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Ausbildungsberuf
Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen steuern in Betrieben des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks die Arbeitsprozesse bei der Herstellung, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugaufbauten. Sie stellen die Qualität und Vermarktung ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen sicher, erledigen kaufmännische Aufgaben, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • im Kraftfahrzeugbau

  • in Betrieben, die Fahrzeuge instand halten und reparieren

  • in Autohäusern mit eigener Reparaturwerkstatt

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Funktion und Eigenschaften von Bauteilen und -gruppen aus den Bereichen Exterieur, Interieur, Antriebssysteme, Fahrwerk, Sicherheitseinrichtungen, Elektrik, Elektronik, Komfort- und Klimatechnik sind Bestandteil des fachtheoretischen Teils II der Meisterprüfung.

Wissen über physikalische Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten benötigen Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen auch im Berufsalltag, z.B. um Fahrzeugaufbauten und deren Bauteile entwerfen, konstruieren, (wieder-)herstellen und instandhalten zu können.

Technik:

Im fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung sind u.a. technische Lösungen für Karosserien und Fahrzeuge zu erarbeiten, zu bewerten und zu korrigieren.

Im Berufsleben erstellen Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen Arbeitspläne und Ablaufplanungen, Skizzen, Konstruktionen, technische Zeichnungen und führen rechnergestützte Simulationen durch. Technisches Wissen und Kenntnisse im Technischen Zeichnen sind hierfür unerlässlich.

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Leistungen kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben sind auch kaufmännische Entscheidungen zu treffen und bei der Leistungserbringung rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Kenntnisse in Wirtschaft und Recht sind hierfür notwendig.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt: z.B. Planung und Durchführung, Kontrolle und Dokumentation von Instandsetzungsarbeiten oder Neubauarbeiten (Bauteil einer Fahrwerks-, Karosserie- oder Fahrzeugbaugruppe rechnergestützt entwerfen, Angebot und Arbeitskalkulation erarbeiten, Kontrollen durchführen, Prüfprotokolle erstellen)

    • Fachgespräch z.B. den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und verbundene Probleme sowie deren Lösungen darstellen, dabei neue Entwicklungen berücksichtigen

    • Situationsaufgabe: z.B. Fehler und Störungen an Bordnetz-, Beleuchtungs-, Fahrzeugssicherheits-, Bremssystemen feststellen und beheben, Beschichtung eines Bauteils beurteilen, Lack aufbereiten und konservieren oder ein Bauteil beschichten

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Handlungsfeld "Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten": Kundenwünsche und Rahmenbedingungen analysieren und bewerten, z.B. Kundenwünsche strukturieren, Prüfverfahren erläutern, Schadensaufnahme an Unfallfahrzeugen darstellen, Anforderungen für die Umsetzung ableiten; Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, Angebote erstellen, erläutern und Leistungen vereinbaren

    • Handlungsfeld "Leistungen eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs erbringen, kontrollieren und übergeben":

      Leistungen vorbereiten, z.B. Einsatz von Personal, Material, Geräten, Maschinen und Werkzeugen planen, Arbeitspläne erarbeiten, Konstruktionen und Werkstattaufträge erstellen; Leistungen erbringen, z.B. manuelle, maschinelle und programmgesteuerte Bearbeitungs- und Verarbeitungsverfahren, insbesondere Techniken zum Richten, Ausbeulen, Rückverformen, Urformen, Umformen, Trennen, Fügen und Beschichten; Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen

    • Handlungsfeld "Einen Karosserie- und Fahrzeugbauerbetrieb führen und organisieren": betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten; betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln; Personalplanung, -entwicklung und -anleitung; Betriebs-, Lagerausstattung und Betriebsabläufe planen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): 1045 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: 1400 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

  • Werkstätten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Österreich

Weiterbildungsangebote: WIFI Österreich

(z.B. mit dem Suchbegriff "Karroseriebaumeister" oder "Karroseriebau")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und bewerten z.B. Unfallschäden, vermessen Karosserien oder diagnostizieren Fehlfunktionen. Sie nehmen Kundenaufträge entgegen, erstellen technische Unterlagen z.B. für die Neuanfertigung von Fahrzeugteilen, Aufbauten und Sondereinrichtungen oder Lackierarbeiten, wählen die Arbeitsverfahren aus und planen den Mitarbeitereinsatz. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Arbeitsabläufe bei der Reparatur oder Neuanfertigung von Karosserien, Fahrzeugaufbauten, Sondereinrichtungen, Innenausbauten sowie Lackierarbeiten planen und überwachen

  • Reparaturaufträge annehmen, Fahrzeugdiagnosen durchführen, Kunden über den Umfang des Reparaturauftrages informieren

