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Ausbildungsberuf
Betriebswirt/in (BBiG)/M. Prof. Business Management

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz planen, organisieren und kontrollieren Geschäftsprozesse in Bereichen wie Verkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Personalwesen oder Materialwirtschaft.

Die Weiterbildung im Überblick

Betriebswirt/in nach dem Berufsbildungsgesetz/Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz finden Beschäftigung in Handels-, Dienstleistungs- und Industrieunternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Betriebswirt/in nach dem Berufsbildungsgesetz.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschlussprüfung als Fachwirt/in oder Fachkaufmann bzw. -frau oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Alternativ kann man mit einer erfolgreich abgelegten Prüfung als Handwerksfachwirt/in zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden. Auch mit einer erfolgreich abgelegten staatlichen oder staatlich anerkannten Abschlussprüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden Fachschule oder einem Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule , jeweils in Verbindung mit einer anschließenden mindestens einjährigen Berufspraxis, ist die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung möglich.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Wirtschaft/Recht:

Um Prüfungsfragen zu rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Unternehmensführung beantworten zu können, sind Kenntnisse in Wirtschaft und Recht notwendig.

Wenn man im Berufsalltag z.B. den Jahresabschluss erstellt oder Verträge gestaltet, sind betriebswirtschaftliches Wissen bzw. vertragsrechtliche Kenntnisse gefragt.

Mathematik:

In der Prüfung sind Fragen zum Thema Finanzierung und Investition zu beantworten. Dabei sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Im späteren Berufsalltag führen Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz auch Aufgaben in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling aus.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Handlungsbereich Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten, z.B.

  • Unternehmenspolitik formulieren, Unternehmensziele aus dem Unternehmensleitbild ableiten

  • Maßstäbe und Standards für ein integriertes Managementsystem festlegen

  • Trends erkennen und berücksichtigen, Formen der Marktforschung anwenden, Marktanalysen entwickeln, durchführen und die Ergebnisse nutzen

Handlungsbereich Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten, z.B.

  • rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen beachten und bewerten

  • grundlegende Entscheidungen der Finanzierung und Investition vorbereiten

  • Finanzierung und Liquidität sicherstellen

  • Controllingergebnisse für strategische Entscheidungen nutzen

Handlungsbereich Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren, z.B.

  • Marketingstrategien und -instrumente entwickeln und einsetzen

  • Finanzierungsmöglichkeiten internationaler Geschäfte analysieren, Finanzierungsinstrumente einsetzen

  • Leistungsprozesse gestalten und organisieren

  • Projekte im Rahmen des Projektmanagements planen, steuern und kontrollieren

Handlungsbereich Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten, z.B.

  • Beschlussvorlagen für strukturelle Entscheidungen vorbereiten

  • Maßnahmen der strategischen Personalressourcen- und Nachfolgeplanung steuern

  • Organisationsentwicklung ausrichten und überwachen

Handlungsbereich Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen, z.B.

  • integrierte Managementsysteme implementieren und weiterentwickeln (in Bereichen wie Qualität, Arbeits-, Umwelt- und Datenschutz)

  • strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln

  • Personalmanagement gestalten, überwachen und weiterentwickeln

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten: 200 Unterrichtsstunden

  • Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten: 180 Unterrichtsstunden

  • Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren: 150 Unterrichtsstunden

  • Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten: 140 Unterrichtsstunden

  • Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen: 130 Unterrichtsstunden

  • Lern- und Arbeitsmethodik und Vorbereitung einer Projektarbeit: 10 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl: 810 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz/Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren der Industrie- und Handelskammern statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz übernehmen kaufmännische Fach- und Führungsaufgaben in unterschiedlichen Unternehmensbereichen und gestalten die organisatorischen Rahmenbedingungen eines Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebs. In ihrem Verantwortungsbereich steuern und überwachen sie die Unternehmensprozesse und nehmen erforderliche Anpassungen vor. Dazu analysieren und bewerten sie betriebswirtschaftliche Sachverhalte, entwerfen neue Konzepte und organisieren und optimieren betriebliche Leistungsprozesse im nationalen sowie internationalen Marktumfeld. Sie übernehmen Aufgaben im Marketing oder im Vertrieb, entwickeln hier z.B. Marketingstrategien und -instrumente oder analysieren internationale Absatzmärkte. Strategische Entscheidungen, z.B. hinsichtlich Finanzierung oder Investition, bereiten sie vor, indem sie u.a. Statistiken auswerten, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Finanzierungspläne erstellen. Im Finanz- und Rechnungswesen führen sie außerdem z.B. die Geschäftsbücher, kontrollieren die Finanzbuchhaltung und erstellen Jahresabschlüsse. In der Lager- und Materialwirtschaft stellen sie die Beschaffung von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen sowie Betriebsmitteln sicher, überwachen die Bestände und optimieren die Lagerorganisation. Im Personalwesen sind sie für die Personalbeschaffung zuständig, planen den Personaleinsatz und gestalten die Personalführung.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Unternehmensstrategien und Konzepte entwickeln und umsetzen, organisatorische Rahmenbedingungen des Unternehmens sowie nationale und internationale Leistungsprozesse gestalten und optimieren

  • integrierte Managementsysteme (z.B. im Hinblick auf Qualität, Arbeits-, Umwelt- und Datenschutz) implementieren und weiterentwickeln

  • strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln

  • Marketing und Vertrieb

    • nationale und internationale Absatzmärkte analysieren, Marketing- und Absatzstrategien sowie Marketinginstrumente entwickeln und einsetzen

    • Verkaufsorganisation aufbauen, kontrollieren und verbessern, Verkaufsplanung durchführen

    • Großkunden betreuen und beraten, Kundenkontakte pflegen, Angebote kalkulieren und ausarbeiten, Kundenaufträge entgegennehmen, Neukunden akquirieren

  • Finanz- und Rechnungswesen

    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Bilanzanalysen durchführen

    • Finanzbedarf ermitteln, Finanzierungsmöglichkeiten analysieren, Finanzpläne aufstellen, Liquidität sicherstellen, Finanzierungsinstrumente einsetzen

    • Aufgaben in der kalkulatorischen Buchhaltung (Betriebsbuchhaltung, internes Rechnungswesen, Kostenrechnung) wahrnehmen

    • Bilanzen sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Jahresabschluss) anfertigen

    • Geschäfts- bzw. Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) betreuen und überwachen

    • Controllinginstrumente gestalten und einsetzen

  • Einkauf, Materialwirtschaft

    • Materialbedarf ermitteln, Beschaffung von Rohstoffen, Halbfabrikaten, Fertigwaren und Betriebsmitteln sicherstellen

    • Verhandlungen mit Lieferanten führen, Preise und Rabatte aushandeln, Aufträge an interne oder externe Dienstleister vergeben

    • Warenannahme und -lagerung kontrollieren, Lagerorganisation optimieren

  • Personalwesen

    • Vorgaben für die Personalplanung bestimmen, Personalführung gestalten

    • Personalentwicklung planen und organisieren

    • Personalbeschaffungsmaßnahmen ausführen, Maßnahmen der strategischen Personalressourcenplanung steuern

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.998 bis € 4.379

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Betriebswirt/in (BBiG)/M. Prof. Business Management

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Master (m/f) Professional in Business Management according to the Vocational Training Act

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Gestionnaire d’entreprise (m/f) au titre de la loi sur la formation professionnelle

Arbeitsorte

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz arbeiten in erster Linie

  • in Büro- und Besprechungsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Lager- und Produktionsräumen

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz übernehmen kaufmännische Aufgaben in verschiedenen Funktionsbereichen eines Unternehmens und steuern Unternehmensprozesse. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Wenn sie z.B. Prozesse analysieren und optimieren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen oder Bilanzen analysieren, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Flexibel stellen sie sich auf wechselnde Aufgabenstellungen ein. Sie beraten Kunden serviceorientiert und handeln mit Lieferanten günstige Preise aus. Dabei sind Kommunikationsvermögen und Verhandlungsgeschick wichtig.

Sie arbeiten hauptsächlich am Schreibtisch, sind aber auch im Außendienst unterwegs, z.B. um Kunden oder Lieferanten zu besuchen. Rohstoffe und Fertigerzeugnisse kontrollieren sie in Lager- bzw. Produktionsräumen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Personalführung gestalten)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. Wirtschaftlichkeitsanalysen und Finanzierungspläne erstellen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beim Verkauf von Produkten oder zu angebotenen Dienstleistungen beraten)

  • Bildschirmarbeit

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Lagerhallen (z.B. Wareneingang kontrollieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: betriebswirtschaftliche Analysen, Businesspläne, betriebliche Kennzahlen, Angebote, Aufträge, Kalkulationen, Bilanzen, Jahresabschlussberichte, Buchhaltungsunterlagen, Personaleinsatzpläne, Ablauf- und DV-Organisationspläne, Statistiken, Rechtsvorschriften (z.B. Datenschutzbestimmungen)

Büroausstattung und Präsentationsmittel, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Beamer, Flipchart

Arbeitsbereiche/Branchen

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz finden Beschäftigung in Handels-, Dienstleistungs- und Industrieunternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche.

Branchen im Einzelnen

  • Bau, Architektur

  • Chemie, Pharmazie, Kunststoff

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Holz, Möbel

  • Medien, Informationsdienste

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Nahrungs-, Genussmittelherstellung

  • Papier, Druck

  • Rohstoffgewinnung, -aufbereitung

  • Textil, Bekleidung, Leder

  • Handel

  • IT, DV, Computer

  • Transport, Verkehr

  • Management, Beratung, Recht, Steuern

  • Gesundheit, Soziales

  • Finanzdienstleistungen, Immobilien

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, Personalwesen).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Betriebswirtschaftslehre, Business Administration oder Unternehmensführung, Management).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach dem Berufsbildungsgesetz auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Nachhaltigkeitsmarketing

Unternehmen stehen vor neuen Aufgaben und Verantwortungen, die nicht nur ihre Produkte und Dienstleistungen betreffen, sondern die gesamte Organisation. Nachhaltigkeitsmarketing ist die umwelt- und sozialorientierte Führung eines Unternehmens, welche alle betrieblichen Marketingentscheidungen auf diese Werte hin ausrichtet. Die Werte können ökonomischer, umweltbezogener oder sozialorientierter Natur sein. Nachhaltige Marketingentscheidungen werden durch eine Orientierung an den Anforderungen des Marktes und den betrieblichen Bedingungen des Wettbewerbs unter der Beachtung ökologischer und sozialer Standards getroffen. Fach- und Führungskräfte im Marketing müssen sich mit diesen Entwicklungen auseinandersetzen und ihre Marketingkonzepte dahingehend weiterentwickeln.

Hybrid Selling - die neue Vertriebsrealität

Wie in vielen Branchen sind auch im Vertrieb und Verkauf die digitalen Kanäle auf dem Vormarsch. Vor allem im Bereich Business-to-Business (B2B) werden Kunden vermehrt nicht mehr nur vor Ort, sondern auch über Videokonferenzen und Online-Meetings kontaktiert. Dieses hybride Verkaufsmodell (Hybrid Selling) machte es möglich, dass Vertriebsziele auch während der Corona-Pandemie erreicht werden konnten. Fach- und Führungskräfte aus Verkauf und Vertrieb werden künftig genau abwägen müssen, wie sie ihre hybriden Verkaufsmodelle gestalten, also in welchen Fällen der direkte Kundenkontakt vor Ort nötig ist und was über digitale Kanäle erledigt werden kann.

Hyperautomation

Hyperautomation gilt als Ausbaustufe von Robotic Process Automation (RPA). Sie kombiniert RPA mit intelligenten Automatisierungslösungen und Künstlicher Intelligenz (KI). So sollen unternehmensweite Arbeitsabläufe und Prozesse entdeckt, entworfen, gemessen, automatisiert, vereinfacht und verwaltet werden, stets mit dem Ziel einer immer stärker KI-gestützten Entscheidungsfindung. Fach- und vor allem Führungskräfte werden sich in ihrem Verantwortungsbereich damit auseinandersetzen, welche RPA-Prozesse miteinander verzahnt und mithilfe von Business-Management-Software und KI ausgewertet und gesteuert werden können.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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