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Ausbildungsberuf
Güte-, Materialprüfer/in/Qualitätsfachmann/-frau

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute prüfen, ob Werkstücke und Produkte den Vorgaben und den Qualitätsstandards entsprechen.

Die Weiterbildung im Überblick

Güte- und Materialprüfer/in bzw. Qualitätsfachmann/-frau ist eine berufliche Weiterbildung bzw. Umschulung, die durch Vorschriften privater Bildungsträger bzw. durch Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammern geregelt ist.

Je nach Bildungsangebot können z.B. Dauer der Weiterbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Arbeitsbereiche/Branchen

Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute finden Beschäftigung

  • in der Metallindustrie, z.B. im Maschinen- und Anlagenbau

  • in Produktionsbetrieben der Elektrobranche

  • im Fahrzeugbau

  • in der Glas- und Keramikindustrie

  • in der Holz- und Möbelindustrie

  • in Materialprüfämtern und Werkstoffprüfanstalten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung bzw. Umschulung als Güte- und Materialprüfer/in bzw. Qualitätsfachmann/-frau.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung bzw. Umschulung ist z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgendem Bereich bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Technik/Mathematik:

Sowohl während der Weiterbildung als auch im späteren Berufsleben überprüfen Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute z.B. die Geometrie von Bauteilen oder bestimmte Fertigungstoleranzen. Daher sind technisches Grundverständnis sowie Mathematikkenntnisse unverzichtbar.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten, Erzeugung und Verarbeitung metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe

  • Durchführung und Dokumentation von Prüfungen nach Prüfanweisungen

  • Anwendungen im Bereich Qualitätswesen

  • Eindringprüfung

  • Magnetpulverprüfung

  • Wirbelstromprüfung

  • Ultraschallprüfung

  • Durchstrahlungsprüfung

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst ggf. Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

je nach Bildungsanbieter und Weiterbildungslehrgang z.B.

  • Fachkraft für Materialprüfung

  • Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik/Geprüfte Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

  • Materialprüfer/Materialprüferin

  • Qualitätsprüfer/Qualitätsprüferin

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung bzw. Umschulung besteht aus theoretischem Unterricht, praktischer Unterweisung sowie ggf. Praktika.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht und praktische Unterweisung im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort), bei Praktika ganztägige Mitarbeit im Betrieb, ggf. unter Anleitung

Lernorte

Die Weiterbildung findet an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

  • Übungswerkstätten und Prüflabors

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

  • Österreich

    Weiterbildungsangebote: WIFI Österreich

    (z.B. mit dem Suchbegriff "Qualitätssicherung")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute sorgen dafür, dass in der Produktion die betrieblichen wie auch gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsnormen eingehalten werden. Sie prüfen Werkstücke z.B. auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und untersuchen, ob die Zusammensetzung, z.B. bei Metalllegierungen oder Kompositwerkstoffen, den Vorgaben entspricht. Hierfür verwenden sie elektronische, optische, mechanische oder pneumatische Mess- und Prüfgeräte, z.B. CNC-gesteuerte Koordinatenmesssysteme oder Messlehren. Stellen sie Abweichungen von den Vorgaben fest, informieren sie die Fertigung und veranlassen die Behebung der Fehlerursachen. Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute werden in allen Stadien der Fertigung tätig, sie prüfen Rohlinge und Hilfsstoffe, untersuchen Halbzeuge und fertige Erzeugnisse.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Mess- und Prüfmittel der Längenprüftechnik auswählen und einsetzen (z.B. mechanische, optische, pneumatische und elektronische sowie computergesteuerte Geräte und Maschinen)

  • Messmittel und -geräte (z.B. Lehren, Messuhren, Messschrauben, Feinzeiger, CNC-gesteuerte Koordinatenmesssysteme, Formprüfgeräte, Mehrstellenmessgeräte oder Messmikroskope) handhaben, justieren, warten und pflegen

  • unterschiedliche Mess- und Prüfverfahren durchführen, z.B. Schichtdickenmessung, Winkel- und Fluchtmessung, Oberflächen- und Rautiefenmessung, Gewindelehrung/-messung, mehrdimensionales Messen

  • beim Kalibrieren von Mess- und Prüfwerkzeugen mitwirken

  • Erzeugnisse auf Beschaffenheit, Genauigkeit (Maßhaltigkeit) und Funktionalität prüfen

  • Werkstücke (z.B. Bohrungen, Kegel, Gewinde, Verzahnungen, Zahnräder) auf Beschaffenheit (z.B. Ebenheit, Neigung, Profil) und auf Maßhaltigkeit kontrollieren

  • Prüfpläne und Prüfmittelplanungen erstellen

  • Qualitätsdaten erfassen und auswerten, Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren

  • im Qualitätsmanagement mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.537 bis € 4.166

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Güte-, Materialprüfer/in/Qualitätsfachmann/-frau

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Qualitätskontrolle

    (Ausbildungsberuf von 1962 bis 1990)

Arbeitsorte

Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute arbeiten in erster Linie

  • in Prüflabors

  • in Produktionshallen bzw. Werkstätten

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute erledigen ihre Arbeiten vorwiegend eigenständig, arbeiten jedoch teilweise auch mit anderen Fachleuten der Qualitätskontrolle zusammen. Bei der Prüfung von Werkstücken arbeiten sie konzentriert und äußerst sorgfältig, da Fehler zu Produktionsausfällen führen können. Verantwortungsbewusst halten sie sich an technische Vorgaben, Normen und Toleranzen.

Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute setzen eine Vielzahl von Prüf- und Messgeräten ein. Ihre Ergebnisse dokumentieren sie am Computer. Gegebenenfalls tragen sie Schutzkleidung, z.B. Laborkittel, Handschuhe und Schutzbrille. Sie wechseln zwischen Laborräumen und Fertigungs- bzw. Produktionshallen, wo sie Maschinenlärm ausgesetzt sein können. Je nach Betrieb ist Schichtarbeit möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. nationale und internationale Qualitätsnormen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. mechanische, optische, pneumatische und elektronische sowie computergesteuerte Geräte und Maschinen)

  • Handarbeit (z.B. Koordinatenmessmaschine justieren)

  • Arbeit im Labor

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm in Werkhallen)

  • Bildschirmarbeit

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsobjekte, z.B.: Werkstücke und Produkte der Metall-, Elektro-, Glas- oder Holzindustrie, Werkstoffe

Prüfgeräte und technische Systeme, z.B.: Lehren, Messuhren und -schrauben, Feinzeiger, Formprüfgeräte, Messmikroskope, 3-D-Messgeräte, Smart Cameras, CNC-gesteuerte Koordinatenmesssysteme, ultraschallbasierte Prüfsysteme

Daten und Unterlagen, z.B.: Qualitätsdaten, Produktionsdokumente, Prüfpläne und -berichte, Fehlerstatistiken, Qualitätsrichtlinien und -normen, Qualitätsmanagement-Unterlagen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute finden Beschäftigung

  • in der Metallindustrie, z.B. im Maschinen- und Anlagenbau

  • in Produktionsbetrieben der Elektrobranche

  • im Fahrzeugbau

  • in der Glas- und Keramikindustrie

  • in der Holz- und Möbelindustrie

  • in Materialprüfämtern und Werkstoffprüfanstalten

Branchen im Einzelnen

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Holz, Möbel

  • Öffentliche Verwaltung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Werkstoffprüfung, NC-/CNC-Technik, Messtechnik, Qualitätstechnik, Qualitätsmanagement).

Darüber hinaus kann sich der Trend, Industrie 4.0 (Digitalisierung und Vernetzung der Produktion) im Qualitätswesen einzuführen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Güte-, Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in oder eine Weiterbildung als REFA-Prozessorganisator/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft oder Materialwissenschaft).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Güte- und Materialprüfer/innen bzw. Qualitätsfachleute auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Qualitätssicherung 4.0 mittels Big Data und Künstlicher Intelligenz (KI)

Die Umsetzung von Industrie 4.0, also die Digitalisierung und Vernetzung der Produktion, verändert auch das Qualitätswesen und damit die Tätigkeit der Qualitätsfachleute. Qualitätsdaten sollen künftig nicht mehr stichprobenartig, sondern zu hundert Prozent erfasst werden, wobei die Qualitätsprüfung auch mittels KI-Software arbeiten soll, die mit höchster Präzision z.B. feinste Risse in Blechen erkennen und die Stellen zuverlässig markieren kann. Ermöglichen sollen dies zum einen prozessintegrierte Messtechniken, die Messungen direkt in der Produktion erlauben. Zum anderen werden momentan Dienstleistungen im Bereich Big Data entwickelt, mithilfe derer diese große Zahl an gewonnenen Qualitätsdaten ausgewertet und Fehlerursachen erkannt werden können.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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