  • schwierigere und komplexere Aufgaben, etwa bei Einstellarbeiten an der Fahrzeuglenkung, bei der Montage oder bei speziellen Schweißverfahren, selbst übernehmen

  • bei Neuanfertigungen technische Unterlagen entsprechend den Kundenaufträgen erstellen, technische Zeichnungen und Schaltpläne anfertigen, z.B. auf CAD-Anlagen

  • ggf. elektrische oder elektronische Systeme zur Regelung und Steuerung kraftfahrzeugtechnischer Baugruppen auswählen

  • hydraulische, mechanische, pneumatische und elektrische Systeme und Anlagen prüfen, einstellen und anschließen

  • Endkontrolle durchführen, Fahrzeug zur Kundenübergabe vorbereiten und dem Kunden übergeben

Führungsaufgaben

  • betriebsorganisatorische Aufgaben wahrnehmen und kaufmännische Abläufe organisieren

  • über die Auswahl der Betriebsmittel (bspw. Cobots) entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • notwendige Investitionen planen und Betriebseinrichtungen, Ersatzteile, Material und Hilfsmittel beschaffen

  • Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • Werbe- und Marketingstrategien entwickeln oder dabei mitwirken

  • Mitarbeitereinsatz planen

  • Mitarbeiter/innen anleiten, schulen und beurteilen

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.376 bis € 4.930

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Fahrzeugbauermeister/in

  • Karosseriebauermeister/in

  • Meister/in im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Karosseriebauerhandwerks

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Stellmachermeister/Stellmachermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 1995)

  • Wagnermeister/Wagnermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1953 bis 1998)

Arbeitsorte

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkhallen oder Werkstätten

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen führen kleinere Betriebe des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Im Umgang mit Kunden und Lieferanten sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig. Sorgfältig und verantwortungsbewusst achten Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen auf Qualitätsnormen sowie die Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen. Fachlich schwierige Aufgaben übernehmen sie auch selbst.

Dabei arbeiten sie viel mit technischen Maschinen, Geräten und Handwerkzeugen. Ggf. tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schweißschutz. In den Werk- und Produktionshallen kann Maschinenlärm herrschen, feiner Metallstaub sowie Dämpfe von Lacken, Lösungsmitteln und Klebstoffen bzw. Schweißrauch liegen in der Luft. Ebenso kommen sie mit Ölen und Schmierstoffen in Kontakt. Bei manchen Tätigkeiten arbeiten sie auch gebückt, über Kopf oder auf Leitern und Arbeitsgerüsten. Körperlicher Einsatz ist auch beim Heben und Tragen von schweren Motoren- oder Karosserieteilen erforderlich. Vor allem in der industriellen Produktion kann Schichtarbeit möglich sein. In Werkstätten mit Bereitschaftsdienst oder im Abschleppdienst können sie auch nachts und am Wochenende tätig sein.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. teure Fahrzeuge reparieren)

  • Kundenkontakt (Reparaturaufträge aller Art annehmen, Kunden über den Umfang des Reparaturauftrags informieren)

  • Handarbeit (komplizierte Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen, selbst übernehmen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Achsvermessungsgeräte, Schweißapparate, Brennschneider)

  • Bildschirmarbeit (z.B. beim Bearbeiten von Konstruktionszeichnungen mit CAD-Programmen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schweißschutz)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. betriebliche Abrechnungen erledigen, Kosten und Arbeitszeiten kalkulieren, Material bestellen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schweiß- oder Lötdämpfe)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Lacke, Reinigungs- und Lösungsmittel)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm z.B. von Brennschneidern)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei großen Fahrzeugen auf Arbeitsgerüsten)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (im Stehen oder über Kopf arbeiten)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Lacke, Farben und Imprägniermittel)

  • Unfallgefahr (beim Einsatz von Leitern oder Montagebühnen)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • schweres Heben und Tragen (z.B. Montieren und Warten von Karosseriebauteilen)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (Wochenend- und Nachtdienst in Werkstätten mit Bereitschaftsdienst)

  • Schichtarbeit (v.a. in der Industrie)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Fahrzeuge und Zubehör, z.B.: Möbel- und Kühlwagen, Verkaufsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, Wohnwagen, Reisemobile, Silo- und Tankaufbauten, Innenausbauteile, Klimaanlagen, Funk- und Telefonanlagen, Tuning- und Verschleißteile

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Metalle, Glas, Kunststoffe, Schmierstoffe, Öle, Lacke

Geräte, Anlagen und Werkzeuge, z.B.: Cobots, Fahrzeugdiagnosegeräte, Achsvermessungsgeräte, Schweißgeräte, Brennschneider, Hebebühnen, Bremsprüfstände, Vermessungseinrichtungen, Rahmenrichtbänke, Hämmer, Schneidwerkzeuge, Schraubenschlüssel

Unterlagen und Software, z.B.: Karosseriezeichnungen, technische Unterlagen, Prüfvorschriften, Wartungspläne, CAD-Systeme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • im Kraftfahrzeugbau

  • in Betrieben, die Fahrzeuge instand halten und reparieren

  • in Autohäusern mit eigener Reparaturwerkstatt

Branchen im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger (ohne Lackierung und Autowäsche), z.B. Fahrzeugreparaturwerkstätten

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (ohne Lackierung und Autowäsche), z.B. Fahrzeugreparaturwerkstätten

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. Kleinserienbau oder Einzelanfertigung von Fahrzeugen, Aufbauten und Sondereinrichtungen

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen, z.B. Sondereinrichtungen

  • Einzelhandel

    • Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, z.B. Kfz-Ersatzteilhändler mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

    • Handel mit Kraftwagen, z.B. Autohäuser mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik, Metallverarbeitung, Schweiß-, Füge- und Trenntechniken, CAD).

Darüber hinaus können sich die Trends, selbstfahrende sowie mit dem Internet vernetzte Autos zu entwickeln, 3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau einzusetzen oder bei Wartung und Reparatur Augmented-Reality-Anwendungen anzuwenden, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Fahrzeugtechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Exoskelette in der Fahrzeugherstellung

Exoskelette werden in der Fahrzeugherstellung immer häufiger eingesetzt, um Mitarbeiter/innen z.B. bei unergonomischen Tätigkeiten wie dem Montieren der Bremsleitungen, dem Verschrauben der Unterbodenverkleidung und beim Auftragen von Korrosions- und Abdichtungsschutz zu unterstützen und zu entlasten. Erprobt werden mittlerweile auch Exoskelette, die mittels spezieller Sensoren die persönlichen Bewegungsprofile der Nutzer wiedererkennen und sich mittels Machine Learning immer besser an das individuelle Nutzungsverhalten der Träger anpassen. Da diese Stützroboter zudem über die Cloud in Industrie-4.0-Prozesse integriert werden sollen, können sie auch mit anderen Maschinen wie Drohnen oder Transportrobotern kommunizieren und z.B. dafür sorgen, dass diese genug Abstand halten. Fach- und Führungskräfte werden sich mit dem Einsatz dieser neuen Hilfsmittel vertraut machen bzw. sich mit entsprechenden Investitionsentscheidungen auseinandersetzen.

3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau und in der Fahrzeuginnenausstattung

Im Automobilbau werden Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck) z.T. bereits eingesetzt, um Prototypen, hochwertige Einzelstücke für die Innenausstattung und erste Ersatzteile für aktuelle Fahrzeuge anzufertigen. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Von besonderem Vorteil ist, dass diese Bauteile sehr leicht sind, innerhalb kürzester Zeit individuell nach Maß und ohne weitere Werkzeuge produziert werden können. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Beschäftigte mit der neuen Technik vertraut machen.

Herausforderung Elektromobilität

Deutschland will zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden: Autos und Busse, Nutzfahrzeuge und Züge, Fahr- und Motorräder, Schiffe und kleinere Flugzeuge sollen künftig mit elektrischer Energie angetrieben werden - mit Batterie oder Brennstoffzelle. Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Es muss zudem in den Ausbau erneuerbarer Energien, sowie in die Entwicklung neuer Batteriesysteme investiert werden, um eine umweltfreundliche Produktion solcher Elektrofahrzeuge zu gewährleisten. Elektromobilität wird seitens der Bundesregierung durch den Umweltbonus und Steuervergünstigungen, aber auch durch umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur gefördert. Diese Entwicklung erfordert qualifizierte Fachkräfte, die beispielsweise mit Hochvoltsystemen in Elektrofahrzeugen umgehen können.

Künstliche Intelligenz (KI) im Kfz-Bereich

Bei Autos, Lkws und Bussen geht der Trend von Assistenzsystemen über teil- und hochautomatisiertes Fahren hin zu vollautomatisierten Fahrzeugen, die mit selbstlernenden Technologien ausgestattet sind. Dank Künstlicher Intelligenz sollen KI-Computer künftig in der Lage sein, auch komplexe Verkehrssituationen zu erkennen und situationsgerecht zu entscheiden. Allerdings dürften erst ab etwa 2040 Autos am Markt angeboten werden, die völlig autonom im Stadtverkehr, auf Landstraßen und Autobahnen fahren können. Für die Kraftfahrzeugbranche bedeutet diese Entwicklung ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Die Beschäftigten sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV vom 02.07.2008 (BGBl. I S. 1139), zuletzt geändert durch Artikel 299 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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