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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Gebäudesystemtechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik entwickeln, berechnen und konstruieren gebäudetechnische Anlagen. Sie planen und organisieren die Fertigung und Montage und übernehmen Aufgaben im Kundenservice, in der Anwendungsberatung sowie im technischen Vertrieb.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik finden Beschäftigung

  • in der Immobilienwirtschaft, z.B. im Facility-Management

  • bei Herstellern und Installationsbetrieben von/für technische Gebäudeausrüstungen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Für Tätigkeiten im Außendienst ist ein Führerschein Klasse B erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Die Gebäudesystemtechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um die Prüfung im Fach technische Physik erfolgreich abzuschließen, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik im Berufsleben beispielsweise steuerungs- und regelungstechnische Abläufe planen können, sind Physikkenntnisse wichtig.

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Angebotskalkulationen durchzuführen.

Um im Berufsalltag beispielsweise Preise zu kalkulieren, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik u.a. Kenntnisse der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung.

Technisches Zeichnen:

In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen zu lesen und zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse des technischen Zeichnens, um beispielsweise Skizzen und Zeichnungen anfertigen zu können.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Technische Mathematik

  • Informationstechnik

  • Technische Physik

  • Technische Kommunikation

  • Gebäudetechnik

  • Angebotswesen und Kalkulation

  • Systemtechnik

  • Steuerungs- und Regelungstechnik

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Betriebswirtschaftslehre

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/in (HWK)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Betriebliche Kommunikation: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Berufsbezogenes Englisch: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    • Betriebswirtschaftslehre: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    Fachrichtungsübergreifender Lernbereich insgesamt: Grundstufe 9 Wochenstunden, Fachstufe 8 Wochenstunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • Technische Mathematik: Grundstufe 4 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Informationstechnik: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Technische Physik: Grundstufe 6 Wochenstunden, Fachstufe 1 Wochenstunde

    • Technische Kommunikation: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Gebäudetechnik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Angebotswesen und Kalkulation: Grundstufe 0 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    • Systemtechnik: Grundstufe 5 Wochenstunden, Fachstufe 8 Wochenstunden

    • Steuerungs- und Regelungstechnik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Technikerarbeit: Grundstufe 0 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    Fachrichtungsbezogener Lernbereich insgesamt: Grundstufe 25 Wochenstunden, Fachstufe 20 Wochenstunden

Pflichtbereich insgesamt: Grundstufe 34 Wochenstunden, Fachstufe 28 Wochenstunden

Wahlpflichtbereich

  • z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich, zu weiteren Fremdsprachen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie die Ausbildereignung: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 6 Wochenstunden

Wahlbereich

  • z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen nach Interesse des Teilnehmers/der Teilnehmerin: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 6 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:

  • Grundstufe: 36 Wochenstunden (zzgl. Wahlbereich)

  • Fachstufe: 34 Wochenstunden (zzgl. Wahlbereich)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg, Hessen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Gebäudesystemtechnik

Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Gebäudesystemtechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Rheinland-Pfalz:

  • Staatlich geprüfter Gebäudeausrüstungstechniker/Staatlich geprüfte Gebäudeausrüstungstechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Technik" geführt werden.

Thüringen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Elektrische Systemtechnik

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Labors

  • Computerräume

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik projektieren und installieren z.B. automatisch gesteuerte Heizungs-, Klima- und Lüftungs- oder Kontrollsysteme. Hierfür erstellen sie Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen sowie technische Berechnungen. Sie koordinieren bei der Bauausführung die Arbeitsverteilung, die Abstimmung mit anderen Gewerken und den Auftraggebern, überwachen die fach- und termingerechte Montage und nehmen die gebäudetechnischen Systeme in Betrieb. In Systemtests, Kundendiensten und Reparaturen überprüfen sie mithilfe von Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen die Anlagen und passen sie ggf. an. Ferner betreuen und beraten sie Kunden, bearbeiten Ausschreibungsunterlagen und kalkulieren Angebote.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Technische Gebäudeinstallationen projektieren, konstruieren und kalkulieren

    • Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse und Kostenvoranschläge erstellen

    • Ausschreibungsunterlagen bearbeiten

    • technische Berechnungen durchführen

    • Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen erstellen

    • ggf. Unterlagen für Genehmigungsverfahren vorbereiten

    • Bauablauf-, Montage-, Terminplanung durchführen

  • Baustellen betreuen, Montage und Installation überwachen

    • Baustelleneinrichtung planen und organisieren

    • Montagearbeiten mit anderen Gewerken koordinieren

    • für die Bereitstellung von Geräten und Montagematerial sorgen

    • Arbeiten auf die Montagefachkräfte verteilen und die fach- und termingerechte Montage überwachen

  • Anlagen der Gebäudetechnik anpassen und weiterentwickeln

  • Betriebskontrollen und Kundendienst durchführen

    • technische Gebäudeinstallationen in Betrieb nehmen

    • Systemtests und Messungen durchführen, Steuereinheiten sowie Mess- und Regeleinrichtungen überprüfen und einstellen

    • regelmäßige Wartungsarbeiten im Rahmen des Kundendienstes durchführen; notwendige Reparaturarbeiten veranlassen bzw. durchführen

  • in Kundenberatung, Vertrieb und Service mitarbeiten

    • Kunden beraten, betreuen oder einweisen, z.B. zu neuen Produkten, Anpassungen und Weiterentwicklungen sowie deren Anwendung

    • Geräte und Anlagen der Gebäudesystemtechnik verkaufen

    • Aufgaben im Marketing übernehmen, Demonstrationsveranstaltungen durchführen

    • Materialdisposition durchführen, im Einkauf mitarbeiten

  • an der betrieblichen Aus- und Weiterbildung mitwirken, Mitarbeiter/innen beraten, anleiten und führen

  • ggf. Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ausstellen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.525 bis € 3.975

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Gebäudesystemtechnik

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik

  • Gebäudesystemtechniker/in

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik arbeiten in erster Linie

  • auf Baustellen

  • in Werkstätten

  • in Büroräumen

  • in Lagerräumen

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik planen gebäudetechnische Anlagen, organisieren deren Fertigung und Montage und sorgen für Betrieb und Instandhaltung der Anlagen. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen sowie der betrieblichen und gesetzlichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. In ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen, z.B. in der Montageleitung, führen und motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Einen großen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen sie im Büro am Computer, wo sie - z.T. mit spezifischer Software wie etwa CAD - Aufgaben wie z.B. Projektierung, Konstruktion und Kalkulation erledigen. Bei manchen praktischen Tätigkeiten tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe oder Schutzhelm während der Montage. In den Werkstätten und -hallen kann es durch laufende Maschinen laut sein. Im Kundenservice und im technischen Vertrieb sind die Techniker/innen viel unterwegs, mitunter auch im Ausland, und richten sich nach den zeitlichen Bedürfnissen ihrer Kunden. Auch Bereitschaftsdienste gehören dazu.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden in die fachgerechte Bedienung der Anlagen einweisen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Gesetzgebung zum Thema Energiesparen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (bei Vertriebstätigkeiten, mitunter auch im Ausland)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. kleine Bauteile justieren)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Anlagen der Gebäudetechnik anpassen, Wartungsarbeiten durchführen)

  • Bildschirmarbeit

  • Handarbeit (z.B. Bauteile austauschen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. die Fertigung gebäudetechnischer Anlagen betreuen)

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. Montagearbeiten kontrollieren)

  • Unfallgefahr (bei Arbeiten an stromführenden Bauteilen und Spannungsanschlüssen)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (z.B. im Bereich Service und Instandhaltung)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen bzw. Bau- und Installations-, Rohrleitungspläne, Leistungsverzeichnisse, Stücklisten, DIN-Normen

Geräte und Software, z.B.: Plotter, CAD- und CAQ-Software

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik finden Beschäftigung

  • in der Immobilienwirtschaft, z.B. im Facility-Management

  • bei Herstellern und Installationsbetrieben von/für technische Gebäudeausrüstungen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Branchen im Einzelnen

  • Immobilien, Gebäudewirtschaft

    • Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte, z.B. Facility-Management

  • Elektroinstallation

    • Elektroinstallation, z.B. Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung

  • Ausbau

    • Sonstige Bauinstallation, z.B. Installation von Beleuchtungsanlagen

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Entwurf von Projekten im Bereich Gebäudetechnik

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Gebäudesystemtechnik, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Konstruktion).

Darüber hinaus kann sich der Trend, Gebäudekonzepte zu entwickeln, bei denen versorgungstechnische Einrichtungen durch das Internet verbunden und gesteuert werden, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Techniker/innen der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik entwickeln. Der Trend zu nachhaltigen und klimaneutralen Bauweisen in Verbindung mit neuen Designformen und digitalen Technologien bietet ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Gebäudetechnik, Gebäudeenergietechnik oder Facility-Management, Techn. Gebäudemanagement).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Neues Europäisches Bauhaus und Renovierungswelle

Um das Ziel lebenswerter und vollständig klimaneutraler Städte zu erreichen, hat die Europäische Kommission im September 2020 das "neue Europäische Bauhaus" ins Leben gerufen: Vor dem Hintergrund, dass Gebäude und Infrastrukturen für mindestens 40 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, sollen neue nachhaltige Bauweisen und Designformen entwickelt und in Verbindung mit digitalen Technologien wie KI und Big Data die Ressourceneffizienz erhöhen, die Lebensqualität der Menschen verbessern und einen Systemwandel hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ermöglichen. Damit auch der vorhandene Gebäudebestand energieeffizienter und klimaneutral gestaltet werden kann, soll sich die Renovierungsquote bis 2030 mindestens verdoppeln, sodass bis zu 160 000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze im Baugewerbe entstehen könnten. Für Fach- und Führungskräfte aus Bereichen wie Bau und Architektur, Design, Energie und digitale Technologien eröffnen sich hier vielfältige und innovative Tätigkeitsfelder.

Nachhaltige Stadtentwicklung

Zukunftsweisende Konzepte zu Themen wie bezahlbarer Wohnraum, Zuwanderung und soziale Integration, Digitalisierung, klimaverträgliche Mobilität und Energieversorgung sollen unsere Städte nachhaltiger machen. Dabei sind u.a. der Wandel der Bevölkerungs- und der Wirtschaftsstruktur zu berücksichtigen, die Veränderung der Einkaufs- und Lebensgewohnheiten sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes. Mit den Projekten "Zukunftsstadt 2030" und "Zukunftsstadt goes Europe" fördert die Bundesregierung Kommunen ganz konkret dabei, innovative Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung umzusetzen und zu gestalten. Für Fachkräfte aus Bereichen wie Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung, Architektur und Baugewerbe, Energie- und Gebäudetechnik entstehen auf dem Weg zur Zukunftsstadt neue und umfangreiche Aufgabenbereiche.

Vernetztes Wohnen und Versorgungstechnik

Smart Home verbindet Geräte des alltäglichen Gebrauchs, wie Jalousien, Lampen und Heizkörper, über das WLAN miteinander. Anhand von intelligenten Messsystemen können hierdurch Energiekosten überwacht und z.B. Stromfresser identifiziert oder die Heizkosten gesenkt werden. Gelenkt wird das eigene Smart Home mittels Smartphone und Tablet oder anhand von Sprachassistenten. Um smarte Wohn- und Gebäudekonzepte passgenau für die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden zu entwickeln und zu installieren, arbeiten Planer und Fachkräfte aus der Versorgungstechnik eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Elektro, Bautechnik sowie dem Fachhandel zusammen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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