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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Metallbau (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Metallbau ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Metallbauer/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Metallbau erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Angehende Fachpraktiker/innen für Metallbau schrauben, nieten, schweißen oder löten Metalle. Hierfür sind handwerkliche Fertigkeiten und Verständnis für technische Zusammenhänge notwendig.

Mathematik:

Um Flächen, Volumen, Massen und Materialbedarf zu berechnen, werden mathematische Kenntnisse benötigt.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werkstücke prüft und misst

  • wie man manuell spant und umformt

  • wie man Werkstücke und Bauteile maschinell bearbeitet

  • wie man Bleche und Profile umformt

  • wie Bleche und Profile geschweißt und thermisch getrennt werden

  • wie man Oberflächen behandelt und schützt

  • wie man Bauteile und Baugruppen transportiert

  • wie man Bauteile und Baugruppen demontiert und montiert

  • wie man Bauteile und Bauelemente an Bauwerken herstellt und befestigt

  • wie man Systeme des Metall- oder Stahlbaus instand hält

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt z.B. in der Fachrichtung Konstruktionstechnik.

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation zu erwerben, z.B. CNC-Programmierung und -Bedienung, zusätzliche Schweißverfahren oder den Gabelstaplerführerschein.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer 3,5-jährigen Ausbildung Fachpraktiker/in für Metallbau

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Prüfen und Messen

  • Fügen

  • Manuelles Spanen und Umformen

  • Maschinelles Bearbeiten

  • Manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profilen

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen

  • Fertigen von Bauelementen mit Maschinen

  • Herstellen von einfachen Baugruppen

  • Warten technischer Systeme

  • Fertigen von Einzelteilen

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19.-42. Ausbildungsmonat u.a.:

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Schweißen, thermisches Trennen

  • Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen

  • Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen

  • Herstellen und Befestigen von Bauteilen und Bauelementen an Bauwerken

3. und 4. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Fertigen von Einzelteilen

  • Demontieren und Montieren von Baugruppen

  • Instandsetzen technischer Systeme

  • Montieren und Inbetriebnehmen von steuerungstechnischen Systemen

Teil 2 der Abschlussprüfung Mitte des 4. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3-3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für Metallbau/Fachpraktikerin für Metallbau

  • Fachpraktiker für Metallbauer/Fachpraktikerin für Metallbauerin - Fachrichtung Konstruktionstechnik

  • Fachwerker für Metallbautechnik/Fachwerkerin für Metallbautechnik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bleche, Metallstangen oder -platten tragen, Metallbauteile von Hand oder mit Maschinen bearbeiten, schweißen, Teile zusammenbauen

  • Umgebung: Maschinenlärm in Werkhallen, unterschiedliche Witterungsverhältnisse auf Montagebaustellen

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzhelm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schweißerschutzbrille und -schild)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, längere Abwesenheit bei Montageeinsätzen

  • Anforderungen:

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. Heben schwerer Bauteile)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Feilen oder Sägen, beim Verschrauben oder Nieten von Teilen)

    • Technisches Verständnis und räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. bei Wartungs- und Reparaturarbeiten, bei der Arbeit nach technischen Zeichnungen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Metallbau werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Werkhallen, Baustellen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Werkhallen, Baustellen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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