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Ausbildungsberuf
Fachwirt/in - Handwerk/B. Prof. Kaufmännisches Management

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen übernehmen kaufmännische und betriebswirtschaftlich-strategische Aufgaben in Handwerksbetrieben.

Die Weiterbildung im Überblick

Handwerksfachwirt/in/Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen finden Beschäftigung in größeren Handwerksbetrieben nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Handwerksfachwirt/in bzw. einen vergleichbaren Weiterbildungsabschluss.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen.

Auch mit der Abschlussprüfung in einem zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf in Verbindung mit einer zweijährigen Berufspraxis, einer fünfjährigen Berufspraxis, einem Abschluss als Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO), Meister/in in einem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe, Industriemeister/in, Fachmeister/in oder Techniker/in ist die Zulassung möglich; ebenso mit dem Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium in Verbindung mit einer zweijährigen Berufspraxis. In jedem Fall ist zudem der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen zu erbringen.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

In der Regel ist bei Fachwirt-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann.

Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.

Hinweis: Diese Angaben gelten für bundesweit oder kammerrechtlich geregelte Weiterbildungen. Für die landesrechtlich geregelte Weiterbildung Fachwirt/in für Organisation und Führung im Schwerpunkt Sozialwesen sowie ggf. für intern geregelte Fachwirt-Weiterbildungen gelten abweichende Regelungen.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Wirtschaft/Recht:

Um Prüfungsaufgaben zu Unternehmens- und Gewerberecht bzw. Betriebs- und Volkswirtschaft richtig bearbeiten zu können, sind Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im späteren Berufsalltag übernehmen Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen betriebswirtschaftliche Aufgaben sowie Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten und regeln rechtliche Belange, insbesondere im Bereich des Vertrags- und Arbeitsrechts.

Rechnen/Mathematik:

In der Prüfung sind u.a. Aufgaben aus dem Finanz- und Rechnungswesen zu lösen, für deren Bearbeitung fundierte Rechenkenntnisse grundlegend sind.

In der Praxis benötigen Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen Kenntnisse in Mathematik z.B. bei der Organisation des betrieblichen Rechnungswesens und des Controllings.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern (z.B. Entwicklung und Umsetzung strategischer Unternehmensziele unterstützen; Unternehmensgründungen unterstützen)

  • Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten (z.B. Marketingziele ausarbeiten; Marketingstrategien vorbereiten und Marketingkonzepte entwickeln; Customer-Relationship-Management aufbauen, umsetzen und pflegen)

  • Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten (z.B. Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung gestalten; Investitionsrechnung durchführen und Finanzierungsvorschläge erarbeiten)

  • Personalwesen gestalten und Personal führen (z.B. Personalbedarfsplanung nach den strategischen Unternehmenszielen ausrichten; Personalverwaltung durchführen)

  • Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren (z.B. Produktions-, Beschaffungs- und Dienstleistungsprozesse betriebswirtschaftlich analysieren und Optimierungspotenziale aufzeigen; Verbesserungsmaßnahmen ausarbeiten)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft)

  • Handlungsbereich 1 Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern: 100 Stunden

  • Handlungsbereich 2 Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten: 100 Stunden

  • Handlungsbereich 3 Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investition gestalten: 144 Stunden

  • Handlungsbereich 4 Personalwesen gestalten und Personal führen: 140 Stunden

  • Handlungsbereich AEVO: 116 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 600 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Fachwirtprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Lernform:

  • Vollzeit: ca. 6 Monate

  • Teilzeit: 12-18 Monate

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

  • Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung/Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung/Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und ggf. Übungen.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen koordinieren und bearbeiten sämtliche kaufmännischen und organisatorischen Prozesse - vom betrieblichen Rechnungswesen über Marketing und Vertrieb bis hin zu Personalwesen und Managementaufgaben. Sie erledigen die Finanzbuchhaltung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung, erstellen Planungsanalysen und Investitionsrechnungen und nehmen Controllingaufgaben wahr. In Marketing und Vertrieb entwickeln sie Marketingziele und -konzeptionen, bauen das Customer-Relationship-Management auf und pflegen es. Sie planen Personalbedarf, -entwicklung und -einsatz, legen Kriterien für die Personalauswahl fest und gewinnen Mitarbeiter/innen. Ebenso betreuen sie Auszubildende im kaufmännischen Bereich.

Im Unternehmensmanagement wirken Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen bei der Entwicklung und Realisierung strategischer Unternehmensziele mit und erstellen Entscheidungsvorlagen zur Optimierung betrieblicher Prozesse.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • das betriebliche Rechnungswesen gestalten

    • die Finanzbuchhaltung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung gemäß den Grundsätzen einer ordentlichen Buchhaltung gestalten und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten

    • Planungsrechnungen durchführen und Analysen daraus erstellen

    • Controllingaufgaben übernehmen

    • Investitionsrechnungen aufstellen, Finanzierungsvorschläge erarbeiten und präsentieren

    • Liquiditätsplanungen durchführen, Liquiditätssicherung durch entsprechendes Forderungsmanagement gewährleisten

  • Marketing- und Vertriebsaufgaben übernehmen

    • Markt-, Umwelt- und Unternehmensanalysen auswerten, Marketingziele ableiten

    • Marketingstrategien vorbereiten, entsprechende Marketingkonzeptionen entwickeln und Einkauf, Kundenmanagement und Vertrieb daran ausrichten

    • Marketinginstrumente gemäß der Konzeption auswählen, Konzepte umsetzen, dabei u.a. digitales Marketing und E-Business nutzen

    • beim Vertriebscontrolling mitwirken

    • Customer-Relationship-Management aufbauen, CRM-Systeme umsetzen und pflegen

  • Personalwesen gestalten und Personal führen

    • Personalbedarf und -entwicklung planen und umsetzen, dabei die strategischen Unternehmensziele berücksichtigen

    • Personalmarketingkonzepte planen und umsetzen, Kriterien für Personalauswahl definieren, Mitarbeiter/innen gewinnen

    • Vertragsverhältnisse zur Sicherung des Personalbedarfs schließen und beenden

    • Personaleinsatz planen und durchführen, dabei das individuelle sowie das kollektive Arbeitsrecht berücksichtigen

    • die betriebliche Ausbildung vorbereiten, organisieren, durchführen und abschließen

    • Aufgaben in der Personalverwaltung übernehmen, z.B. Entlohnung der Mitarbeiter/innen unter Berücksichtigung von Anreiz- und Entgeltsystemen

    • Modelle und Instrumente der Mitarbeiterführung in die betriebliche Praxis umsetzen

  • Managementaufgaben übernehmen

    • die Betriebsleitung bei der Entwicklung und Umsetzung strategischer Unternehmensziele unterstützen

    • die Betriebsleitung bei Unternehmensgründungen und -kooperationen unterstützen

    • Beschaffungs-, Produktions- und Dienstleistungsprozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren

    • Entscheidungsvorlagen zur Verbesserung betrieblicher Prozesse unter Berücksichtigung von Qualitätsvorgaben erstellen

    • Planungen zur Entwicklung, Aufrechterhaltung und strategischen Optimierung von betrieblichen Prozessen auf Grundlage operativer Kennzahlen vorbereiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.512 bis € 3.935

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Fachwirt/in - Handwerk/B. Prof. Kaufmännisches Management

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Kaufmännische/r Betriebsführer/in (Handwerk)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Bachelor (m/f) Professional in Commercial Management according to the Crafts and Trades Regulation Code

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Gestionnaire commercial/Gestionnaire commerciale selon le code de l’artisanat

Arbeitsorte

Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Besprechungsräumen

Arbeitssituation

Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen erledigen vielfältige Koordinations- und Organisationsaufgaben in Handwerksbetrieben. Dabei sind sie flexibel und fähig, sich rasch in neue Gebiete und Fragen einzuarbeiten. Beim Kontakt mit Geschäftspartnern, Banken, Behörden und Verbänden sowie im Customer-Relationship-Management benötigen sie Kommunikationsstärke, Serviceorientierung und Verhandlungsgeschick. Sie tragen Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs und in Personalangelegenheiten. Hierfür sind Verantwortungsbewusstsein, eine sorgfältige Arbeitsweise und Führungsfähigkeit wichtig.

Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten hauptsächlich in Büroräumen am Schreibtisch mit Computer und den üblichen Kommunikationsmitteln. Sie sind aber auch im Außendienst unterwegs, z.B. um Kunden zu besuchen oder ihr Unternehmen auf Messen zu vertreten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen oder Auszubildende einarbeiten und schulen)

  • Kundenkontakt (z.B. im Customer-Relationship-Management)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. Wechsel zwischen Rechnungswesen und Marketing)

  • Bildschirmarbeit

  • Arbeit in Büroräumen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen und Software, z.B.: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Buchhaltungsunterlagen, Bedarfsplanungen, Statistiken, Analysen, Marketingkonzepte, Dienst- und Organisationspläne, Verträge, Rechtsvorschriften (etwa Gewerbe-, Handwerks-, Handels- und Wettbewerbsrecht), Fachliteratur, Buchhaltungssoftware

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen finden Beschäftigung in größeren Handwerksbetrieben nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Branchen im Einzelnen

  • Chemie, Pharmazie, Kunststoff

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Holz, Möbel

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren, Schmuck

  • Nahrungs-, Genussmittelherstellung

  • Textil, Bekleidung, Leder

  • Bau, Architektur

  • Papier, Druck

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Marketing, Personalwesen).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Handwerksmanagement oder Betriebswirtschaftslehre, Business Administration).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Handwerksfachwirte und -fachwirtinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Hybrid Selling - die neue Vertriebsrealität

Wie in vielen Branchen sind auch im Vertrieb und Verkauf die digitalen Kanäle auf dem Vormarsch. Vor allem im Bereich Business-to-Business (B2B) werden Kunden vermehrt nicht mehr nur vor Ort, sondern auch über Videokonferenzen und Online-Meetings kontaktiert. Dieses hybride Verkaufsmodell (Hybrid Selling) machte es möglich, dass Vertriebsziele auch während der Corona-Pandemie erreicht werden konnten. Fach- und Führungskräfte aus Verkauf und Vertrieb werden künftig genau abwägen müssen, wie sie ihre hybriden Verkaufsmodelle gestalten, also in welchen Fällen der direkte Kundenkontakt vor Ort nötig ist und was über digitale Kanäle erledigt werden kann.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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