Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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welche Eigenschaften und welche Beschaffenheit die berufsüblichen Holzarten und Holzwerkstoffe haben
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wie Holz und Holzwerkstoffe be- und verarbeitet werden, z.B. durch Sägen, Feilen und Schleifen
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wie Oberflächen dekorativ bemalt und geschmückt werden
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wie man Freihandzeichnungen und technische Zeichnungen anfertigt
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wie das Holz getrocknet und unter Beachtung des Verwendungszweckes und der Qualitätserhaltung fachgerecht gelagert wird
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wie man Kleinteile durch Holzdrehen, Querholzdrehen oder auf Halbautomaten herstellt
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wie man Oberflächen mittels Drucktechniken und Spritztechniken veredelt
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wie man Drehteile auf Halbautomaten herstellt
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wie dekorative Späne und Spanlocken durch Stechen, Drehen und Hobeln hergestellt werden
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worauf bei der Endkontrolle zu achten ist
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Gebieten (z.B. Oberflächenbehandlung, technisches Zeichnen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien
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Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen
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Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Schablonen
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Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen
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Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen
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Prüfen und Behandeln von Oberflächen
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Drechseln und Drehen
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dekoratives Spanen, Schnitzen, Malen und Schmücken
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Montieren von Teilen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Holz, Holzwerkstoffe und ihre manuelle Bearbeitung
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Schnitzen und dekoratives Spanen
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Drechseln
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technische Mathematik
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Grundlagen des Zeichnens
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dekoratives Malen und Schmücken
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Holzverbindungen und Verbindungsmittel
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Holzbearbeitungsmaschinen
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Holzspielzeug und kunsthandwerkliche Erzeugnisse
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Entwurfszeichnen
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technisches Zeichnen
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Oberflächenbehandlung
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Ergänzungswerkstoffe
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Vorrichtungen, Schablonen, Lehren
Abschluss-/Gesellenprüfung vor Ende des 3. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 820
2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 900
3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.010
Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 835 bis € 1.060
2. Ausbildungsjahr: € 925 bis € 1.111
3. Ausbildungsjahr: € 1.000 bis € 1.170
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Werkzeichnung anfertigen, Werkstücke hobeln und fräsen, Bauteile verleimen
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Umgebung: in Werkstätten, Werk- und Produktionshallen bei Maschinenlärm und Holzstaub
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Kleidung: Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Schutzbrille, ggf. Gehörschutz, Staubschutzmaske
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Hobeln, Sägen oder Schleifen der Werkstücke)
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Verleimen oder Verschrauben einzelner Holzbauteile)
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Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. Entwerfen und Gestalten von Holzspielzeug)
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Zeichnerische Fähigkeiten (z.B. beim Verzieren von Holzspielzeug mit dekorativen Malereien)
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Sorgfalt (z.B. beim Reparieren und Restaurieren von Holzspielzeug)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Holzspielzeugmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche oder industrielle Unternehmen der Spielzeugindustrie): Werkstätten, Werk- bzw. Produktionshallen, Lagerräume
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für alle Länder in Seiffen (Sachsen):
Berufliches Schulzentrum für
Ernährung, Technik, Wirtschaft
des Erzgebirgskreises
Bärensteiner Str.
2
09456
Annaberg-Buchholz
D
+49.3733.426200
+49.3733.426216
https://bsz1-erzgebirgskreis.de
sekretariat@bsz-annaberg.de
Holzspielzeugmacher- und Drechslerschule Seiffen
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass