Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung zum Sonderpädagogen bzw. zur Sonderpädagogin.
Sonstige Zugangsbedingungen
Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.
Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger/in oder Erzieher/in und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis.
Darüber hinaus wird eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung gefordert.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Kommunikation/Didaktik:
In der Weiterbildung werden Kenntnisse für eine erfolgreiche Kommunikation, insbesondere beim Umgang mit Menschen mit Behinderungen, vermittelt und geprüft. Erfahrungen in diesem Bereich sind daher von Vorteil.
Im Berufsleben sind diese Kenntnisse auch für eine erfolgreiche Integration wichtig. Führen Sonderpädagogen/-pädagoginnen Bildungsangebote selbst durch, sind auch Kenntnisse in Didaktik erforderlich.
Physiologie/Psychologie:
Für eine erfolgreiche Weiterbildung sind Kenntnisse in den Bereichen Physiologie und Psychologie förderlich.
Diese Kenntnisse benötigen Fachlehrer/innen für Sonderschulen gerade auch im Berufsalltag, wenn sie Schüler/innen mit Förderbedarf in der geistigen und/oder körperlich-motorischen Entwicklung unterstützen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Sonderpädagoge/-pädagogin ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen