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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 2-, 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Um Maschinen bedienen und Werkstücke manuell bearbeiten zu können, benötigt man technisches Verständnis und handwerkliche Fähigkeiten.

Mathematik:

Kenntnisse in Mathematik sind wichtig, wenn z.B. Einstellwerte für Maschinen ermittelt werden müssen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe unterscheidet, zuordnet und handhabt

  • wie man Bauteile und Baugruppen herstellt und dabei Werkstücke z.B. durch Bohren, Drehen und Fräsen anfertigt

  • wie man Betriebsmittel wartet

  • wie man Steuerungstechnik einsetzt

  • wie Arbeiten kundenorientiert durchgeführt werden

  • wie der Fertigungsprozess geplant wird

  • wie man schwere Werkstücke anschlägt, sichert und transportiert

  • wie man mit Programmen an computergesteuerten Werkzeugmaschinen arbeitet

  • wie man Werkzeugmaschinen einrichtet

  • wie man Fertigungsabläufe überwacht

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Eine Spezialisierung kann z.B. in folgenden Einsatzgebieten erfolgen:

  • Drehmaschinensysteme

  • Fräsmaschinensysteme

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation zu erwerben, z.B. CNC-Programmierung und -Bedienung, einen Aufbaulehrgang im Schweißen oder den Gabelstaplerführerschein.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer 3,5-jährigen Ausbildung Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Herstellen von Bauteilen und Baugruppen

  • Einrichten von Werkzeugmaschinen

  • Herstellen von Werkstücken

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen

  • Fertigen von Bauelementen mit Maschinen

  • Herstellen von einfachen Baugruppen

  • Warten technischer Systeme

  • Herstellen von Bauelementen durch spanende Fertigungsverfahren

  • Einrichten von Werkzeugmaschinen

  • Inbetriebnahme steuerungstechnischer Systeme

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19.-42. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Planen des Fertigungsprozesses

  • Arbeiten mit Programmen an computergesteuerten Werkzeugmaschinen

  • Überwachen von Fertigungsabläufen

  • Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme in der betrieblichen Ausbildung

3. und 4. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Arbeiten mit Programmen an computergesteuerten Werkzeugmaschinen

  • Herstellen von Bauelementen durch Feinbearbeitungsverfahren

  • Planen des Fertigungsprozesses

Teil 2 der Abschlussprüfung Mitte des 4. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

2-3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik/Fachpraktikerin für Zerspanungsmechanik

  • Fachpraktiker für Zerspanungstechnik/Fachpraktikerin für Zerspanungstechnik

  • Werkzeugmaschinenspaner/Werkzeugmaschinenspanerin

  • Werkzeugmaschinenspaner/Werkzeugmaschinenspanerin - Fachrichtung Drehen

  • Werkzeugmaschinenspaner/Werkzeugmaschinenspanerin - Fachrichtung Fräsen

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen bedienen und warten, Bearbeitungsprogramme eingeben, Ergebnisse prüfen

  • Umgebung: Maschinenlärm, Staub, Dämpfe und Gerüche in Werkhallen

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, ggf. Gehörschutz)

  • Arbeitszeit: Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Handgeschick (z.B. beim Drehen, Fräsen und Schleifen von Metall)

    • Technisches Verständnis (z.B. Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten)

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. Arbeiten in Zwangshaltungen oder Austauschen schwerer Bauteile)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Zerspanungsmechanik werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkhallen, Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkhallen, Werkstätten

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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