Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Arbeitsabläufe kontrolliert, Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellt, Maßnahmen zu deren Behebung ergreift und Fremdkörperkontrollen durchführt
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wie man Werkstoffe, Geräte, Baugruppen, Systeme handhabt, Bauteile aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen formt, Montage- und Demontagetechniken anwendet und Bauteile anpasst
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wie man Einbauorte identifiziert, Bauteile und Geräte einmisst und ausrichtet
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welche elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Leitungen es gibt und wie sie verlegt werden
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Auftragsunterlagen und die technische Durchführbarkeit von Aufträgen zu prüfen, Arbeitsabläufe zu planen und bei Abweichungen Prioritäten zu setzen
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wie man Daten erfasst, bearbeitet und sichert, Gespräche zielgerichtet führt, Dokumentationen, auch auf Englisch, verfasst und IT-Systeme zur Auftragsplanung und Terminkontrolle verwendet
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wie man Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten sowie Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typengerechten Systemen durchführt, Schäden feststellt und deren Behebung veranlasst
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wie man hydraulische, pneumatische, elektrische und mechanische Bauteile und -gruppen aus- und einbaut, instand setzt und modifiziert
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wie man Schäden an Rumpf, Trag-, Leit-, Fahr- und Triebwerk feststellt und die Fehlerbehebung einleitet
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wie man Störungen an Steuer-, Fahrwerk-, Antriebssystem, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und mechanischen Bauteilen feststellt und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzt und ortet
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Organisation des Ausbildungsbetriebs, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Bauteile und Geräte montieren und demontieren, komplexe luftfahrttechnische Systeme instand halten)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. bis 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
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Betriebliche und technische Kommunikation
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Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
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Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
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Instandhaltung
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Fügen
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Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
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Berücksichtigen menschlicher Faktoren
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten
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elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen
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einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten
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Bauteile und Geräte montieren und demontieren
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2. Ausbildungsjahr:
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Baugruppen der Fluggerätstruktur herstellen und prüfen
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Antriebssysteme in Betrieb nehmen und instand halten
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pneumatische und hydraulische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und instand halten
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aerodynamische Baugruppen montieren und demontieren
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. bis 42. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte
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Analysieren von Systemkomponenten und Beheben von Störungen
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Abfertigen von Fluggeräten
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
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3. Ausbildungsjahr:
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Steuerungsanlagen für Luftfahrzeuge prüfen und instand halten
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Felgen, Reifen, Fahrwerke und Bremssysteme prüfen und instand halten
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Baugruppen der Fluggerätstruktur prüfen
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Ausrüstungssysteme und Kabinenausstattung in Luftfahrzeugen prüfen und instand halten
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4. Ausbildungsjahr:
Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.206 bis € 1.338
2. Ausbildungsjahr: € 1.259 bis € 1.372
3. Ausbildungsjahr: € 1.337 bis € 1.466
4. Ausbildungsjahr: € 1.419 bis € 1.537
Quelle:
WSI Tarifarchiv, Stand Januar 2025
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin - Fachrichtung Instandhaltungstechnik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bauteile verschrauben, hydraulische Baugruppen zerlegen, Messwerte ablesen
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Umgebung: Werkhallen bei Maschinenlärm, z.T. im Freien bei Nässe, Kälte, Wärme und Zugluft
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Kleidung: Schutzkleidung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, z.T. Schutzbrille, Gehör- oder Atemschutz, Signalkleidung)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, Montageeinsätze
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Anforderungen:
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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei Sicht- und Funktionskontrollen an Flugzeugstrukturen und -komponenten)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Warten von Triebwerkskomponenten)
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Geschicklichkeit (z.B. beim Montieren von Teilsystemen und Einstellen von Ventilen)
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Umsicht (z.B. bei Arbeiten auf dem Rollfeld, beim Umgang mit Hebezeugen)
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Teamfähigkeit (z.B. beim Demontieren großer Bauteile wie etwa Tragflächen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Instandhaltungstechnik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Fluggeräthersteller, Luftverkehrsbetriebe, Wartungs- und Überholungsbetriebe sowie die Bundeswehr): Werkhallen, Werkstätten, Rollfeld
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen in Erding (Bayern):
Dr.-Herbert-Weinberger-Schule
Staatliche Berufsschule Erding
Freisinger Straße
89
85435
Erding
D
+49.8122.954350
+49.8122.954351140
http://www.bs-ed.de
bs-erding@bs-ed.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
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Belgien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Spanien, Tschechien
Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen
Dauer: 3-4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass