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Ausbildungsberuf
Sonderpädagoge/-pädagogin (Fachschule)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen arbeiten mit Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen. Neben allgemeinen betreuenden, erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten übernehmen sie Aufgaben, die speziell auf bestimmte Behinderungen zugeschnitten sind, z.B. auf Seh-, Hör- oder Sprachstörungen, Verhaltensstörungen oder Körperbehinderungen, und einer besonderen Förderung dienen.

Die Weiterbildung im Überblick

Sonderpädagoge/-pädagogin ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Teilzeit 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen finden Beschäftigung

  • in sonderpädagogischen Tagesstätten, Schulen, Heimen oder Beratungsstellen

  • bei ambulanten sozialen Diensten, z.B. mobilen Pflegediensten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung zum Sonderpädagogen bzw. zur Sonderpädagogin.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger/in oder Erzieher/in und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis.

Darüber hinaus wird eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung gefordert.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Kommunikation/Didaktik:

In der Weiterbildung werden Kenntnisse für eine erfolgreiche Kommunikation, insbesondere beim Umgang mit Menschen mit Behinderungen, vermittelt und geprüft. Erfahrungen in diesem Bereich sind daher von Vorteil.

Im Berufsleben sind diese Kenntnisse auch für eine erfolgreiche Integration wichtig. Führen Sonderpädagogen/-pädagoginnen Bildungsangebote selbst durch, sind auch Kenntnisse in Didaktik erforderlich.

Physiologie/Psychologie:

Für eine erfolgreiche Weiterbildung sind Kenntnisse in den Bereichen Physiologie und Psychologie förderlich.

Diese Kenntnisse benötigen Fachlehrer/innen für Sonderschulen gerade auch im Berufsalltag, wenn sie Schüler/innen mit Förderbedarf in der geistigen und/oder körperlich-motorischen Entwicklung unterstützen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Sonderpädagoge/-pädagogin ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Berufsidentität

  • Behinderung und soziale Integration

  • sonderpädagogische Konzepte entwickeln, danach arbeiten und sie reflektieren

  • individuelle Unterstützungsangebote entwickeln, durchführen und reflektieren

  • sonderpädagogische Prinzipien, Unterrichtsmethoden und Didaktik in Förderschulen

  • Arbeitsansätze der differenziellen Sonderpädagogik

  • Beziehungsgestaltung und Kommunikation

  • systemisches Handeln

  • Praxisreflexion und Fallarbeit im schulischen Kontext

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die z.B. den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Pflichtbereich:

    • Berufsidentität: 120 Unterrichtsstunden

    • Behinderung und soziale Integration: 160 Unterrichtsstunden

    • Sonderpädagogische Konzepte entwickeln, danach arbeiten und sie reflektieren: 260 Unterrichtsstunden

    • Individuelle Unterstützungsangebote entwickeln, durchführen und reflektieren: 320 Unterrichtsstunden

    • Sonderpädagogische Prinzipien, Unterrichtsmethoden und Didaktik in Förderschulen: 240 Unterrichtsstunden

    • Arbeitsansätze der differenziellen Sonderpädagogik: 180 Unterrichtsstunden

    • Beziehungsgestaltung und Kommunikation: 260 Unterrichtsstunden

    • Systemisches Handeln: 120 Unterrichtsstunden

    • Praxisreflexion und Fallarbeit im schulischen Kontext: 240 Unterrichtsstunden

    • Angeleitete sonderpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung: 160 Unterrichtsstunden

    Pflichtbereich insgesamt: 2.060 Unterrichtsstunden

  • Wahlbereich:

    • z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich wie etwa Mathematik und Kommunikation/Deutsch zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Fachhochschulreife

    Wahlbereich insgesamt: 120 Unterrichtsstunden

  • Ergänzungskurse:

    • Englisch: 120 Unterrichtsstunden

    • Informationsverarbeitung: 80 Unterrichtsstunden

    Ergänzungskurse insgesamt: 200 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

2.380 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei.

Förderungsmöglichkeiten

Weiterbildungen können ggf. gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Teilzeit: 3 Jahre

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Die Weiterbildung ist nur in dem genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:

Brandenburg:

  • Sonderpädagoge/Sonderpädagogin

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Räume von sonderpädagogischen Einrichtungen (bei angeleiteten Praxisübungen)

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen geben Menschen mit Förderbedarf individuelle Hilfestellung, um ihnen eine schulische und berufliche Eingliederung, gesellschaftliche Teilhabe sowie selbstständige Lebensgestaltung zu ermöglichen. Sie betreuen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen, geistigen oder seelischen bzw. mehrfachen Behinderungen. Neben pflegerischen Aufgaben wie Waschen und Rasieren sind sie auch in der Erziehung tätig.

Darüber hinaus entwickeln sie sonderpädagogische Konzepte, individuelle Unterstützungsangebote sowie zielgruppenspezifische Erziehungshilfen und Bildungsangebote, die sie auch selbst durchführen. Ebenso beraten sie Betroffene und deren Angehörige.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen bzw. mehrfachen Behinderungen betreuen

  • erzieherische und pflegerische Aufgaben wahrnehmen

  • individuelle Unterstützungsangebote entwickeln

  • zielgruppenorientierte Erziehungshilfen und Bildungsangebote konzipieren und durchführen (z.B. Frühförderung oder Erwachsenenbildung)

  • sonderpädagogische Konzepte entwickeln und anwenden

  • Betroffene und deren Angehörige beraten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst inkl. Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (monatlich): € 3.126 bis € 4.577

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Sonderpädagoge/-pädagogin (Fachschule)

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Behindertenpädagoge/Behindertenpädagogin

  • Erzieher/in für Sonderpädagogik

Arbeitsorte

Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen arbeiten in erster Linie

  • in Unterrichts- und Therapieräumen

  • in Aufenthalts- und Wohnräumen sonderpädagogischer Einrichtungen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Privatwohnungen, z.B. bei ambulantem Einsatz

Arbeitssituation

Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen führen Fördermaßnahmen bei Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen durch. Wenn sie z.B. mit ihren Klienten motorische Fähigkeiten trainieren oder pflegerische Aufgaben ausführen, sind Sorgfalt, Umsicht und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Im Umgang mit den Klienten, deren Angehörigen sowie mit pädagogischen oder pflegerischen Fachkräften sind Kommunikationsstärke, Kontaktfreude, aber auch Einfühlungsvermögen und Durchsetzungsfähigkeit notwendig. Die intensive Betreuung mehrerer Menschen mit unterschiedlichem Behinderungsgrad und verschiedenen Alters, das Wahren der professionellen Distanz trotz engem vertrauensvollem Kontakt, aber auch auftretende Rückschläge sind psychische Herausforderungen und Belastungen, mit denen Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen konfrontiert sind.

Neben der Durchführung von Fördermaßnahmen in Unterrichtsräumen erledigen sie im Büro am Computer Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten wie etwa die Ausarbeitung von Tests oder Versetzungsplänen. Bei pflegerischen Aufgaben wie Waschen und Rasieren kann es auch zu engem Körperkontakt mit den betreuten Menschen kommen. Dann werden Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen auch mit Körperausscheidungen und entsprechenden Gerüchen konfrontiert. In manchen Einrichtungen, insbesondere wenn eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich ist, ist Schichtdienst möglich. Im ambulanten Dienst orientieren sich die Arbeitszeiten an den Bedürfnissen ihrer Klienten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (die Aufsichtspflicht wahrnehmen, sich der Bedeutung pädagogischer Maßnahmen für die Entwicklung der Schüler/innen bewusst sein)

  • Kundenkontakt (z.B. Angehörige beraten)

  • gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. psychische Stabilität, um verantwortungsvoll und zuverlässig Hilfestellungen leisten zu können)

  • Umgang mit Menschen mit Behinderungen (z.B. Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen bzw. mehrfachen Behinderungen betreuen)

  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen (z.B. im Bereich der Frühförderung)

  • Handarbeit (z.B. pflegerische Aufgaben wie Waschen und Rasieren durchführen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Schülerdaten verwalten, Unterrichtsmaterialien vorbereiten, EDV-Unterricht erteilen)

  • Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (z.B. in Förderschulen und Kindertagesstätten)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Verwaltungsarbeiten und Teambesprechungen durchführen)

  • enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. bei pflegerischen Aufgaben)

  • Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen (z.B. beim Waschen helfen)

  • unregelmäßige Arbeitszeiten (Wochenendarbeit, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Lehrmaterial und Zubehör, z.B.: spezielle Computerprogramme, Spiel- und Sportgeräte, Bastel- und Werkutensilien, Musikinstrumente

Reinigungs- und Pflegehilfsmittel, z.B.: Seife, Rasierschaum, Cremes

Unterlagen, z.B.: Tests, Beurteilungsbögen, Versetzungspläne, Förderkonzepte, Fachliteratur

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen finden Beschäftigung

  • in sonderpädagogischen Tagesstätten, Schulen, Heimen oder Beratungsstellen

  • bei ambulanten sozialen Diensten, z.B. mobilen Pflegediensten

Branchen im Einzelnen

  • Sozialwesen

    • Sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter, z.B. Tagesstätten für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, Schulen, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen

    • Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime

    • Ambulante soziale Dienste, z.B. mobiler Pflegedienst für Menschen mit Behinderungen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Heil- und Sonderpädagogik, Lernpädagogik, Frühförderung, Gesprächsführung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Heilpädagogik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Sonderpädagogen und -pädagoginnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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