Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln sucht, beseitigt und dokumentiert
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wie man mittels Schrauben und Stiften oder durch Löten und Kleben Metallverbindungen herstellt
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wie man im Bereich Elektrotechnik Spannung, Strom, Widerstand und Leistung in Stromkreisen zuordnet und misst, wie man elektrische Signale misst und dokumentiert
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wie man Werkzeuge, Geräte und Maschinen, Formen, Modelle einrichtet, einstellt und wartet
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wie man elektrische, pneumatische oder hydraulische Schaltungen aufbaut, anschließt und prüft, wie man Messwerte erfasst und prüft
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wie man bei der Glasherstellung und Weiterverarbeitung den Entspannungsprozess sicherstellt und Weiterverarbeitungs- und Veredlungsverfahren anwendet
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wie man Bauteile durch Messen, Lehren und Sichtprüfen funktionsgerecht ausrichtet
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wie man Glasmaschinen, -einrichtungen, -systeme, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen turnusgemäß wartet
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wie man Steuerungen aufbaut, prüft und in Betrieb nimmt
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wie man Arbeitsprozesse mit Prozessleitsystemen überwacht, Störungen feststellt und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreift
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Erschmelzen von Glas, Bearbeiten von Metallen, Einrichten von Maschinen und Anlagen der Glasindustrie)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Qualitätsmanagement
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Arbeitsvorbereitung
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betriebliche und technische Kommunikation
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Teamarbeit
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Verfahren der Glasherstellung und -weiterverarbeitung
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Metallbearbeitung
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Elektrotechnik
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Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung
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Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen
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Mess- und Steuerungstechnik
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Regelungstechnik
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Einrichten, Umrüsten und Prüfen von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Erschmelzen von Glas
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Untersuchen von Glaseigenschaften
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Bearbeiten von Metallen
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Aufbauen elektrischer Grundschaltungen
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Aufbauen steuerungstechnischer Grundschaltungen
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2. Ausbildungsjahr:
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Urformen und Entspannen von Glas
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Fügen von Bauteilen und Baugruppen
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Aufbauen und Prüfen von Stromkreisen
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Realisieren steuerungstechnischer Teilsysteme
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Transport und Lagerung
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Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen
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Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen; Überwachen des Produktionsablaufs
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Umformen und Fügen von Glas
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Trennen, Beschichten und Stoffeigenschaftsändern von Glas
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Einrichten von Maschinen und Anlagen der Glasindustrie
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Untersuchen des Informationsflusses in steuerungs- und regelungstechnischen Anlagen
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Glasindustrie neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 761
2. Ausbildungsjahr: € 812
3. Ausbildungsjahr: € 914
Beispiel Glasindustrie alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 940
2. Ausbildungsjahr: € 1.010
3. Ausbildungsjahr: € 1.070
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Verfahrensmechaniker Glastechnik/Verfahrensmechanikerin Glastechnik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Produktionsmaschinen und -anlagen einrichten und bedienen, Glasprodukte kontrollieren
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Umgebung: Labors, Werkstätten, Produktionshallen, Maschinenlärm, Hitze, Dämpfe, Glasstaub
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, Atem-, Gehörschutz)
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Arbeitszeit: Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. beim Einstellen und Programmieren der Produktionsanlagen oder Durchführen von Qualitätskontrollen)
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Umgehen mit Polier- und Schleifmaschinen)
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Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. Überwachen der Maschinen und Anlagen, Eingreifen bei Störungen)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Instandsetzen und Warten von Maschinen und Anlagen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Verfahrensmechaniker/innen Glastechnik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Glasindustrie): Produktionshallen, Werkstätten, Labors
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg und Saarland in Wertheim (Baden-Württemberg):
Berufliches Schulzentrum
Wertheim
Reichenberger Straße
8
97877
Wertheim
D
+49.9342.96590
+49.9342.9659199
https://www.bsz-wertheim.de/
info@bsz-wertheim.de
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für die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein in Zwiesel (Bayern):
Glasfachschule Zwiesel
Staatliches Berufliches
Schulzentrum für Glas
Fachschulstraße
15-19
94227
Zwiesel
D
+49.9922.84440
+49.9922.844448
http://www.glasfachschule-zwiesel.de
info@glasfachschule-zwiesel.de
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für die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Rheinbach (Nordrhein-Westfalen):
Glasfachschule NRW
Berufskolleg Glas . Technik .
Medien . Design
Zu den Fichten
19
53359
Rheinbach
D
+49.2226.92200
+49.2226.922020
http://www.glasfachschule.de/
info@glasfachschule.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass