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Ausbildungsberuf
Fluggerätmechaniker/in - Triebwerkstechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik stellen Triebwerke her und halten sie instand.

Die Ausbildung im Überblick

Fluggerätmechaniker/in der Fachrichtung Triebwerkstechnik ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik finden Beschäftigung

  • bei Triebwerksherstellern

  • in Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Fluggesellschaften, Fluggerätherstellern und Flughäfen

  • auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fluggerätmechaniker/in der Fachrichtung Triebwerkstechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Gemäß Richtlinien der Luftfahrtbehörden oder der Fluggeräthersteller wird für bestimmte Tätigkeiten und für die Arbeit an bestimmten Fluggerättypen der erfolgreiche Abschluss von Lehrgängen vorausgesetzt, etwa der Besitz einer oder mehrerer Kategorien der Aircraft Maintenance Licence (AML).

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es 147 Ausbildungsanfänger/innen. 57 Prozent der zukünftigen Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik verfügten über die Hochschulreife , 35 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Acht Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Kenntnisse im technischen Werken sind vorteilhaft, da angehende Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik Werkstoffe aus Metall oder Kunststoff sägen, bohren, spanen oder zu Baugruppen löten und verkleben. Da sie bereits in der Ausbildung nach technischen Unterlagen und Plänen arbeiten, sind Kenntnisse im Technischen Zeichnen nützlich.

Physik:

Physikalisches Wissen ist hilfreich, um Schaltpläne lesen oder Aufbau und Funktion von Triebwerkssystemen verstehen zu können.

Mathematik:

Mathematische Kenntnisse benötigen angehende Fluggerätmechaniker/innen etwa, um Widerstände und Spannungen zu berechnen oder Prüfgrößen zu ermitteln.

Englisch:

Bei der Montage informieren sich angehende Fluggerätmechaniker/innen ggf. mithilfe englischsprachiger Datenbanken, Arbeitsanleitungen und Funktionsbeschreibungen über technische Details von Triebwerken.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Fluggerätmechaniker/in der Fachrichtung Triebwerkstechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Arbeitsabläufe kontrolliert, Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellt, Maßnahmen zu deren Behebung ergreift und Fremdkörperkontrollen durchführt

  • wie man Werkstoffe, Geräte, Baugruppen, Systeme handhabt, Bauteile aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen formt, Montage- und Demontagetechniken anwendet und Bauteile anpasst

  • wie man Einbauorte identifiziert, Bauteile und Geräte einmisst und ausrichtet

  • welche elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Leitungen es gibt und wie sie verlegt werden

  • Auftragsunterlagen und die technische Durchführbarkeit von Aufträgen zu prüfen, Arbeitsabläufe zu planen und bei Abweichungen Prioritäten zu setzen

  • wie man Daten erfasst, bearbeitet und sichert, Gespräche zielgerichtet führt, Dokumentationen, auch auf Englisch, verfasst und IT-Systeme zur Auftragsplanung und Terminkontrolle verwendet

  • wie man Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten sowie Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typengerechten Systemen durchführt, Schäden feststellt und deren Behebung veranlasst

  • wie man Triebwerksteile manuell und maschinell bearbeitet

  • wie man Rotoren durch Gewichtsverteilung auswuchtet und Triebwerke für den Einsatz vorbereitet

  • wie man visuelle und zerstörungsfreie Materialprüfungen an Triebwerksteilen durchführt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Organisation des Ausbildungsbetriebs, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Bauteile und Geräte montieren und demontieren, Triebwerkssysteme prüfen und instand setzen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. bis 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb:

  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse

  • Betriebliche und technische Kommunikation

  • Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen

  • Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten

  • Instandhaltung

  • Fügen

  • Analysieren von Störungen an Antriebssystemen

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

  • Berücksichtigen menschlicher Faktoren

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten

    • Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen

    • Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten

    • Bauteile und Geräte montieren und demontieren

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Baugruppen der Fluggerätstruktur herstellen und prüfen

    • Antriebssysteme in Betrieb nehmen und instand halten

    • Pneumatische und hydraulische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und instand halten

    • Aerodynamische Baugruppen montieren und demontieren

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. bis 42. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen

  • Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken

  • Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk

  • Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 3. Ausbildungsjahr:

    • Gasturbinenbaugruppen warten und instand setzen

    • Triebwerkssysteme prüfen und instand setzen

    • Triebwerksbauteile maschinell fertigen, bearbeiten und prüfen

    • Fluggerätsystemkomponenten demontieren und montieren

  • 4. Ausbildungsjahr:

    • Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen mit Drehflügeln instand halten

    • Systeme der Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen instand halten

Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198

2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232

3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326

4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin - Fachrichtung Triebwerkstechnik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bauteile verschrauben, Turbinenteile ausbauen, Messwerte ablesen

  • Umgebung: Werkhallen bei Maschinenlärm, z.T. im Freien bei Nässe, Kälte, Wärme und Zugluft

  • Kleidung: Schutzkleidung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, z.T. Schutzbrille, Gehör- oder Atemschutz, Signalkleidung)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, Montageeinsätze

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Auswerten von Fehlerprotokollen der Bordcomputer)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Durchführen des Wartungsdienstes an Triebwerken)

    • Geschicklichkeit (z.B. beim Justieren von Einzelkomponenten)

    • Umsicht (z.B. bei Arbeiten auf dem Rollfeld, beim Umgang mit Hebezeugen)

    • Teamfähigkeit (z.B. beim Demontieren von großen Bauteilen wie etwa Triebwerken)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Luft- und Raumfahrtindustrie, Fluggesellschaften, Wartungs- und Überholungsbetriebe sowie die Bundeswehr): Montagehallen, Werkstätten, Rollfeld

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Belgien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Spanien, Tschechien

    Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen

    Dauer: 3-4 Wochen

    Weitere Informationen: Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende

  • Verschiedene europäische Länder

    Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

    Dauer: mindestens 3 Wochen

    Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

    Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik warten Triebwerke und Flugzeugmotoren. In vorgegebenen Wartungsintervallen zerlegen sie die Triebwerke und prüfen jedes Teil z.B. auf Beschädigungen. Sie reinigen Bauteile, setzen sie instand, tauschen Verschleiß- oder defekte Teile aus und wechseln Betriebsstoffe wie Motoröl oder Hydraulikflüssigkeit. Schließlich setzen sie die Triebwerke wieder zusammen, stellen sie ein und testen ihre Funktion auf Prüfständen. Im laufenden Flugbetrieb führen sie Kontrolluntersuchungen durch. Sie beheben kleinere Störungen und Fehler selbst bzw. veranlassen die Reparatur größerer Schäden. In der Herstellung von Triebwerken bauen sie Einzelteile und Baugruppen zu ganzen Triebwerken zusammen und führen Funktionsprüfungen durch.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik stellen Triebwerke her und halten sie instand.

Flug- und Raumfahrzeuge

Ob Passagier- oder Militärflugzeug, Rettungs- oder Transporthubschrauber, Raumsonde oder Weltraumrakete - sie alle werden unter dem Begriff Fluggerät zusammengefasst. Ihre Motoren bzw. Triebwerke werden von Fluggerätmechanikern und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Triebwerkstechnik gewartet und instand gehalten. Diese spezialisieren sich oft auf bestimmte Triebwerksgattungen oder auf einzelne Aufgabengebiete, z.B. die Kontrolle von Komponenten auf Beschädigungen.

Wartung und Inspektion

Triebwerke müssen in regelmäßigen Abständen überholt werden. Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik gehen Schritt für Schritt nach Bauvorschriften, Wartungs- oder Reparaturanleitungen vor. Bei der Generalüberholung zerlegen sie Triebwerke komplett. Sie prüfen die ausgebauten Teile bzw. Baugruppen auf Korrosion, sichtbare mechanische Beschädigungen oder auf Verschleißerscheinungen. Um Schäden zu erkennen, die für das bloße Auge nicht sichtbar sind, etwa feinste Haarrisse an Turbinenschaufeln, wenden Fluggerätmechaniker/innen Ultraschalluntersuchungen, Wirbelstromverfahren oder die fluoreszierende Eindringprüfung an. Sie reinigen Einzelteile, setzen sie instand bzw. tauschen sie aus, wechseln Motor-, Getriebeöle und Hydraulikflüssigkeiten und prüfen die Funktion von Baugruppen. Schließlich setzen sie die gewarteten Komponenten wieder zusammen, wuchten ggf. Rotoren aus, stellen die Zündanlage ein und führen Prüfläufe an computergestützten Prüfständen durch. Hier testen sie beispielsweise die Dichtheit von flüssigkeitsführenden Systemen, messen Vibrationen oder den Schub eines Triebwerks. Stimmen die Werte mit den Sollwerten überein, kann das Triebwerk für den Flugverkehr freigegeben werden.

Sicherheits- und Funktionskontrollen

Ein Fluggerät muss permanent überwacht werden. Deshalb sind Kontrollen im laufenden Flugverkehr vorgesehen, auch an den Triebwerken. Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik prüfen z.B. die Triebwerksaufhängung und kontrollieren, ob Motoröl, Hydraulikflüssigkeit oder Kraftstoff austreten. Sie messen Einstellwerte von Triebwerkssystemen, justieren und prüfen den Druck hydraulischer Anlagen, messen elektrische Systeme durch, lesen die Daten der Bordcomputer aus und vergleichen sie mit den Sollwerten.

Zum Service kann auch die Reinigung von Triebwerken gehören. Da Linienflugzeuge häufig relativ kurze Standzeiten am Boden haben, müssen alle Arbeiten zügig und dennoch sorgfältig durchgeführt werden. Ist während des Flugs eine Störung aufgetreten oder wurde beim Triebwerks-Check ein Fehler festgestellt, suchen Fluggerätmechaniker/innen die Störungsursache, beheben Fehlfunktionen selbst oder veranlassen Reparaturen.

Triebwerksbau

Auch in der Herstellung von Triebwerken finden Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik interessante Aufgaben. Sie bedienen und überwachen vollautomatische Fertigungsanlagen, mit denen Bauteile zugeschnitten, mechanisch oder durch Wärmebehandlung zu Lauf- oder Leitschaufeln, Rotoren und Wellen geformt und die Oberflächen behandelt werden. In der Vormontage bauen Fluggerätmechaniker/innen Bauteile zu Triebwerksmodulen wie Brennkammern, Kompressoren oder Schubdüsen zusammen. Mit z.T. computergestützten Maschinen bzw. Geräten bringen sie Bohrungen an, fräsen Kanten ab, schweißen, nieten, schrauben oder kleben Teile nach Bauanleitung zusammen und prüfen die Funktion der einzelnen Komponenten. Diese setzen sie in der Triebwerksendmontage zu kompletten Triebwerken zusammen, stellen sie ein und führen abschließende Funktionsprüfungen durch. Entsprechen die ermittelten Messwerte den Sollwerten, ist das Triebwerk auslieferbereit.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Triebwerke überholen

    • Triebwerke untersuchen, z.B. mithilfe von Videokameras (Boroskope)

    • Testläufe von Triebwerkssystemen durchführen und überwachen, Testdaten auswerten

    • Einzelteile, Baugruppen und Anbauteile komplett demontieren, Teile reinigen

    • Maßnahmen der visuellen und zerstörungsfreien Materialprüfung durchführen, z.B. Wirbelstromverfahren einsetzen, um den Zustand von Triebwerksteilen festzustellen

    • Bauteile instand setzen, z.B. korrodierte Gehäuseteile entfernen, neue Bleche aufschweißen, defekte Bauteile und Verschleißteile ersetzen

    • Triebwerke wieder montieren, Lager und Dichtungen einbauen, Verschraubungen sichern

    • Module und Komponenten justieren, Rotoren auswuchten, Triebwerke einstellen

    • nach der Generalüberholung Funktion der Triebwerke an Prüfständen mit typenabhängigen Prüfprogrammen untersuchen

    • festgestellte Schäden, Fehlfunktionen sowie ausgeführte Wartungs-/Reparaturmaßnahmen dokumentieren

  • Während der Standzeiten von Fluggeräten Sicherheits- und Funktionskontrollen durchführen

    • Triebwerksaufhängungen untersuchen, z.B. auf Korrosion

    • Triebwerke bzw. flüssigkeitsführende Systeme auf Dichtheit prüfen

    • Sichtprüfungen durchführen, um mechanische Beschädigungen festzustellen

    • Einstellwerte von Triebwerkssystemen, Druckverhältnisse in hydraulischen Anlagen messen

    • Daten der Bordcomputer auswerten

    • Störungen und Fehlfunktionen beheben bzw. Reparaturen veranlassen

  • Triebwerke herstellen

    • an automatisierten Produktionslinien, die aus mehreren Arbeitsstationen bestehen, Triebwerksbauteile (z.B. Lauf-, Leitschaufeln, Wellen, Rotoren) fräsen, umformen, wärmebehandeln und Oberflächen behandeln, z.B. polieren

    • Rohr- und Schlauchleitungen anfertigen bzw. instand setzen

    • Triebwerksbauteile zu Modulen und Module zu ganzen Triebwerken montieren, dabei Fügetechniken wie Nieten, Schrauben, Kleben, Schweißen oder Löten anwenden

    • Funktion von Modulen und kompletten Triebwerken prüfen

  • Arbeiten am Flugtriebwerk planen und vorbereiten

    • technische Unterlagen der Hersteller lesen und durcharbeiten

    • Werkzeuge, Messgeräte, Prüfeinrichtungen und Maschinen vorhalten, warten und pflegen

    • Arbeitsschritte dokumentieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.325 bis € 3.654

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Fluggerätmechaniker/in - Triebwerkstechnik

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Flugzeugmechaniker/in

  • Triebwerkmechaniker/in

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Fluggerätbauer/Fluggerätbauerin

    (Ausbildungsberuf von 1983 bis 1997)

  • Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin (ohne Fachrichtungen)

    (Ausbildungsberuf von 1983 bis 1997)

  • Flugtriebwerkmechaniker/Flugtriebwerkmechanikerin

    (Ausbildungsberuf von 1964 bis 1997)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Luftfahrzeugtechniker/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Aircraft mechanic (m/f) - specialising in engine technology

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Mécanicien/Mécanicienne aéronautique - spécialisation technique du groupe motopropulseur

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkhallen

  • auf dem Rollfeld

Arbeitssituation

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik arbeiten bei der Überholung oder Herstellung von Fluggeräten mit handgeführten Maschinen und vollautomatischen Anlagen und Präzisionswerkzeugen. Dazu gehören z.B. Nietroboter, computergesteuerte Maschinen zum Fräsen oder Bohren und hochempfindliche Test- und Messgeräte. Sie schützen sich vor Verletzungen durch Sicherheitsschuhe oder -brille. Bei den Sicherheits- und Funktionschecks auf dem Rollfeld tragen sie Signalkleidung und Gehörschutz. Im Freien sind sie der Witterung ausgesetzt. In den Werk- und Wartungshallen kann es durch laufende Maschinen und Turbinen laut sein. Schweiß-, Lötrauch oder Klebstoffdämpfe liegen in der Luft. Bei Montage und Reparatur kommen sie mit Ölen und anderen Schmierstoffen in Kontakt. Da Standzeiten von Fluggeräten sehr kostenintensiv sind und nach Möglichkeit vermieden werden sollten, arbeiten Fluggerätmechaniker/innen oft im Schichtdienst. Bei Montageeinsätzen sind sie unter Umständen über einen längeren Zeitraum an anderen Standorten oder im Ausland tätig und während dieser Zeit von ihrem sozialen Umfeld getrennt.

Eine sorgfältige und exakte Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein und technisches Verständnis sind notwendig, um die Verkehrssicherheit der Fluggeräte zu gewährleisten. Dazu halten die Fluggerätmechaniker/innen die Sicherheits- und luftfahrtrechtlichen Vorschriften unbedingt ein. Umsichtig berücksichtigen sie ihr Umfeld beim Umgang mit Hebezeugen, um Unfälle zu vermeiden. Flexibel stellen sie sich auf wechselnde Arbeitsbedingungen an unterschiedlichen Arbeitsorten ein. Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, wenn im Innenraum von Flugzeugen unbequeme Haltungen eingenommen und schwere Bauteile angehoben und im Team montiert werden müssen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. computergesteuerte Dreh-, Fräs- und Standbohrmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Metall bohren, fräsen, schweißen, löten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Freien (z.B. auf dem Rollfeld)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Flugzeuge auf dem Rollfeld warten und überholen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Dämpfe vom Schweißen, Kleben und Löten)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. bei laufenden Triebwerken)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe und -brille)

  • Unfallgefahr (z.B. beim Arbeiten mit Hebezeugen)

  • Schichtarbeit

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Sicherheitsvorschriften, Arbeitsanweisungen und Vorgaben genau einhalten, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. sich an wechselnde Arbeitsorte und -bedingungen bei Montageeinsätzen anpassen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (bei Montageeinsätzen, auch im Ausland)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Einzelkomponenten justieren)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen

  • schweres Heben und Tragen (z.B. größere Bauteile einbauen)

  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. mit anderen Fachkräften beim Demontieren größerer Bauteile zusammenarbeiten)

  • Verantwortung für Personen (z.B. Sicherheitsvorschriften in der Luft- und Raumfahrttechnik strikt beachten, um die Sicherheit von Besatzung und Passagieren zu gewährleisten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Luftfahrzeuge, z.B.: Leicht-, Sport-, Passagier-, Militärflugzeuge, Hubschrauber, Raumfahrzeuge

Komponenten und Zubehör, z.B.: Triebwerke, Motoren, Turbinenschaufeln, Kraftstoff- und Hydraulikpumpen, Schläuche, Leitungen

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: Anlagen der mechanischen und thermischen Verformung, CNC-, Dreh-, Fräs- und Bohrmaschinen, Schraub-, Niet-, Schweiß-, Löt- und Klebegeräte, Lasermessgeräte, PC

Unterlagen, z.B.: System- und Gerätedokumentationen, Wartungs- und Reparaturunterlagen, technische Zeichnungen, Schaltpläne, Prüf- und Testvorschriften, Sicherheits- und luftfahrtrechtliche Vorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik finden Beschäftigung

  • bei Triebwerksherstellern

  • in Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Fluggesellschaften, Fluggerätherstellern und Flughäfen

  • auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr

Branchen im Einzelnen

  • Luftfahrt

    • Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge, z.B. Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Flughäfen

    • Personenbeförderung in der Luftfahrt, z.B. Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Fluggesellschaften

    • Güterbeförderung in der Luftfahrt, z.B. Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Fluggesellschaften

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

    • Reparatur und Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen

  • Sicherheit, Brandschutz, Verteidigung

    • Verteidigung, z.B. Luftwaffenstützpunkte der Bundeswehr

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Luft- und Raumfahrttechnik, Wartung, Instandhaltung, Produktions-, Fertigungstechnik, Hydraulik, Pneumatik).

Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck im Flugzeugbau anzuwenden oder bei Wartung und Reparatur Augmented-Reality-Anwendungen einzusetzen, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Fluggerätmechaniker/innen der Fachrichtung Triebwerkstechnik entwickeln. Digitale Flugzeugentwicklung und sensorgesteuerte Wartung bieten ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Luftfahrttechnik oder Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik mit dem Schwerpunkt Fertigungstechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft-, Raumfahrttechnik oder Fahrzeugtechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Ausbildung wurde modernisiert

Die Ausbildung in den Berufen Fluggerätelektroniker/in und Fluggerätmechaniker/in wurde anlässlich der Änderung einer EU-Verordnung neu geordnet. Luftfahrttechnisches Personal muss für Freigaben von Luftfahrzeugen über eine Lizenz verfügen, die durch EU-Verordnung geregelt ist. An den dort beschriebenen inhaltlichen Anforderungen wurden 2023 seitens der Europäischen Kommission Aktualisierungen vorgenommen, die am 12.06.2024 EU-weit in Kraft traten. Damit das in Deutschland ausgebildete luftfahrttechnische Personal künftig keine gesonderten Prüfungen zusätzlich zur Ausbildung ablegen muss, werden die aktualisierten Inhalte während der Ausbildung vermittelt. Die Ausbildungsverordnungen wurde entsprechend angepasst bzw. ergänzt. Zudem wurden die aktuellen Standardberufsbildpositionen in die Verordnungen aufgenommen. Die modernisierte Ausbildungsordnung trat am 01.08.2024 in Kraft.

Trends

Nachhaltigkeit in der Luftfahrt

Aufgrund der ansteigenden globalen CO2-Emmisionen suchen Flugzeughersteller und Wissenschaftler/innen aktuell nach Möglichkeiten, die Zukunft der Flugzeugmobilität klimaschonender, kosteneffizienter und leiser zu gestalten. Als besonders attraktiv erweist sich dabei der klimaneutrale Wasserstoff, der bereits Züge und Schiffe antreibt. Damit in wenigen Jahren die ersten Passagierflugzeuge mit Wasserstoffantrieb starten können, müssen unter anderem Tank- und Sicherheitssysteme neu konzipiert werden. Fach- und Führungskräfte in der Luftfahrtbranche werden sich mit dem Einsatz von Wasserstoff beschäftigen und dessen Verwendbarkeit prüfen.

Digitale Flugzeugentwicklung und sensorgesteuerte Wartung

Um Entwicklungszeiten und Kosten für aufwändige Testreihen zu sparen, werden künftig Flugzeuge und Triebwerke virtuell entwickelt und getestet, beispielsweise durch einen digitalen Zwilling oder durch Embedded Systems. Da am Rechner alle physikalischen Eigenschaften, Funktionen und Umweltwirkungen simuliert werden, können auch Konzepte frühzeitig optimiert und korrigiert werden. In der zustandsabhängigen Wartung überwachen Hunderte Sensoren Flugzeugkörper sowie Triebwerke, erkennen etwaigen Instandhaltungsbedarf schon während des Fluges und senden entsprechende Informationen an die Techniker am Boden. Für Fach- und Führungskräfte bedeutet dies ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

3-D-Druck in Luft- und Raumfahrt

Im Flugzeugbau werden mittels 3-D-Druck bereits kleinere Bauteile wie Einspritzdüsen hergestellt, aber auch Triebwerke, Rumpf, Außenhüllen und die Inneneinrichtung für Flugzeuge und Raketen. Von besonderem Vorteil für die Luftfahrt ist dabei, dass die gefertigten Produkte deutlich leichter sind und deshalb den Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß senken. Künftig sollen in der Raumfahrt auch Roboter eingesetzt werden, die im Weltall Reparaturen oder Erweiterungen von Weltraumstationen mithilfe des 3-D-Drucks autonom durchführen können. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Die Beschäftigten sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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