Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben zu planen sind und wie man bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzt
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wie man Baugruppen montiert, demontiert und Teile durch mechanische Bearbeitung anpasst
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was bei der Berechnung und Messung elektrischer Größen zu beachten ist und wie man die Funktion von Steuerungen und Regelungen prüft und bewertet
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wie man Gefahren beurteilt, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, und durch welche Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung zu gewährleisten ist
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was bei der Auswahl von Hard- und Softwarekomponenten und bei der Einbindung von IT-Systemen in Netzwerke zu beachten ist
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Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen zu planen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen
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Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einzubauen, zu verdrahten und zu kennzeichnen
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gebäudetechnische Anlagen zu warten, insbesondere Sollwerte einzustellen und zu justieren, Verschleißteile auszutauschen, Betriebsstoffe zu überprüfen und nachzufüllen, Wartungsprotokolle zu erstellen
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wie man Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzt und was beim Austausch von Prozessdaten zu beachten ist
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Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auszuwerten und zur Optimierung zu nutzen
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Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit zu prüfen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, zu präsentieren und auszuführen
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. elektrische Installationen planen und ausführen, gebäudetechnische Anlagen kundengerecht realisieren)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
Zusatzqualifikationen
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Digitale Vernetzung", "Programmierung" und "IT-Sicherheit". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Betriebliche und technische Kommunikation
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Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
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Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
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Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
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Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen
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Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
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Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
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Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
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Elektrische Installationen planen und ausführen
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Steuerungen analysieren und anpassen
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Informationstechnische Systeme bereitstellen
2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr
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Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
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Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme
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Betreiben von technischen Systemen
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Technisches Gebäudemanagement
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
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Gebäudetechnische Anlagen inspizieren und prüfen
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Gebäudetechnische Anlagen kundengerecht realisieren
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Gebäudetechnische Systeme nach betriebswirtschaftlichen Aspekten erweitern
Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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3. Ausbildungsjahr:
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Systeme integrieren und Fremdleistungen vergeben
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Gebäude- und Infrastruktursysteme nach Kundenwunsch betreiben
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Gebäude- und Infrastruktursysteme instand halten und Reparaturaufträge vergeben
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4. Ausbildungsjahr:
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.140
2. Ausbildungsjahr: € 1.250
3. Ausbildungsjahr: € 1.360
4. Ausbildungsjahr: Derzeit keine Informationen
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin der Fachrichtung Betriebstechnik bzw. der Fachrichtung Geräte und Systeme kann auf die Ausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Stromkabel zum Montageort tragen, Checklisten ausfüllen, neu installierte Anlagen testen
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, z.B. Kühlräume, Heizungsräume, andere Betriebsräume; auf wechselnden Baustellen
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Arbeitshandschuhe)
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Anforderungen:
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Justieren kleiner Bauteile oder beim Herstellen elektrischer Anschlüsse)
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Technisches Verständnis (z.B. zur Fehleranalyse an haustechnischen Anlagen)
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Umsicht (z.B. bei Arbeiten an stromführenden Bauteilen und Spannungsanschlüssen)
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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Prüfen der Sicherheits- und Schutzfunktionen elektrischer Anlagen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Elektroniker/innen für Gebäude- und Infrastruktursysteme werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Firmen der Immobilienwirtschaft oder der technischen Gebäudeausrüstung): Leitzentralen, Gebäude, im Freien
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Bruchsal (Baden-Württemberg):
Balthasar-Neumann-Schule 1
Franz-Sigel-Straße
59A
76646
Bruchsal
D
+49.721.93660300
+49.7251.93660699
http://www.bns1.de
sekretariat-vz@bns1-bruchsal.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass