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Ausbildungsberuf
Holzspielzeugmacher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Holzspielzeugmacher/innen entwerfen bzw. gestalten hölzerne Spielzeugwaren und Dekorationsartikel und stellen sie her.

Die Ausbildung im Überblick

Holzspielzeugmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Holzspielzeugmacher/innen finden Beschäftigung

  • in Holzspielzeugmacherwerkstätten

  • in Betrieben der Spielzeugindustrie

  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Holzspielzeugmacher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel sowie Handwerk insgesamt 24 Ausbildungsanfänger/innen. 63 Prozent der zukünftigen Holzspielzeugmacher/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 37 Prozent besaßen die Hochschulreife .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Da angehende Holzspielzeugmacher/innen in der Ausbildung u.a. technische Berechnungen anstellen, müssen sie die Grundrechenarten sowie Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung beherrschen.

Werken/Technik:

Zum Lesen und Anfertigen genauer Skizzen und Pläne sind Kenntnisse im Bereich Technisches Zeichnen hilfreich. Maschinen und Werkzeuge zur Holzbearbeitung bedienen und richtig einsetzen zu können, ist ebenfalls Teil der Ausbildung. Somit sind vertiefte Kenntnisse im Bereich Werken/Technik dafür unerlässlich.

Kunst:

Angehende Holzspielzeugmacher/innen wenden Gestaltungsprinzipien an und verzieren Holzspielzeug z.B. mit dekorativen Malereien. Daher sind Kenntnisse im Fach Kunst von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Holzspielzeugmacher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • welche Eigenschaften und welche Beschaffenheit die berufsüblichen Holzarten und Holzwerkstoffe haben

  • wie Holz und Holzwerkstoffe be- und verarbeitet werden, z.B. durch Sägen, Feilen und Schleifen

  • wie Oberflächen dekorativ bemalt und geschmückt werden

  • wie man Freihandzeichnungen und technische Zeichnungen anfertigt

  • wie das Holz getrocknet und unter Beachtung des Verwendungszweckes und der Qualitätserhaltung fachgerecht gelagert wird

  • wie man Kleinteile durch Holzdrehen, Querholzdrehen oder auf Halbautomaten herstellt

  • wie man Oberflächen mittels Drucktechniken und Spritztechniken veredelt

  • wie man Drehteile auf Halbautomaten herstellt

  • wie dekorative Späne und Spanlocken durch Stechen, Drehen und Hobeln hergestellt werden

  • worauf bei der Endkontrolle zu achten ist

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Gebieten (z.B. Oberflächenbehandlung, technisches Zeichnen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien

  • Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen

  • Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Schablonen

  • Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen

  • Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen

  • Prüfen und Behandeln von Oberflächen

  • Drechseln und Drehen

  • dekoratives Spanen, Schnitzen, Malen und Schmücken

  • Montieren von Teilen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Holz, Holzwerkstoffe und ihre manuelle Bearbeitung

  • Schnitzen und dekoratives Spanen

  • Drechseln

  • technische Mathematik

  • Grundlagen des Zeichnens

  • dekoratives Malen und Schmücken

  • Holzverbindungen und Verbindungsmittel

  • Holzbearbeitungsmaschinen

  • Holzspielzeug und kunsthandwerkliche Erzeugnisse

  • Entwurfszeichnen

  • technisches Zeichnen

  • Oberflächenbehandlung

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Prüfen und Verpacken von Erzeugnissen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Ergänzungswerkstoffe

  • Vorrichtungen, Schablonen, Lehren

Abschluss-/Gesellenprüfung vor Ende des 3. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 820

2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.010

Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 835 bis € 1.060

2. Ausbildungsjahr: € 925 bis € 1.111

3. Ausbildungsjahr: € 1.000 bis € 1.170

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Werkzeichnung anfertigen, Werkstücke hobeln und fräsen, Bauteile verleimen

  • Umgebung: in Werkstätten, Werk- und Produktionshallen bei Maschinenlärm und Holzstaub

  • Kleidung: Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Schutzbrille, ggf. Gehörschutz, Staubschutzmaske

  • Anforderungen:

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Hobeln, Sägen oder Schleifen der Werkstücke)

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Verleimen oder Verschrauben einzelner Holzbauteile)

    • Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. Entwerfen und Gestalten von Holzspielzeug)

    • Zeichnerische Fähigkeiten (z.B. beim Verzieren von Holzspielzeug mit dekorativen Malereien)

    • Sorgfalt (z.B. beim Reparieren und Restaurieren von Holzspielzeug)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Holzspielzeugmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche oder industrielle Unternehmen der Spielzeugindustrie): Werkstätten, Werk- bzw. Produktionshallen, Lagerräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für alle Länder in Seiffen (Sachsen): Berufliches Schulzentrum für Ernährung, Technik, Wirtschaft des Erzgebirgskreises Bärensteiner Str. 2 09456 Annaberg-Buchholz D +49.3733.426200 +49.3733.426216 https://bsz1-erzgebirgskreis.de sekretariat@bsz-annaberg.de Holzspielzeugmacher- und Drechslerschule Seiffen

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Holzspielzeugmacher/innen stellen nach eigenen Entwürfen oder Vorgaben Holzspielzeug und dekorative Holzgegenstände her. Dazu suchen sie geeignete Holzarten und -werkstoffe aus und lagern bzw. trocknen sie fachgerecht. Bei Spielwaren achten sie schon beim Entwurf darauf, dass die Produkte kindersicher gestaltet sind. Sie sägen die Hölzer nach den im Entwurf vorgesehenen Maßen zu und fräsen, drehen und drechseln sie dann. Einzelteile und Baugruppen montieren sie zu kompletten Gegenständen. Anschließend verzieren sie die Werkstücke mit Ornamenten oder Bildmotiven und behandeln die Holzoberflächen mit Lacken und Lasuren. Sie restaurieren auch kunsthandwerkliche Erzeugnisse aus Holz, z.B. Uhrengehäuse oder Figuren.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Holzspielzeugmacher/innen entwerfen bzw. gestalten hölzerne Spielzeugwaren und Dekorationsartikel und stellen sie her.

Schaukelpferd und Ritterburg

Neben dekorativen Gegenständen wie Weihnachtskrippen und -figuren oder Kerzenständern fertigen sie z.B. Puppenhäuser, Schaukelpferde, Ritterburgen, Bauklötze, Puzzles, aber auch Kindermöbel oder spielplatztaugliches Gerät. Dabei achten Holzspielzeugmacher/innen darauf, dass das Spielzeug kindgerecht und sicher ist, ohne scharfe Kanten oder Ecken und ohne Kleinteile, die von Kindern verschluckt werden könnten.

Vom Holzbrett zum Spielzeug

Holzspielzeugmacher/innen wählen für ihre Produkte heimische Nutzhölzer wie Erle, Esche, Buche, Kiefer oder Eiche. Mit Hobelmaschinen, Bandsägen, Bandschleifern und maschinellen Laubsägen (Dekupiersägen) bearbeiten sie das Holz, übertragen z.B. zunächst die Form von einer Zeichnung oder Skizze auf das Holz und sägen die Kontur von Hand oder maschinell aus. Das zugesägte Holz schleifen sie ab und achten besonders darauf, dass sie die Kanten sauber bearbeiten. Sie fertigen die einzelnen Teile eines Spielzeugs und montieren sie dann exakt zusammen. Für sich drehendes Spielzeug, etwa einen Kreisel, drehen und drechseln sie das jeweilige Holzstück an der Drehbank und mit der Drehmaschine. Holzteile für Puppen- oder Spielhäuser verbinden sie präzise mit Nut- und Federverbindungen oder verleimen sie stumpf mit Dübeln und Zapfen.

Lackieren, färben und verzieren

Abschließend behandeln Holzspielzeugmacher/innen die Oberflächen der Spielzeuge ggf. noch mit umweltfreundlichen, ungiftigen und speichelechten Lasuren, Lacken, Ölen oder Farben. Jedes Werkstück schleifen sie zunächst vor und grundieren es z.B. mit Öl. An einer Schleifmaschine rauen sie die Oberflächen noch einmal auf, wachsen und polieren sie. Zur Dekoration von Produkten schnitzen sie z.B. plastische Ornamente und leimen sie an. Verzierungen und Muster tragen sie mit Spritzpinsel, Punkt- oder Tupfholz auf, oder sie bedrucken Oberflächen im Siebdruckverfahren.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsschritte planen und vorbereiten

    • Kunden beraten, Aufträge entgegennehmen

    • Skizzen und Zeichnungen anfertigen und lesen

    • Holzspielzeug und kunstgewerbliche Erzeugnisse entwerfen und gestalten

    • Hölzer und Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle auswählen

  • Holzspielzeug anfertigen

    • Schablonen und kleine Vorrichtungen aus Metall anfertigen

    • Werkstücke aus Holz oder Holzwerkstoffen mit Handwerkzeugen oder Holzbearbeitungsmaschinen maschinell oder - seltener - von Hand zuschneiden, aushobeln, fräsen, bohren und schleifen

    • rotationssymmetrische Teile drechseln und drehen

    • Bauteile durch Verleimen, Verschrauben und konstruktive Holzverbindungen (z.B. Nut- und Feder-, Dübel- und gedrehte Zapfenverbindungen oder stumpf verleimte Holzteile) fügen und verbinden

  • Holzoberflächen behandeln, Holzobjekte dekorieren

    • Späne oder Spanlocken zum Schmücken und Komplettieren von verschiedenen Erzeugnisgruppen herstellen und anleimen

    • Ornamente freihändig schnitzen und anbringen

    • Holzoberflächen mit Oberflächenstoffen wie Lacken, Ölen, Wachsen, Farben oder Lasuren im Tauch-, Spritz-, Trommel- und Druckverfahren beschichten bzw. bemalen

    • Holzoberflächen für zusätzliche gestalterische Effekte beflocken, prägen, bleichen oder patinieren

  • Werkzeuge instand halten und schärfen

  • Produkte reparieren und restaurieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,16

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Holzspielzeugmacher/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Holzspielzeug

    (Ausbildungsberuf von 1960 bis 1990)

  • Spielzeugfacharbeiter/Spielzeugfacharbeiterin

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Wooden toy maker (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Fabricant/Fabricante de jouets en bois

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Holzspielzeugmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Werk- bzw. Produktionshallen

  • in Lagerräumen

Arbeitssituation

Holzspielzeugmacher/innen bearbeiten Werkstoffe mit z.T. computergestützten Maschinen wie Drechselbänke oder CNC-Fräsen, aber auch mit Handwerkzeugen, z.B. mit Hobel, Feile oder Schnitzmesser. Bei ihrer Tätigkeit tragen sie Schutzkleidung wie Handschuhe, Schutzbrille und bei Bedarf Gehörschutz und Staubschutzmaske. In den Werkstätten und -hallen herrscht Maschinenlärm und beim Bearbeiten der Holzwerkstoffe entsteht feiner Staub. Dämpfe der verwendeten Klebstoffe, Lasuren und Beizen liegen in der Luft und können Haut und Atemwege reizen. Da in der Spielzeugherstellung die Sicherheit und Gesundheit der Kinder im Vordergrund stehen, beachten die Holzspielzeugmacher/innen stets die geltenden Normen und Verordnungen für die Sicherheit und Qualität von Spielwaren.

Für das exakte Bearbeiten der Spielzeuge und die Oberflächenbehandlung von Hand und mit Maschinen sind handwerkliches Geschick, eine sorgfältige Arbeitsweise und eine gute Auge-Hand-Koordination erforderlich. Um z.B. Kleinserien und Einzelstücke von Holzspielzeug zu entwerfen und zu gestalten, sind Einfallsreichtum und ein Gespür für Ästhetik und die Erwartungen der Kunden notwendig. Da die Holzspielzeugmacher/innen auch Skizzen anfertigen, benötigen sie zeichnerische Fähigkeiten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (Säge-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Holz zuschneiden, hobeln, feilen, sägen und schnitzen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Holzstaub beim Schleifen, Dämpfe von Lasuren, Lacken, Ölen oder Farben)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. von Schleif- und Fräsmaschinen)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Gerüche von Leim, Beizen und Lack)

  • Unfallgefahr (z.B. Umgang mit Säge-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Holztiere und -figuren bemalen und verzieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Einzelstücke nach Kundenwunsch anfertigen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Kugelbahnen, Puppenhäuser, Bauklötze, Spielplatzgeräte, Weihnachtspyramiden, Räuchermännchen

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Laub- und Nadelhölzer, Spanplatten, Metall, Kunststoffe, Lasuren, Bleich- und Färbemittel, Beizstoffe und Entharzer

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: (CNC-)Säge-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen, Drechselbänke, Hobel, Feilen, Sägen, Schnitzmesser

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, Schablonen, Sicherheits- und Qualitätsvorgaben, technische Regelwerke

Arbeitsbereiche/Branchen

Holzspielzeugmacher/innen finden Beschäftigung

  • in Holzspielzeugmacherwerkstätten

  • in Betrieben der Spielzeugindustrie

  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Branchen im Einzelnen

  • Sportgeräte, Spielwaren

    • Herstellung von Spielwaren, z.B. Holzspielzeugmacherwerkstätten

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel), z.B. kunsthandwerkliche Erzeugnisse aus Holz

  • Sozialwesen

    • Sonstiges Sozialwesen a. n. g., z.B. betreute Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Holzschutz, Produktgestaltung, Restaurierung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Drechsler- bzw. Elfenbeinschnitzer- und Holzspielzeugmachermeister/in, eine Weiterbildung als Industriemeister/in der Fachrichtung Holz oder Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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