklung von Motorik und Kognition) und einschlägige Praktika (z.B. in Einrichtungen des Erziehungs- und Bildungswesens).

Angebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):

Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass

Vergütung während des Studiums

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.

Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

Studienkosten

Studienkosten

  • Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studierendenwerk, die verfasste Studierendenschaft, Semesterticket)

  • ggf. Studiengebühren

  • Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens

  • Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Fachliteratur, Exkursionen

  • Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)

Förderungsmöglichkeiten

Studiendauer

Regelstudiendauer: 2-4 Semester

Zur durchschnittlichen tatsächlichen Studiendauer liegen keine statistischen Daten vor.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen

je nach Studiengang

  • Master of Arts (M.A.)

  • Master of Science (M.Sc.)

Studiensituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

  • Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen; ggf. zu Hause an Online-Lehrveranstaltungen teilnehmen

  • Berufsbegleitendes Studium: unter der Woche tagsüber im Beruf tätig und in den Abendstunden oder am Wochenende an der Hochschule

  • Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)

  • Wissenschaftliche Forschung: Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten vertiefen

  • Organisation und Planung: das Studium eigenverantwortlich planen, vorgegebene Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)

  • Berufsvorbereitung: ggf. Praktika absolvieren (z.B. in Kindertagesstätten, Familienberatungszentren, sozialpädagogischen Einrichtungen), Berufseinstieg vorbereiten

Lernorte

Das Studium findet an Universitäten und Fachhochschulen statt.

Lernorte sind

  • an der Hochschule : Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliotheken

  • zu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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