Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man manuell spant und umformt
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wie man Werkstücke maschinell bearbeitet und dazu die richtigen Werkzeuge wählt
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wie man unter Beachtung von Vorschub oder Schnitttiefe dreht und fräst
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wie Bauteile zu Baugruppen funktionsgerecht verbunden werden
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wie Werkstoffe gehärtet, geglüht und vergütet werden
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wie man Werkstücke bohrt, schleift und reibt
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was bei der Schätzung von Fertigungs- und Instandsetzungsumfang zu beachten ist
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wie man an Instrumenten, Geräten oder Implantaten Formen und Flächen bearbeitet
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wie man Programme an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen erstellt, eingibt, testet, ändert und optimiert
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wie man gehärtete Instrumente instand setzt (z.B. Ersatzteile herstellt, Normteile austauscht, Funktionen prüft)
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Gebieten (z.B. Werkstofftechnik, Elektrotechnik)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
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Prüfen, Messen, Lehren
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Fügen
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manuelles Spanen und Umformen
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maschinelles Bearbeiten
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Instandhalten
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Drehen und Fräsen
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
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Prüfen, Messen, Lehren
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
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Wärmebehandeln, Härteprüfen
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Montieren von Bauteilen zu Baugruppen
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Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen
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Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen von Hand und mit handgeführten Maschinen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Grundlagen der Fertigungs- und Prüftechnik
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Grundlagen der Werkstofftechnik
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Grundlagen der Maschinen- und Gerätetechnik
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Grundlagen der Steuerungs- und Informationstechnik
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Grundlagen der Elektrotechnik
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Grundlagen der technischen Kommunikation
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Instrumenten- und Gerätetechnik
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Fertigungs- und Prüftechnik
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Werkstofftechnik
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Steuerungstechnik
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technische Kommunikation
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Löten, Schweißen, Kleben
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Bearbeiten von Formen und Flächen an Instrumenten, Geräten oder Implantaten
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Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
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Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
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Bearbeiten von Werkstücken durch Freiformschleifen
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Montieren und Demontieren von Instrumenten, Geräten oder Implantaten
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Prüfen und Einstellen der Funktion von Instrumenten, Geräten oder Implantaten
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Instandsetzen von Instrumenten, Geräten oder Implantaten
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Instrumentenfertigung und Oberflächentechnik
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Implantate und Endoprothesen
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NC-Technik
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Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrentechnik
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Werkstofftechnik
Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 1.074
2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 1.150
3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.270
4. Ausbildungsjahr: € 909 bis € 1.325
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Chirurgiemechaniker/Chirurgiemechanikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Metallrohlinge zuschneiden, Teile durch Kleben, Verschrauben, Löten oder Schweißen zusammenfügen, Poliermaschine bedienen
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Umgebung: Lärm in Werkstätten (z.B. bei der Metallbearbeitung)
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Kleidung: Schutzkleidung, z.B. Gehörschutz, Schutzbrille
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. für präzises, maßgenaues Arbeiten)
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Verbinden kleiner Teile, beim exakten Richten von Instrumenten)
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Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. bei Wartungs- und Reparaturarbeiten)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Chirurgiemechaniker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für alle Länder in Tuttlingen (Baden-Württemberg):
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule
Öffentliche Schule
Mühlenweg
21
78532
Tuttlingen
D
+49.7461.9262800
+49.7461.9262888
http://www.steinbeisschule.de/
verwaltung@steinbeisschule.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass