Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben zu planen sind und wie man bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzt
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wie man Baugruppen montiert, demontiert und Teile durch mechanische Bearbeitung anpasst
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was bei der Berechnung und Messung elektrischer Größen zu beachten ist und wie man die Funktion von Steuerungen und Regelungen prüft und bewertet
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wie man Gefahren beurteilt, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, und durch welche Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung zu gewährleisten ist
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was bei der Auswahl von Hard- und Softwarekomponenten und bei der Einbindung von IT-Systemen in Netzwerke zu beachten ist
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Anlagen der Betriebstechnik zu beurteilen, Anlagenänderungen und -erweiterungen zu entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festzulegen
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Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenzubauen und aufzustellen, Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb zu nehmen
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Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einzustellen und in Betrieb zu nehmen
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Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen sowie Prüfungen zu protokollieren
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wie man Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzt und was beim Austausch von Produkt- und Prozessdaten zu beachten ist
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Serviceleistungen durchzuführen und zu dokumentieren
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, gebäudetechnische Anlagen ausführen und in Betrieb nehmen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
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Energieverteilungsanlagen/-netze
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Gebäudeinstallationen/-netze
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Betriebsanlagen, Betriebsausrüstungen
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Produktions-/verfahrenstechnische Anlagen
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Schalt- und Steueranlagen
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elektrotechnische Ausrüstungen
Zusatzqualifikationen
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Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Digitale Vernetzung", "Programmierung" und "IT-Sicherheit". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.
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Die Zusatzqualifikation "Digitale Fertigungsprozesse" soll Auszubildende dazu befähigen, eigenständig Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle digitaler Fertigungsprozesse zu übernehmen. Vermittelt werden z.B. Kenntnisse in den Handlungsbereichen Service- und Instandhaltungstechnik, Automatisierungstechnik, Gestalten von CNC-Fertigungsprozessen und ökonomische Zusammenhänge der Industrie 4.0. Das Erlernte wird sowohl mündlich als auch schriftlich geprüft. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer, z.B.:
IHK Nord Westfalen - Digitale Fertigungsprozesse
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Betriebliche und technische Kommunikation
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Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
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Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
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Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
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Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
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Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
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Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
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Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
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Elektrische Installationen planen und ausführen
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Steuerungen analysieren und anpassen
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Informationstechnische Systeme bereitstellen
2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr
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Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
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Instandhalten von Anlagen und Systemen
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Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen
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Technischer Service und Betrieb
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
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Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen
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Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
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Antriebssysteme auswählen und integrieren
Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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3. Ausbildungsjahr:
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Gebäudetechnische Anlagen ausführen und in Betrieb nehmen
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Energietechnische Anlagen errichten und instand halten
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Automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen und instand halten
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4. Ausbildungsjahr:
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 800 bis € 1.109
2. Ausbildungsjahr: € 850 bis € 1.168
3. Ausbildungsjahr: € 900 bis € 1.227
4. Ausbildungsjahr: € 950 bis € 1.305
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Industrieelektriker/in der Fachrichtung Betriebstechnik kann auf die Ausbildung zum/zur Elektroniker/in für Betriebstechnik angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. elektrische Anlagen und Komponenten installieren, Änderungen und Erweiterungen elektrischer Anlagen entwerfen
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, z.B. Produktions- und Werkhallen, Bürogebäude, Krankenhäuser, im Freien
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm)
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Arbeitszeit: teilweise Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst
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Anforderungen:
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Verlegen von Kabeln an schwer zugänglichen Stellen)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Planen elektrischer Anlagen, beim Einbauen von Schaltgeräten)
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Umsicht (z.B. beim Arbeiten an stromführenden Bauteilen und Spannungsanschlüssen)
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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Prüfen der Sicherheits- und Schutzfunktionen elektrischer Anlagen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Elektroniker/innen für Betriebstechnik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Industriebetriebe der Automatisierungstechnik, der Energieversorgungstechnik oder Elektroinstallation): Werkstätten, Produktions- und Werkhallen, Baustellen, wechselnde Arbeitsorte im Kundenservice
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass