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Ausbildungsberuf
Metall- und Glockengießermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Metall- und Glockengießermeister/innen organisieren in handwerklichen Gießereibetrieben die Arbeitsprozesse v.a. bei der Herstellung von kunsthandwerklich gestalteten Gussstücken wie Kirchenglocken. Sie stellen die Qualität und Vermarktung ihrer Erzeugnisse sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Metall- und Glockengießermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Metall- und Glockengießer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Metall- und Glockengießermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Leichtmetallgießereien

  • in Buntmetallgießereien

  • in Eisengießereien

  • in Stahlgießereien

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Metall- und Glockengießermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Metall- und Glockengießer-Handwerk ist in der Regel eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Rohstoffmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Metall- und Glockengießermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Metall- und Glockengießermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I)

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Fachrechnen

    • Fachtechnologie

    • allgemeinbildende Fächer

    • Fachzeichnen

    • Kalkulation

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Metall- und Glockengießermeister/Metall- und Glockengießermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Metall- und Glockengießermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit und fertigen beispielsweise Modelle oder Gussformen aus Metall an, gießen Glocken oder bestimmen funktionale und gestalterische Details komplexer Gusserzeugnisse. Sofern sie als Selbstständige einen Metall- und Glockengießerbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Formstoffe, Gießwerkstoffe und andere Arbeitsmaterialien beschaffen

  • eigene Entwürfe über herzustellende Gussstücke anfertigen, Urmodelle und Produktionsmodelle anfertigen, je nach Größe des herzustellenden Werkstücks auch arbeitstechnisch sinnvolle Teilungen vornehmen (z.B. bei größeren Gusserzeugnissen)

  • Formgebungs- und Gießverfahren unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards und einer sicheren und rationellen Arbeitsweise festlegen

  • komplizierte Maskenformen anfertigen, z.B. bei der Herstellung von Zahnrädern

  • Maschinen und Anlagen einrichten, Schmelzanlagen vorbereiten, Gewichts- und Mengenanteile bei der Legierung von Metallen berechnen

  • einzeln gegossene Teilstücke montieren, Verfahren zur Nachbehandlung und Oberflächengestaltung der Gussstücke festlegen (z.B. Färben, Polieren, Patinieren)

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • Bilanzen und Jahresabrechnungen erstellen

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten, den Schriftverkehr mit den Handwerkskammern und Behörden abwickeln

  • Marketingkonzepte entwickeln

  • das betriebliche Qualitätsmanagement planen

  • an Ausschreibungen teilnehmen, Aufträge akquirieren

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

  • die Betriebsabläufe und die Zusammenarbeit abstimmen und koordinieren

  • die Wettbewerbssituation beobachten, Geschäftsverbindungen pflegen

  • den Betrieb nach außen vertreten

  • den Einsatz von Investitionen wie neuen Gussöfen oder Formeinrichtungen planen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.144

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Metall- und Glockengießermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Glockengießermeister/in

  • Meister/in im Metall- und Glockengießerhandwerk

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Metallformer- und Metallgießermeister/Metallformer- und Metallgießermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1964 bis 1998)

  • Zinngießermeister/Zinngießermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 1998)

Arbeitsorte

Metall- und Glockengießermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in offenen oder geschlossenen Hallen

  • im Büro

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Metall- und Glockengießermeister/innen leiten kleinere handwerkliche Gießereibetriebe oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren, industriellen Betrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Metall- und Glockengießermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben, z.B. beim Gießen von Glocken. Für das Modellieren und Bearbeiten von Gussformen benötigen sie handwerkliches Geschick, für das Einstellen und Warten von Schmelzöfen und Anlagen technisches Verständnis. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent.

Sie arbeiten mit der Hand, z.B. beim Anfertigen von Modellen, und setzen Schmelzöfen und Metallbearbeitungsmaschinen ein. I.d.R. tragen sie Schutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille und Arbeitsschürze. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstatt bzw. Produktionshalle und ggf. Verkaufsraum. Laufende Maschinen erzeugen Lärm, im Bereich der Öfen herrscht Hitze und es besteht Verletzungsgefahr durch heißflüssiges Metall. Körperlicher Einsatz ist erforderlich, z.B. wenn schwere Maschinenteile ausgetauscht werden.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Auszubildende und Nachwuchskräfte schulen, Mitarbeiter/innen einarbeiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (v.a. in kleinen Betrieben: Kunden bei Fragen zur Gestaltung dekorativer Elemente beraten)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (Montage von Glocken auf Kirchtürmen)

  • Unfallgefahr (z.B. beim Umgang mit flüssigem Metall)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Hebe- oder Löt- und Schweißeinrichtungen)

  • Handarbeit (z.B. Urmodelle und Produktionsmodelle anfertigen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Hitzeschutzkleidung, Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit im Freien (z.B. bei der Montage von Schiffsglocken)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Planungs-, Verwaltungs- und Organisationsarbeiten zu erledigen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (große Hitze am Schmelzofen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen

  • Bildschirmarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Glocken, Maschinenteile wie Gehäuse und Zahnräder, kunsthandwerkliche Gegenstände

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Metalle und Legierungen, Kunststoffe, Wachs, Sand, Stein, Lehm, Keramik

Anlagen, Geräte und Hilfsmittel, z.B.: Schmelzanlagen, ggf. Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck), Schleif- oder Poliergeräte, Messgeräte, Löt- und Schweißeinrichtungen, Gussformen, Schablonen, Gasbrenner, Hebezeuge

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Ausschreibungsunterlagen, Kostenkalkulationen, Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Unfallschutz

Büroausstattung, z.B.: Internetzugang, PC, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Metall- und Glockengießermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Leichtmetallgießereien

  • in Buntmetallgießereien

  • in Eisengießereien

  • in Stahlgießereien

Branchen im Einzelnen

  • Metallerzeugung, Gießerei

    • Leichtmetallgießereien, z.B. Guss von Werkstücken aus Aluminium

    • Buntmetallgießereien, z.B. handwerkliche Glocken- und Metallgießereien

    • Eisengießereien, z.B. Herstellung von Werkstücken aus Gusseisen

    • Stahlgießereien, z.B. Guss von Werkstücken aus Stahl für den Turbinen- oder Schiffbau

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Gießereitechnik, Oberflächenbehandlung, Metallbe- und -verarbeitung).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Gießerei einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Metall- und Glockengießermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Metallurgie, Hüttenwesen).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Gießerei

3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte, z.B. von Gusskernen und Gussformen, auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Für die Herstellung von Prototypen, Kleinserien und Ersatzteilen ist die Technik des 3-D-Drucks bereits teilweise im Einsatz. Die Anwendungsmöglichkeiten erweitern sich laufend, beispielsweise wird daran gearbeitet, auch komplexe Formen bis hin zu ganzen Schiffsgetriebegehäusen mittels 3-D-Druck herzustellen anstatt zu gießen. Neue Materialien für Gussformen werden getestet, zudem erlaubt 3-D-Druck größere Freiheit beim Design. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Beschäftigte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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