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Ausbildungsberuf
Behälter- und Apparatebauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Behälter- und Apparatebauermeister/innen planen und koordinieren v.a. in handwerklichen Betrieben die Arbeitsprozesse bei der Herstellung und Montage von Kesseln, Tanks oder Rohrleitungssystemen z.B. für Produktionsanlagen der Chemie- oder Lebensmittelindustrie. Neben kaufmännischen Aufgaben leiten sie Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich.

Die Weiterbildung im Überblick

Behälter- und Apparatebauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Behälter- und Apparatebauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Behälter- und Apparatebauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben, die Kessel, Metallbehälter, Tanks oder ganze Anlagen herstellen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung oder bei technischen Überwachungsvereinen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine bestandene Prüfung als Behälter- und Apparatebauermeister/in gefordert.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Behälter- und Apparatebauer-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen nur befähigte Personen prüfen. Als befähigte Person gilt, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

Für bestimmte Schweißverfahren und Schweißarbeiten sind Schweißerprüfungen und/oder Wiederholungsprüfungen zur Sicherung des Wissensstandes zu absolvieren. Für die Qualitätskontrolle von Schweißnähten kann nach EN ISO 14731 eine spezielle Qualifikation erforderlich sein, z.B. als Schweißfachmann/-frau.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Behälter- und Apparatebauer/in. Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Flächen, Raumvolumina und Stoffmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Behälter- und Apparatebauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Behälter- und Apparatebauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • auftragsbezogene Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten und Auftragsverhandlungen führen

    • technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erstellen

    • z.B. Behälter, Apparate und Wärmetauscher sowie Rohrnetzanlagen planen, konstruieren und herstellen

    • Arbeiten kontrollieren und dokumentieren

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Konstruktionsunterlagen erstellen

    • Werkstoffe bestimmen, Materialbedarf berechnen und Materialzuschnitte zeichnerisch darstellen

    • Montageverfahren auswählen, Fehler- und Störungssuche durchführen

    • Maßnahmen, Methoden und Alternativen für die Instandhaltung auswählen

    • Aufträge beschaffen, Angebotsunterlagen sowie Angebotskalkulationen erstellen

    • den Einsatz von Personal, Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten auftragsbezogen bestimmen

    • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln und betriebliche Kostenstrukturen überprüfen

    • Marketingmaßnahmen erarbeiten

    • Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen

    • Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil II - Fachtheoretischer Teil: ca. 1.110 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.705 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Behälter- und Apparatebauermeister/Behälter- und Apparatebauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Behälter- und Apparatebauermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit, z.B. bei der Herstellung von komplizierten Schweißkonstruktionen. Sofern sie als Selbstständige einen Behälter- und Apparatebauerbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen

  • konstruktive Details ausarbeiten, Konstruktionen berechnen, technische Arbeitspläne und Zeichnungen erstellen, in der Regel mithilfe von CAD-Systemen)

  • Materialien, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung beschaffen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Anlagen sicherstellen

  • Arbeitsschritte z.B. bei der Herstellung verfahrenstechnischer Anlagen und Anlagenteile (z.B. Behälter, Wärme- und Kältetauscher) planen; ggf. Montage- und Installationsarbeiten in Kundenbetrieben organisieren und überwachen

  • Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben; Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen, ggf. selbst praktisch mitarbeiten, z.B. schwierige Schweißkonstruktionen herstellen

  • Metallbearbeitungsmaschinen für das Biegen, Pressen, Walzen, Tiefziehen, Bohren, Fräsen u.Ä. einrichten, CNC-Maschinen einstellen bzw. programmieren und vorrichten

  • Schweiß-, Löt-, Schraub- und Nietverbindungen kontrollieren

  • Übergabe der Behälter, Apparate und Anlagen an die Kunden vorbereiten; bei der Abnahme für Fragen und ggf. Reklamationen zur Verfügung stehen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement durchführen

  • Mitarbeiter/innen auswählen und fachlich anleiten, bei ihrer Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.593 bis € 4.155

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Behälter- und Apparatebauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Behälter- und Apparatebauerhandwerk

Frühere Berufsbezeichnung

  • Kupferschmiedemeister/Kupferschmiedemeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 1998)

Arbeitsorte

Behälter- und Apparatebauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten oder Fertigungshallen

  • an Produktionsstätten des Kunden (Installation oder Wartung von Anlagen)

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Behälter- und Apparatebauermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Behälter- und Apparatebauer-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Behälter- und Apparatebauermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Mit handwerklichem Geschick bauen sie z.B. Mess- und Steueranlagen ein. Für das Programmieren und Einstellen z.B. von computergesteuerten Pressen oder Biegemaschinen benötigen sie technisches Verständnis.

Behälter- und Apparatebauermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, bedienen aber auch Maschinen und Anlagen wie Richt- und Biegemaschinen oder Schweißgeräte. Ggf. tragen sie Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schweißerbrille, -schirm und -schürze. Sie wechseln zwischen Büroräumen, Werkstätten, Fertigungshallen, Baustellen bzw. Montageorten. Die Arbeit an den Maschinen ist mit Lärm verbunden, Schweiß-, Schleif- und Löttätigkeiten sind von Gerüchen und Staub begleitet; im Freien ist man der Witterung ausgesetzt. In der Industrie ist Schichtarbeit keine Seltenheit. Montageeinsätze können mehrere Tage dauern.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • Kundenkontakt (Kunden in der Planungs- und Ausführungsphase einer Behälter- bzw. Apparatekonstruktion beraten, Anlagen beim Kunden vor Ort installieren und warten)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Schweißarbeiten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Rohrbiegemaschinen, Biege- und Abkantpressen, Schneid- und Richtanlagen)

  • Handarbeit (z.B. schwierige Schweißkonstruktionen herstellen, Handwerkzeuge wie Rohrzangen, Hämmer, Feilen und Blechscheren einsetzen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (je nach Tätigkeit Schweißbrille oder Schweißschutzschirm, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe und auf Baustellen Schutzhelm)

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Arbeitspläne zu erstellen oder Material zu bestellen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Staub durch Schweiß-, Schleif- und Lötarbeiten)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Schweiß-, Schleif- und Lötarbeitengeruch)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Fertigungs- und Montageunterlagen erstellen, kaufmännische und verwaltende Aufgaben erledigen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (bei mehrtägigen Montageeinsätzen)

  • Schichtarbeit (z.B. Nachtschicht)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Kessel, Tanks, Rohrleitungssysteme

Materialien, z.B.: Edelstahl- und Kupferbleche

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: CNC-Maschinen, Rohrbiegemaschinen, Biege- und Abkantpressen, Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte, Messgeräte, Zangen, Hämmer, Feilen, Blechscheren

Unterlagen, z.B.: Stücklisten, Konstruktions- und Montagepläne, Angebotskalkulationen, Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Software

Arbeitsbereiche/Branchen

Behälter- und Apparatebauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben, die Kessel, Metallbehälter, Tanks oder ganze Anlagen herstellen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung oder bei technischen Überwachungsvereinen

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Herstellung von Sammelbehältern, Tanks u. ä. Behältern aus Metall

    • Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen

    • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung

  • Versorgung, Installation

    • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation, z.B. Installation von verfahrenstechnischen Anlagen wie Abwärmeverwertungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen

Auch denkbar:

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Planung von Wärmetauschern oder Kesselanlagen

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. technische Überwachungsvereine

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Behälter- und Apparatebau, Schweiß-, Füge- und Trenntechniken, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Maschinenbau oder Verfahrenstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 03.02.2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146)

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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