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Ausbildungsberuf
Feinwerkmechanikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Feinwerkmechanikermeister/innen organisieren in Betrieben des Feinwerkmechaniker-Handwerks die Arbeitsprozesse, arbeiten ggf. auch praktisch mit und stellen die Qualität sowie die Vermarktung der Produkte sicher. Sie bilden Auszubildende aus, führen Mitarbeiter/innen und betreuen Kunden sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Feinwerkmechanikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Feinwerkmechaniker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Feinwerkmechanikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Maschinen- und Werkzeugbaus

  • bei Herstellern feinmechanischer und elektrischer Messinstrumente

  • in Firmen des Kraftfahrzeugbaus

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Feinwerkmechanikermeister/in. Da das Metallbauer-Handwerk als verwandtes Handwerk im Sinne der Handwerksordnung gilt, können auch Metallbauermeister/innen die Tätigkeit ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Feinwerkmechaniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Feinwerkmechaniker/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Feinwerkmechaniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Rohstoffmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Feinwerkmechanikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Feinwerkmechanikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Maschinen, Instrumente/Feingeräte oder Werkzeuge einschließlich steuerungstechnischer Elemente entwerfen, planen, kalkulieren, herstellen und montieren

    • zerspanende und spanlose Werkzeugmaschinen einsetzen

    • technische Zeichnungen anfertigen und lesen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Maschinen sowie deren Bauteile und Baugruppen, Geräte, Werkzeuge, technische Modelle oder Versuchseinrichtungen entwerfen und berechnen

    • Elemente der Prozessautomatisierung und -mechanisierung sowie der Transport- und Fördertechnik unterscheiden und beurteilen

    • Eigenschaften und Verhalten zu verarbeitender Werkstoffe beurteilen und Verwendungszwecken zuordnen

    • Probleme der Materialbe- und -verarbeitung sowie des Fügens beschreiben, Lösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren

    • Auftragsabwicklungsprozesse planen

    • Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewerten; Vor- und Nachkalkulationen durchführen

    • betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen

    • Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften anwenden und Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Spezialisierung während der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte

  • Maschinenbau

  • Werkzeugbau

  • Feinmechanik

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 850 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1205 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Feinwerkmechanikermeister/Feinwerkmechanikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume, Werkstätten

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume und Werkstätten bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Feinwerkmechanikermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit und setzen beispielsweise die Entwürfe komplexer Maschinensysteme mit elektronischer und pneumatischer Steuerung um. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • in der Materialdisposition sicherstellen, dass der Werkstoffnachschub (z.B. Rohlinge und Halbzeuge) gewährleistet ist

  • Materialien, Hilfsmittel, Mess- und Prüfgeräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Anlagen wie bspw. Cobots sicherstellen

  • Parameter wie Materialbedarf berechnen

  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • CNC-gesteuerte Anlagen und Maschinen einstellen und vorrichten

  • besonders anspruchsvolle Arbeiten ggf. selbst ausführen, z.B. Entwürfe eines komplexen Maschinensystems mit elektronischer und pneumatischer Steuerung umsetzen, Programme für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen erstellen sowie neue Mess- und Prüfgeräte erproben

  • Kunden über Neuentwicklungen und Erweiterungsmöglichkeiten informieren

  • Kunden bei Anwendungsproblemen beraten

  • Produkte beim Kunden oder auf Fachmessen demonstrieren

  • Bedienungs- und Wartungspersonal beim Kunden einweisen

  • als Fachberater/in Kunden über Anwendung, Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der jeweiligen Produkte beraten und optimale kundenspezifische Lösungen suchen

Führungsaufgaben

  • die Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • über die Auswahl der Betriebsmittel und Investitionen entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen auswählen, fachlich unterstützen, bei ihrer Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien, wie z.B. Angebots- oder Preispolitik, entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.144

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Feinwerkmechanikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Feinwerkmechanikerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Maschinenbauerhandwerks

  • Meister/Meisterin des Mechanikerhandwerks

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Drehermeister/Drehermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1975 bis 2001)

  • Feinmechanikermeister/Feinmechanikermeisterin Fachrichtung Nähmaschineninstandhaltung

    (Weiterbildungsberuf von 1970 bis 2001)

  • Maschinenbauermeister/Maschinenbauermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1976 bis 2001)

  • Maschinenbaumechanikermeister/ Maschinenbaumechanikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1976 bis 2001)

  • Werkzeugmachermeister/Werkzeugmachermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1975 bis 2001)

Arbeitsorte

Feinwerkmechanikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten oder Werkhallen

  • in Messlabors

  • in Büroräumen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Feinwerkmechanikermeister/innen führen kleinere Betriebe des Feinwerkmechaniker-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Betrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Im Umgang mit Kunden und Lieferanten sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig. Feinwerkmechanikermeister/innen übernehmen fachlich schwierige Aufgaben selbst: Beim Durchführen von manuellen Dreh- oder Fräsarbeiten etwa ist Präzision erforderlich.

Dabei arbeiten sie mit Maschinen, Geräten und Handwerkzeugen und setzen verschiedene Halbzeuge (Rohlinge) ein. Ggf. tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Handschuhe, bei Schleifarbeiten auch Schutzbrille. In den Werkstätten kann Maschinenlärm herrschen, Metallstaub sowie Dämpfe von Klebstoffen liegen in der Luft. Insbesondere in Großbetrieben ist Schichtarbeit möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Neuentwicklungen und Erweiterungsmöglichkeiten informieren)

  • Handarbeit (z.B. Entwürfe eines komplexen Maschinensystems mit elektronischer und pneumatischer Steuerung umsetzen, Mess- und Prüfgeräte erproben)

  • Präzisions-, Feinarbeit

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen, Mess- und Prüfgeräte)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe und Schutzbrille)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Arbeitspläne zu erstellen oder Materialbestellungen zu bearbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. feiner Metallstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. von Klebstoffen)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Schichtarbeit (v.a. in Großbetrieben)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Maschinenteile, Anlagen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Formen, feinmechanische, optische und elektroakustische Geräte und Systeme

Werkstoffe und -stücke, z.B.: Stahl, Kunststoffe, Rohlinge, Halbzeuge, mechanische, elektrische und elektronische Bauteile, Steuer- und Regeleinrichtungen

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: CNC-Anlagen, ggf. Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck), Fräs- und Drehmaschinen, Mess- und Prüfgeräte, Cobots

Zubehör, z.B.: Schrauben, Muttern, Bolzen- und Stiftverbindungen

Unterlagen und Software, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Arbeits-, Fertigungs- und Montagepläne, Terminpläne, Kalkulationen, Marketingkonzepte, Korrespondenz, Normungsunterlagen, Arbeitsschutzbestimmungen, Sicherheitsrichtlinien, CAM- und ERP-Software

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Feinwerkmechanikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Maschinen- und Werkzeugbaus

  • bei Herstellern feinmechanischer und elektrischer Messinstrumente

  • in Firmen des Kraftfahrzeugbaus

Branchen im Einzelnen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g., z.B. Schablonen- und Formenbaubetriebe

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von nicht elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. Schrittzähler, Zirkel

    • Herstellung von Prüfmaschinen, z.B. Zerreißprüfstände

  • Automatisierungstechnik

    • Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. elektrische Präzisionswaagen, Strahlungsdetektoren, Geschwindigkeitsmesser

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, insbesondere im Motorenbau

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Feinwerktechnik, Metallbe- und -verarbeitung, CNC-Technik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Feinwerkmechanikermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Mikrotechnik, Mikrosystemtechnik oder Konstruktionstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau

In den nächsten Jahren werden sich die Anwendungsmöglichkeiten der Additiven Fertigung (3-D-Druck) vervielfachen und auch den Maschinen- und Werkzeugbau erobern. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Eingesetzt wird diese Methode z.B. bei der Herstellung von Prototypen, der Produktion von Ersatz- oder Sonderteilen sowie in der Serienfertigung für Spritz- und Druckgusswerkzeuge, Stanz- und Biegewerkzeuge oder Hochleistungswerkzeuge für die Blechumformung. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Beschäftigte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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