Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Tanzpädagoge/-pädagogin

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Tanzpädagogen und -pädagoginnen bilden den tänzerischen Nachwuchs für Theaterbühnen aus oder leiten Tanzbegeisterte aller Altersstufen beim Tanz an.

Die Ausbildung im Überblick

Tanzpädagoge/-pädagogin ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.

Je nach Lehrgangsträger können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Arbeitsbereiche/Branchen

Tanzpädagogen und -pädagoginnen finden Beschäftigung

  • an Tanz- und Musikschulen

  • an Opern- und Schauspielhäusern mit integrierten Ballettschulen

  • an Volkshochschulen

  • an Tanz- und Ballettakademien

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Ein bestimmter Bildungsgang ist nicht vorgeschrieben.

Eine Aus- oder Weiterbildung als Tanzpädagoge/-pädagogin kann hilfreich sein.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bildungsanbieter legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Schulabschluss, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss und eine Berufsausbildung vorausgesetzt.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Aus- bzw. Weiterbildung z.B. gefordert:

  • Mindestalter (z.B. 18 Jahre)

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Attest)

  • Tanzerfahrung

Auswahlverfahren

In der Regel ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Dabei wird z.B. Wert auf gute technische Kenntnisse im künstlerischen und/oder zeitgenössischen Tanz gelegt.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:

Sport:

Gute sportliche Leistungen sind unabdingbar für angehende Tanzpädagogen und -pädagoginnen, denn sie müssen den körperlichen Anforderungen gerecht werden können.

Musik:

Kenntnisse im Fach Musik, vor allem Gefühl für Rhythmus, sind unbedingt notwendig.

Deutsch:

Die angehenden Tanzpädagogen und -pädagoginnen leiten Gruppen an und erklären z.B. die Tanzschritte bzw. -figuren. Dafür ist ein gutes Ausdrucksvermögen wichtig.

Pädagogik/Psychologie:

Um Unterrichtseinheiten planen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten zielgruppengerecht vermitteln zu können, sind pädagogische Fähigkeiten und Einfühlungsvermögen erforderlich.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Aus- bzw. Weiterbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:

  • Anatomie und Physiologie

  • Anleiten von Gruppen

  • Dienstleistungs- und Kultur-Marketing

  • Grundlagen der Psychologie in der Tanzpädagogik

  • Indikationen und Kontraindikationen

  • Jugendarbeit und Tanz

  • Kindertanzpädagogik

  • Methodik und Didaktik

  • Musikanalyse

  • Steuern und Recht

  • Tanz- und Theatergeschichte

Im fachpraktischen Unterricht erwirbt man z.B. Fertigkeiten in unterschiedlichen Tanzstilen, Choreografie und Komposition.

Praktikum

Ist ein Praktikum in die Aus- bzw. Weiterbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Aus- bzw. Weiterbildung an, arbeiten die angehenden Tanzpädagogen und -pädagoginnen z.B. an Theatern oder in Tanzeinrichtungen mit.

Ausbildungsvergütung

Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Ausbildungskosten

Je nach Bildungsgang z.B.:

  • Lehrgangsgebühren

  • Prüfungsgebühren

  • Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel

  • Kosten für auswärtige Unterbringung

Ausbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen (je nach Bildungsanbieter) z.B.

  • Geprüfter Tanzpädagoge - Künstlerischer und zeitgenössischer Tanz/Geprüfte Tanzpädagogin - Künstlerischer und zeitgenössischer Tanz

  • Staatlich anerkannter Tanzpädagoge für künstlerischen Tanz und Tanzpädagogik/Staatlich anerkannte Tanzpädagogin für künstlerischen Tanz und Tanzpädagogik

  • Tanzpädagoge/Tanzpädagogin

  • Tanzpädagoge/Bewegungspädagoge / Tanzpädagogin/Bewegungspädagogin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Theoretischer Unterricht:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeit: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeit: Unterricht i.d.R. am Wochenende oder am Abend bzw. Blockunterricht

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Tanzpädagogen und -pädagoginnen (ggf. nicht am Wohnort), Aufarbeitung der Inhalte zu Hause

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

Praktische Übungen/Praktikum:

  • ggf. praktische Mitarbeit (unter Anleitung), z.B. in Ballett- und Tanzschulen oder an Theatern und Bühnen

  • Anforderungen:

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Vorführen der Übungen und Bewegungen)

    • Pädagogische Fähigkeiten und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Tanzschüler/innen)

    • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Beurteilen des Lernfortschritts der Teilnehmer/innen, für das Entdecken von tänzerischen Fehlern)

    • Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein (z.B. Erkennen der körperlichen und psychischen Grenzen der Schüler/innen, um Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen)

    • Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Entwickeln von Choreografien)

Lernorte

Tanzpädagogen und -pädagoginnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung einschließlich Tanz- und Ballettsäle

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

  • ggf. im Praktikum: z.B. Theater, Bühnen und Tanzeinrichtungen bzw. Tanz- und Ballettschulen

Ausbildung im Ausland

Um die Aus- bzw. Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich z.B. folgende Möglichkeit:

Schweiz

Aus- bzw. Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Tanzpädagogen und -pädagoginnen unterrichten die verschiedensten Tanzformen, angefangen vom klassischen Tanz über Modern Dance bis hin zu Jazztanz, Hip-Hop, Contact Improvisation und Tanztheater. Sie erteilen Unterricht für professionelle Tänzer/innen, aber auch für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die in ihrer Freizeit tanzen. Neben der Unterrichtstätigkeit übernehmen sie auch organisatorische Aufgaben.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Tanzpädagogen und -pädagoginnen bilden den tänzerischen Nachwuchs für Theaterbühnen aus oder leiten Tanzbegeisterte aller Altersstufen beim Tanz an.

Von tänzerischer Früherziehung bis zur Ausbildung von Tänzern und Tänzerinnen

Im Zentrum ihrer Aufgaben stehen die Lehrmotivation sowie die Didaktik und Methodik des Bühnentanzes in allen seinen Formen, denn um adäquaten Tanzunterricht geben zu können, ist zusätzlich zur tänzerischen Fähigkeit auch pädagogische Kompetenz notwendig. Die Tanzpädagogik liefert ein großes Repertoire an tänzerischem, rhythmisch-musikalischem sowie methodisch-didaktischem Wissen, um Menschen jeder Altersgruppe zu unterrichten. Tanzpädagogen und -pädagoginnen bilden professionelle Bühnentänzer/innen aus, leiten Vorausbildungen in Kinderklassen und in der tänzerischen Früherziehung oder erteilen Tanzinteressierten aller Altersstufen Tanzunterricht.

Sie unterrichten an privaten Ballettschulen, Berufsfachschulen oder Ballettschulen von Theatern z.B. klassisches Ballett, historischen Tanz, Modern Dance, Jazztanz, Hip-Hop, Contact Improvisation und Tanztheater sowie tänzerische Bewegungs- und Gestaltungslehre.

Leitung einer Ballettschule

Als Leiter/innen von Ballettschulen erledigen Tanzpädagogen und -pädagoginnen auch kaufmännische und verwaltende Arbeiten. Sie erstellen die Buchführung sowie Finanzplanung und entwickeln Marketingstrategien, wählen Mitarbeiter/innen aus und engagieren Gastdozenten/-dozentinnen. Auch die Programmplanung sowie die Organisation von Veranstaltungen fallen in ihren Aufgabenbereich. Sie veranstalten Workshops und übernehmen Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. im Fundraising.

Für Auftritte und Veranstaltungen konzipieren sie Choreografien. In Fragen der Kostüm- und Bühnengestaltung arbeiten sie ggf. mit Bühnen- sowie Kostümbildnern und -bildnerinnen zusammen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • für fachkundigen Tanzunterricht tänzerisches, rhythmisch-musikalisches sowie methodisch-didaktisches Wissen einsetzen

  • tänzerischen Nachwuchs für den Bühnentanz ausbilden

  • Tanzunterricht durchführen in der Vorausbildung bei den Kinderklassen, in der tänzerischen Früherziehung

  • klassisches Ballett, historischen Tanz, Modern Dance, Jazz-Dance unterrichten

  • zielgruppengerechte Online-Kurseinheiten erstellen und leiten

  • ggf. Aufgaben als Leiter/in von Ballettschulen übernehmen

    • für die professionelle Ausbildung von Bühnentänzern/-tänzerinnen den Unterricht in theoretischen Fächern organisieren

    • betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse, Finanzplanung und Buchführung erstellen

    • Marketingstrategien entwickeln

    • Programmplanung erarbeiten, Veranstaltungskonzepte erstellen, Workshops organisieren

    • Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen: Werbebroschüren entwickeln und verteilen, die Medien auf bevorstehende Aufführungen hinweisen

    • Sponsoren und Mäzene gewinnen bzw. öffentliche und private Geldquellen akquirieren

    • neue Mitarbeiter/innen auswählen, Gastdozenten engagieren

    • Choreografien entwickeln

    • ggf. bei Kostüm- und Bühnengestaltung mit Bühnen- sowie Kostümbildnern und -bildnerinnen zusammenarbeiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Mindestgage (monatlich): € 3.110

Darüber hinausgehende Gagen müssen frei ausgehandelt werden.

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Tanzpädagoge/-pädagogin

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache

  • Dance instructor (m/f)

  • Dance teacher (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Professeur de danse (m/f)

Arbeitsorte

Tanzpädagogen und -pädagoginnen arbeiten in erster Linie

  • in Ballettsälen

  • auf (Proben-)Bühnen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Tanzpädagogen und -pädagoginnen benötigen in der Regel keine Ausrüstungen und Geräte für ihre Arbeit. Zum Einsatz kommen aber üblicherweise Musikanlagen, Videoaufnahmen und Lehrfilme sowie am Computer generierte Trainingspläne. Beim Unterricht in den Ballettsälen und auf (Proben-)Bühnen kann es warm werden. Zu direktem Körperkontakt kann es kommen, wenn sie ihren Schülern und Schülerinnen zeigen, wie man Haltungen und Bewegungen richtig umsetzt. Unregelmäßige Arbeitszeiten, z.B. vormittags, abends oder am Wochenende, sind nicht ungewöhnlich.

Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, etwa wenn Tanzpädagogen und -pädagoginnen die zu erlernenden Tanzschritte praktisch vorführen. Sie unterweisen Schüler/innen verschiedener Altersstufen und mit unterschiedlichem Können. Daher müssen sie sich schnell auf die verschiedenen Gruppen bzw. die Eigenheiten und Wünsche einzelner Teilnehmer/innen einstellen können. Sie erklären die Tanzschritte und -abfolgen klar und verständlich und gehen dabei auf individuelle Stärken und Schwächen ein. Um den Lernfortschritt beurteilen zu können und die Trainingspläne entsprechend zu variieren, sind eine gute Beobachtungsgabe und Aufmerksamkeit erforderlich. Wenn sie Choreografien oder tänzerische Improvisationen entwickeln, benötigen Tanzpädagogen und -pädagoginnen Kreativität und ein ästhetisches Gespür. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Verletzungen der Schüler/innen zu vermeiden, müssen Tanzpädagogen und -pädagoginnen eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise an den Tag legen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit in Sporteinrichtungen

  • Arbeit auf Bühnen

  • Arbeit in Ateliers/Studios (z.B. in Tanzstudios)

  • Arbeit unter den Augen von Kunden und Gästen (z.B. Kursteilnehmern/-teilnehmerinnen eine Tanzfigur vorführen)

  • enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. Schritte demonstrieren, Haltungen korrigieren)

  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  • unregelmäßige Arbeitszeiten

  • Verantwortung für Personen (z.B. darauf achten, dass Tanzübungen den Teilnehmern gesundheitlich zuträglich sind)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über die Bedingungen und Kosten eines Tanzkurses informieren)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Geräte und Zubehör, z.B.: Musikanlagen, -instrumente, Ballettstangen, Spiegelwände

Unterlagen, z.B.: Trainingsprogramme, Unterrichtspläne, Choreografieaufzeichnungen, Werbe- und Informationsmaterial, Fachliteratur

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Videokonferenztools

Arbeitsbereiche/Branchen

Tanzpädagogen und -pädagoginnen finden Beschäftigung

  • an Tanz- und Musikschulen

  • an Opern- und Schauspielhäusern mit integrierten Ballettschulen

  • an Volkshochschulen

  • an Tanz- und Ballettakademien

Branchen im Einzelnen

  • Erwachsenenbildung, sonstiger Unterricht

    • Kulturunterricht, z.B. Tanzschulen

    • Unterricht a. n. g., insbesondere Ballettschulen

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen, insbesondere mit integrierter Ballettschule

    • Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst, insbesondere freiberufliche Ballett- und Tanzpädagogen/-pädagoginnen

  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, Fachakademien

    • Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens, z.B. Tanzakademien

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Tanz, Tanzpädagogik, Bewegungserziehung, Rhythmus und Bewegung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung als Tanz- und Bewegungstherapeut/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Tanz oder Musikpädagogik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

Newsletter bestellen