Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählt
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wie man Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten Maschinen schleift und bohrt
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wie man Bauteile und Baugruppen ein- und ausbaut
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wie man Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch sucht, zur Beseitigung dieser beiträgt und diese dokumentiert
Im Schwerpunkt Maschinenbau:
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wie Bleche und Profile aus Stahl oder Aluminium geheftet, geschweißt und getrennt werden
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wie man Maschinen oder Systeme aufstellt, ausrichtet, befestigt und montiert sowie prüft und in Betrieb nimmt
Im Schwerpunkt Feinmechanik:
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wie man Baugruppen zu mechanischen, elektromechanischen und optischen Geräten und Systemen montiert und justiert
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wie Drücke, Volumina, Temperaturen, Druck- und Temperaturdifferenzen mit elektrischen, elektronischen und optischen Messgeräten gemessen werden
Im Schwerpunkt Werkzeugbau:
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was beim maschinellen Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen zu beachten ist und welche Fertigungsverfahren man anwenden kann
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wie man Werkzeuge, Vorrichtungen oder Formen einbaut und seinen Montageplatz gegen Unfallgefahren sichert
Im Schwerpunkt Zerspanungstechnik:
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Herstellen von Dreh- und Frästeilen, Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte
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Feinmechanik
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Maschinenbau
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Werkzeugbau
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Zerspanungstechnik
Zusatzqualifikationen
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Die Zusatzqualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" berechtigt dazu, an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Arbeiten zum Erstanschluss sowie Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Den Auszubildenden werden fachtheoretische und fachpraktische Qualifikationen in der Elektrotechnik vermittelt. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, z.B.:
IHK Nürnberg für Mittelfranken - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Berufliche Grundbildung:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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Umweltschutz
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Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
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Qualitätsmanagement
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Prüfen und Messen
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Fügen
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Manuelles Spanen und Umformen
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Maschinelles Bearbeiten
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Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln
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Berufliche Fachbildung:
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandlung
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Programmieren von numerisch gesteuerten Geräten, Maschinen oder Anlagen
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Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen
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Aufbauen und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuerungen
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Montieren und Inbetriebnehmen
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Instandhalten von technischen Systemen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
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Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
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Herstellen von einfachen Baugruppen
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Warten technischer Systeme
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Herstellen von Dreh- und Frästeilen
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Programmieren und Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
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Herstellen technischer Teilsysteme
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Planen und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
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Instandhalten von Funktionseinheiten
Teil 1 der Gesellenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Vertiefung der Inhalte aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr und darüber hinaus:
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Im Schwerpunkt Maschinenbau:
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Im Schwerpunkt Feinmechanik:
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Im Schwerpunkt Werkzeugbau:
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Im Schwerpunkt Zerspanungstechnik:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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In allen Schwerpunkten:
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Feinbearbeiten von Flächen
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Herstellen von Bauteilen und Baugruppen aus Kunststoff
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Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung
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Instandhalten technischer Systeme
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Im Schwerpunkt Maschinenbau:
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Fertigen von Schweißkonstruktionen
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Montieren, Demontieren und Inbetriebnehmen technischer Systeme
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Programmieren automatisierter Systeme und Anlagen
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Im Schwerpunkt Feinmechanik:
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Im Schwerpunkt Werkzeugbau:
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Herstellen von Werkstücken durch Abtragen
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Herstellen von Werkzeugen der Stanztechnik
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Herstellen von Werkzeugen der Formentechnik
Teil 2 der Gesellenprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 682 bis € 1.226
2. Ausbildungsjahr: € 805 bis € 1.294
3. Ausbildungsjahr: € 921 bis € 1.396
4. Ausbildungsjahr: € 955 bis € 1.464
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik der Fachrichtung Zerspanungstechnik kann auf die Ausbildung zum Feinwerkmechaniker/zur Feinwerkmechanikerin im Schwerpunkt Zerspanungstechnik angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Metallteile transportieren, Daten in computergesteuerte Maschinen eingeben, Bohrer bedienen, Bauteile zusammenfügen
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Umgebung: Maschinenlärm in Werkstätten und -hallen, wechselnde Arbeitsorte
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Gehörschutz, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. bei manuellen Dreh- und Fräsarbeiten, beim genauen Ausrichten von Werkstücken)
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Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. bei der Montage von Maschinen und Anlagen, beim Erkennen und Beheben von Maschinenstörungen)
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Sorgfalt (z.B. für das fehlerfreie Anfertigen von Präzisionsgeräten)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Zusätzlich zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten in Präsenz ist eine Vermittlung zu Teilen als digitales mobiles Ausbilden möglich. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Hinweis: Die Angaben zum digitalen mobilen Ausbilden gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Lernorte
Feinwerkmechaniker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Metallbaus, Hersteller von feinmechanischen Erzeugnissen): Werkstätten, Baustellen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass