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Ausbildungsberuf
Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen organisieren die Arbeitsprozesse in Betrieben der Land- und Bautechnik und arbeiten selbst praktisch mit, z.B. bei der Reparatur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Anlagen. Sie stellen die vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten sicher, nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, bilden Auszubildende aus, führen Mitarbeiter/innen und betreuen Kunden sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen finden Beschäftigung in Betrieben, die land- und forstwirtschaftliche Maschinen sowie Baumaschinen herstellen oder instand halten und vermieten.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/in. Da das Metallbauer-Handwerk als verwandtes Handwerk im Sinne der Handwerksordnung gilt, können auch Metallbauermeister/innen die Tätigkeiten ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Land- und Baumaschinenmechatroniker/in oder eine Gesellenprüfung als Metallbauer/in (verwandtes Handwerk).

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Im fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung sind u.a. Messtechniken und die Steuerungs- und Messelektronik Prüfungsthemen.

Im Berufsalltag benötigen Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen vorwiegend gute elektrische und elektronische Kenntnisse, z.B. wenn sie Geräte und Maschinen der Landtechnik prüfen und reparieren.

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt: z.B. eine Hydraulik- oder Pneumatikanlage für eine Landmaschine, eine Baumaschine oder ein Motorgerät mit einer elektrischen oder elektronischen Steuerung für Arbeitskreise planen und aufbauen, ein mechanisches Bauteil anfertigen, Entwurfs- und Kalkulationsunterlagen sowie Prüfprotokoll erstellen

    • Fachgespräch: z.B. den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und verbundene Probleme sowie deren Lösungen darstellen, dabei neue Entwicklungen berücksichtigen

    • Situationsaufgabe: z.B. Fehler und Störungen an Fahrzeugen, Maschinen, Geräten oder Anlagen feststellen und beheben, insbesondere an Verbrennungsmotoren oder Antriebstechnik, dabei Instandsetzungswege bestimmen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Maschinentechnik: z.B. Aufbau, Funktion und Einsatz von Land- und Baumaschinen oder Motorgeräten sowie deren Bauteile und Baugruppen beurteilen, Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe bewerten, Störungen im Bereich der Steuerungs- und Regelungstechnik korrigieren, Lösungen für Probleme der Materialbe- und -verarbeitung erarbeiten, technische und physikalische Größen berechnen

    • Instandhaltungs- und Instandsetzungstechnik: z.B. Probleme an Motorentechnik, Fahrwerks- und Getriebetechnik bewerten und korrigieren, Lösungen für Probleme an Elektrik und Elektronik erarbeiten, Diagnose-, Prüf- und Messtechniken anwenden und Funktionsprüfungen durchführen, Aufbauten sowie Rahmen und Fahrwerke vermessen und richten

    • Auftragsabwicklung: z.B. Auftragsabwicklung planen, bei der Arbeitsplanung Fertigungstechnik sowie Material- und Personaleinsatz berücksichtigen, Schäden an unfallbeschädigten Fahrzeugen und Maschinen aufnehmen und Instandsetzungsmethoden vorschlagen, Vor- und Nachkalkulation durchführen, technische Arbeitspläne erarbeiten

    • Betriebsführung und Betriebsorganisation: z.B. betriebliche Kosten ermitteln, Einsatzmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen bewerten, betriebliches Qualitätsmanagement planen, Betriebs- und Lagerausstattung sowie Logistik planen, Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung planen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 716 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.071 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume, Werkstätten

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume und Werkstätten bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Österreich

    Weiterbildungsangebote: WIFI Österreich

    (z.B. mit dem Suchbegriff "Landmaschinentechnik" oder "Baumaschinentechnik")

  • Schweiz

    Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz

    (z.B. mit dem Suchbegriff "Landmaschinenmechanikermeister/in" oder "Baumaschinenmechanikermeister/in")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit. So untersuchen sie beispielsweise defekte Anlagen und Geräte der Land- und Baumaschinentechnik und beheben die festgestellten Schäden. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • defekte Bauteile, Baugruppen und Systeme an Geräten und Anlagen der Land- und Baumaschinentechnik prüfen, einstellen, instand setzen bzw. auswechseln

  • Schlepper aller Art mit Zusatz- und Sondereinrichtungen (z.B. mit Mähwerken) ausrüsten

  • neue Einrichtungen in der Innenwirtschaft von Höfen (z.B. Fütterungsanlagen) planen, entwerfen, berechnen und konstruktiv gestalten

  • Reparaturaufträge annehmen, Fahrzeug- und Maschinendiagnosen durchführen und Kunden über den Umfang des Reparaturauftrags beraten

  • technische Unterlagen bei Kundenaufträgen erstellen, technische Zeichnungen und Schaltpläne anfertigen, zum Teil auf CAD-Anlagen

  • betriebs- und finanzwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze, psychologische und physiologische Grundlagen berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.162 bis € 3.356

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Meister/in im Land- und Baumaschinenmechatronikerhandwerk

  • Meister/in im Landmaschinenmechanikerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin für landtechnische Instandhaltung

Frühere Berufsbezeichnung

  • Landmaschinenmechanikermeister/in

    (Weiterbildungsberuf von 1978 bis 2021)

Arbeitsorte

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Büroräumen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkhallen (bei Beschäftigung in der Industrie)

  • im Freien

Arbeitssituation

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen führen kleinere Handwerksbetriebe der Land- und Bautechnik oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Im Umgang mit Kunden und Lieferanten sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig. Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen übernehmen fachlich schwierige Aufgaben auch selbst.

Dabei arbeiten sie viel mit Maschinen, technischen Geräten und Handwerkzeugen. Ggf. tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schweißschutz. In den Werk- und Produktionshallen kann Maschinenlärm herrschen, feiner Metallstaub sowie Dämpfe von Lacken, Lösungsmitteln und Klebstoffen bzw. Schweißrauch liegen in der Luft. Ebenso kommen Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen mit Ölen und Schmierstoffen in Kontakt. Bei manchen Tätigkeiten arbeiten sie gebückt, über Kopf oder auf Leitern und Arbeitsgerüsten. Körperlicher Einsatz ist auch beim Heben und Tragen von schweren Motoren- oder Karosserieteilen erforderlich. Serviceeinsätze und Reparaturen an land- und forstwirtschaftlichen Maschinen sowie Baumaschinen führen sie mitunter auch direkt beim Kunden vor Ort durch. Dann sind sie bei Arbeiten im Freien wechselnden Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Vor allem in der industriellen Produktion kann Schichtarbeit möglich sein. In Werkstätten mit Bereitschaftsdienst oder im Abschleppdienst können sie auch nachts und am Wochenende tätig sein.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. teure Fahrzeuge reparieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über das Beheben von Schäden an Land- und Baumaschinen sowie Wartungsmaßnahmen beraten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. die Motorsteuerung einstellen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. liegend unter dem aufgebockten Fahrzeug)

  • schweres Heben und Tragen (z.B. schwere Bauteile heben oder Reifen demontieren)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • Handarbeit (z.B. zur Montage und zum Austausch defekter Bauteile Werkzeuge wie Schraubendreher, Steckschlüssel, Zangen benutzen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. defekte Bauteile, Baugruppen und Systeme an Anlagen und Fahrzeugen prüfen, einstellen, instand setzen bzw. auswechseln)

  • Bildschirmarbeit (z.B. beim Bearbeiten von Konstruktionszeichnungen mit CAD-Programmen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schweißschutz)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Ersatzteile zu bestellen, Rechnungen auszufertigen oder Arbeitspläne zu bearbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Freien

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Erntemaschinen auf dem Feld reparieren)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schweiß- oder Lötdämpfe)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Abgase oder Lacke)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinen- und Motorenlärm)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei großen Land- bzw. Baumaschinen auf Arbeitsgerüsten)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Lacke, Farben und Imprägniermittel)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten unter Hebebühnen)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (Wochenend- und Nachtdienst in Werkstätten mit Bereitschaftsdienst)

  • Schichtarbeit (v.a. in der Industrie)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, z.B.: Traktoren, Mähdrescher, Pflüge, Düngerstreuer, Häcksel-, Sä- und Drillmaschinen, Forstmaschinen, Melkmaschinen, Milchsammelanlagen, Baumaschinen wie Bagger, Walzen oder Raupen

Technische Einrichtungen und Werkzeuge, z.B.: Löt- und Schweißeinrichtungen, Prüfstände, Diagnose-, Mess- und Prüfsysteme, Schraubendreher, Steckschlüssel, Zangen

Hilfsstoffe, z.B.: Motor- und Getriebeöl, Kühlmittel- und Bremsflüssigkeit

Unterlagen, z.B.: Reparaturaufträge, Schaltbilder, Konstruktionszeichnungen, Ersatzteillisten, Regelwerke

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen finden Beschäftigung in Betrieben, die land- und forstwirtschaftliche Maschinen sowie Baumaschinen herstellen oder instand halten und vermieten.

Branchen im Einzelnen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, z.B. bei Herstellern von Traktoren, Mähdreschern oder Melkmaschinen

    • Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen, z.B. bei Herstellern von Baggern, Walzen oder Raupen

    • Reparatur von Maschinen, z.B. in Werkstätten für die Instandhaltung von Land- und Baumaschinen

  • Vermietung, Verleih

    • Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, z.B. bei Maschinen- und Betriebshilfsringen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik, Baumaschinentechnik, Mechatronik, CAD).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Fahrzeugservice einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Fahrzeugtechnik oder Maschinenbau).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Fahrzeugservice

Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck) sind für den Prototypenbau bereits im Einsatz, nun erobert diese Technik auch die Anfertigung von Ersatzteilen. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Für den Fahrzeugservice bedeutet dies, dass Ersatzteile wie Benzinleitungen oder Elemente des Kühl- oder Heizsystems sowohl schneller als auch kostengünstiger zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können im Handel nicht mehr erhältliche Teile individuell gedruckt werden, z.B. für die Oldtimerreparatur. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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