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Ausbildungsberuf
Holzbildhauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Holzbildhauermeister/innen sind in Handwerksbetrieben tätig, wo sie überwachende und koordinierende Aufgaben bei der künstlerischen Verarbeitung von Holz ausüben und ggf. auch praktisch mitarbeiten, etwa bei der Restaurierung alter Holzkunstwerke. Neben kaufmännischen Aufgaben betreuen sie Kunden sowie Lieferanten und führen Mitarbeiter/innen und Auszubildende.

Die Weiterbildung im Überblick

Holzbildhauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Holzbildhauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Holzbildhauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben des Holzbildhauerhandwerks

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der Möbelherstellung

  • bei Holzspielzeugherstellern

  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Holzbildhauermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Holzbildhauer-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Holzbildhauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Holzbildhauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Hölzer lagern und trocknen, auswählen, bestimmen, zurichten, verleimen und konstruktiv verbinden

    • Skizzen, Zeichnungen, Versetz- und Verlegepläne sowie Leistungsverzeichnisse anfertigen und lesen

    • Werkstücke auf Materialfehler prüfen

    • Hölzer be- und verarbeiten, insbesondere schnitzen, anlegen, sauberschneiden, hobeln, fügen, schleifen, bohren und fräsen

    • Hölzer bleichen, beizen, räuchern, grundieren, schleifen, wachsen, mattieren, polieren und lackieren

    • Werkstücke manuell oder maschinell gestalten, insbesondere durch Tönen und Vergolden

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Material, Gewicht, Verschnitt, Kräfte und Hebel berechnen

    • Fundamente, Verdübelungen und Verankerungen berechnen

    • Zeichnungen sowie Versetz- und Verlegepläne anfertigen und auswerten

    • Holz lagern, trocknen und verleimen

    • Figuren und Ornamente gestalten

    • Kosten ermitteln, Angebote kalkulieren

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 1200 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.155 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Holzbildhauermeister/Holzbildhauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

  • Werkstätten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Holzbildhauermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und führen feine Schnitzarbeiten und Reparaturen durch. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Werkstoffe (v.a. Hölzer), Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • Sorge dafür tragen, dass Materialien wie edle Hölzer, Farben und Chemikalien sachgemäß und sicher gelagert werden

  • Kunden beraten, Aufträge entgegennehmen, Erzeugnisse verkaufen

  • Angebote und Kostenvoranschläge erstellen, z.B. für Plastiken, Wandbilder, Wandvertäfelungen in öffentlichen Gebäuden, Kirchen, auf Plätzen oder in Parks

  • geplante Ausstellungsorte für größere Objekte besichtigen, ausmessen, Lichtverhältnisse und Blickachsen feststellen

  • je nach Arbeitsorganisation Entwürfe anfertigen bzw. vorhandene Entwürfe, Muster oder Modelle auswählen oder umarbeiten

  • Mitarbeiter/innen fachlich unterstützen, schwierige oder neue Arbeiten selbst durchführen, z.B. feine Schnitzarbeiten, aufwendige Reparaturen, das Zusammensetzen filigraner Objekte oder das Bemalen von Oberflächen

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

Führungsaufgaben

  • alle Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Materialverbrauch und erforderlichen Zeitaufwand berechnen, Kosten kalkulieren

  • Mitarbeiter/innen unterweisen sowie bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogische, psychologische und physiologische Grundlagen berücksichtigen

  • die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sowie Umweltschutzvorschriften überwachen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.352

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Holzbildhauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Holzbildhauerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Holzbildhauerhandwerks

Arbeitsorte

Holzbildhauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Ateliers oder Werkstätten

  • im Freien

  • in Ausstellungs- und Verkaufsräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Holzbildhauermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Holzbildhauerhandwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Holzbildhauermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Beim Herstellen von Holzspielzeug sind Feinarbeit, Kreativität und Sinn für Ästhetik erforderlich.

Holzbildhauermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, müssen aber auch mit unterschiedlichen Werkzeugen und Maschinen umgehen. Bei der Herstellung von Gebrauchs- und Kulturgegenständen aus Holz tragen sie Schutzkleidung, z.B. Arbeitshandschuhe und Atem- bzw. Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro und Werkstatt, wo Maschinen lärmen und Holzstaub in der Luft liegt. Beim Kunden vor Ort sind sie auch im Freien tätig und ggf. der Witterung ausgesetzt.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. Werkstoffe (v.a. Hölzer), Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und einkaufen)

  • Kundenkontakt (Kunden beraten, Aufträge entgegennehmen, Erzeugnisse verkaufen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Ketten-, Stich-, Bandsägen)

  • Handarbeit (Feinbearbeitung mit dem Klüpfel, verschiedenen Bildhauereisen, Raspeln, Feilen, Schleifscheiben und -papieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. feine Schnitzarbeiten durchführen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzbrille, Arbeitshandschuhe)

  • Arbeit im Freien (Arbeiten an großen Objekten, Montage von Spielgeräten, Grabkreuzen oder Plastiken)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. kaufmännische und verwaltende Aufgaben erledigen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Holzstaub)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. beim Bearbeiten großer Werkstücke)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Holzfiguren, Reliefs, Spielplatzgeräte, Brunnen, Grabkreuze, Gussformen, maßstabsgerechte Modelle

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: weiche Hölzer, Harthölzer, Kunststoffe, Stein, Gips, Wachs, Plastilin, Ton, Wachs, Öl, Kalk, Farben, Blattgold, Polier- und Imprägniermittel

Maschinen, Geräte, und Werkzeuge, z.B.: Fräsmaschinen, Messgeräte, Punktiergeräte, Ketten-, Stich- und Bandsägen, Beile, Äxte, Klüpfel, Bildhauereisen, Raspeln, Feilen, Schleifscheiben und -papiere

Zeichengeräte, z.B.: Zirkel, Stifte, Schablonen, Lineale

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, Konstruktionszeichnungen, Auftragslisten, Angebotsunterlagen, Sicherheitsvorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Holzbildhauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben des Holzbildhauerhandwerks

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der Möbelherstellung

  • bei Holzspielzeugherstellern

  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Branchen im Einzelnen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel), z.B. Holzbildhauerwerkstätten

Auch denkbar:

  • Sozialwesen

    • Pflegeheime, z.B. betreute Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

  • Möbel

    • Herstellung von sonstigen Möbeln, insbesondere Restaurierung historischer Holzmöbel

  • Sportgeräte, Spielwaren

    • Herstellung von Spielwaren, z.B. Holzspielzeug

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Bildhauerei, Holzbe- und -verarbeitung, Produktgestaltung, Restaurierung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Bildende Künste oder Konservierung, Restaurierung).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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