Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als IT-Projektleiter/in. Die Ausübung der Tätigkeit ist auch mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, z.B. im Bereich Informatik, möglich.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. dem Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende einschlägige Berufspraxis einschließlich einer Qualifikation als zertifizierte/r IT-Spezialist/in.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis, die die Qualifikation zertifizierte/r IT-Spezialist/in oder eine vergleichbare Qualifikation beinhaltet, zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
Die drei Ebenen Spezialist, operativer Professional und strategischer Professional bauen aufeinander auf. Daher wird für die Zulassung zur Prüfung
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als operativer Professional eine Qualifikation als Spezialist/in
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als strategischer Professional ein Abschluss als operativer Professional
verlangt.
Spezialisten
Der Zugang zur Weiterbildung ist nicht geregelt. Eine bestimmte Vorbildung ist für die Zertifizierung nicht vorgeschrieben. I.d.R. richten sich Spezialisten-Weiterbildungen an Absolventen und Absolventinnen der IT-Ausbildungsberufe, Quereinsteiger/innen in den IT-Sektor oder Studienabbrecher/innen.
Operative und strategische Professionals
Es ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann. Für die Prüfung als strategischer Professional müssen zudem englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Informatik:
In der Prüfung müssen angehende IT-Projektleiter/innen u.a. technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen vorschlagen und Projektalternativen aufzeigen können.
Im Berufsalltag steuern und überwachen IT-Projektleiter/innen die Projektabläufe. Vertrautheit mit den verschiedenen IT-Aufgaben ist erforderlich, um z.B. den Arbeitsaufwand richtig einschätzen und somit die Kosten- und Einsatzmittelpläne erstellen zu können. Zudem führen sie die Qualitätssicherung durch.
Wirtschaft/Recht:
Um den Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement erfolgreich abschließen zu können, müssen die Prüfungsteilnehmer/innen u.a. nachweisen, dass sie das Betriebsverfassungsgesetz und das Tarifrecht anwenden können und die gängigen Instrumente und Methoden für die Personalplanung bzw. -entwicklung beherrschen.
Im Berufsleben können IT-Entwickler/innen im Personalwesen verantwortlich tätig sein. Daher benötigen sie Kenntnisse z.B. im Arbeitsrecht. Wichtig sind auch Erfahrungen in den Bereichen Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Teamführung oder Personalauswahl.
Mathematik:
Das Durchführen von Projektkalkulationen kann Teil der Prüfung sein. Hierzu sind gute Mathematikkenntnisse hilfreich.
Auch im Berufsleben erstellen IT-Projektleiter/innen Projektkalkulationen und Kostenpläne.
Englisch:
Im Prüfungsteil Profilspezifische IT-Fachaufgaben muss eine Situationsaufgabe in englischer Sprache gelöst werden.
Auch Fachliteratur im Bereich IT liegt häufig auf Englisch vor.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als IT-Projektleiter/in ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen