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Ausbildungsberuf
Kälteanlagenbauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Kälteanlagenbauermeister/innen sind in Handwerksbetrieben tätig, die Kälteanlagen und Klimageräte entwickeln, herstellen, montieren und warten. Dort üben sie überwachende und koordinierende Aufgaben aus und arbeiten ggf. praktisch mit. Neben ihren kaufmännischen Aufgaben sind sie für die Personalführung und -entwicklung zuständig.

Die Weiterbildung im Überblick

Kälteanlagenbauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Kälteanlagenbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Kälteanlagenbauermeister/innen finden Beschäftigung in Betrieben der Kälte- und Klimatechnik.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Kälteanlagenbauermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für Fahrten zu den Baustellen wird der Führerschein Klasse B benötigt.

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Für die Inspektion und Wartung von Einrichtungen bzw. Produkten, die ozonschichtschädigende Stoffe enthalten, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.

Für die Betriebsprüfung von Wärmepumpen gemäß Gebäudeenergiegesetz ist eine entsprechende Schulung erforderlich.

Das Kälteanlagenbauer-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Mechatroniker/in für Kältetechnik.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Kälteanlagenbauer-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. technische Berechnungen durchzuführen und betriebliche Kosten zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag die Dimension einer Kälteanlage berechnen oder die Kosten für ein Angebot kalkulieren zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Technisches Zeichnen:

Im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung müssen u.a. mechanische Einzelteile, Schemata von Kälteanlagen und elektrische Schaltpläne gezeichnet und gelesen werden.

Auch im Berufsleben müssen die Meister/innen Konstruktionszeichnungen und -pläne anfertigen können. Hierzu sind gute Kenntnisse im technischen Zeichnen notwendig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Kälteanlagenbauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten unabdingbar, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Kälteanlagenbauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Kälteanlagen und Klimageräte einschließlich regelungs- und steuerungstechnischer Komponenten planen

    • Auslegung der Anlage entsprechend den Anforderungen berechnen und Angebote kalkulieren

    • Anlagen mit vorgefertigten Bauteilen und Baugruppen betriebsfertig kalkulieren

    • Kunden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Anforderungen beraten

    • Fehler und Störungen an Kälteanlagen feststellen, beheben und dokumentieren

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Arten und Eigenschaften von Werkstoffen und Werkstoffverbindungen beurteilen

    • Dimensionierung und Auswahl von Komponenten für thermodynamische Prozesse begründen

    • technische Daten von Kälteanlagen und Klimageräten im Hinblick auf Funktionalität und Effizienz bewerten

    • rechtliche, umweltschutztechnische und energetische Aspekte kältetechnischer Anlagen darstellen

    • Auftragsabwicklung

    • Betriebsführung und Betriebsorganisation

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 1.300 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.555 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Kälteanlagenbauermeister/Kälteanlagenbauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume, Werkstätten

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume und Werkstätten bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Kälteanlagenbauermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, beraten Kunden und verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, planen und überwachen die Auftragsabwicklung und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und stellen beispielsweise die Steuer- und Regeleinrichtungen von kältetechnischen Anlagen ein. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • auftragsbezogene Anforderungen und Wünsche der Kunden ermitteln, Kunden beraten, Angebote kalkulieren und erstellen, Auftragsverhandlungen führen und Verträge abschließen

  • Kälteanlagen und Klimageräte projektieren, die erforderlichen Dimensionen der Anlagen berechnen, die erforderlichen Bauteile und Baugruppen, Werk- und Hilfsstoffe bestimmen sowie die Materialdisposition sicherstellen

  • Pläne, Skizzen und Zeichnungen u.a. mithilfe rechnergestützter Systeme erstellen

  • Aufträge unter Berücksichtigung von Instandhaltungsanforderungen, Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz sowie berufsbezogender rechtlicher Vorschriften und technischer Richtlinien und Normen ausführen

  • elektrotechnische und elektronische Schaltungen für kältetechnische Anlagen entwickeln und installieren, Funktions- und Sicherheitsprüfungen an diesen Anlagen durchführen

  • Qualitätskontrollen durchführen, Fehler und Störungen an den Anlagen analysieren und beseitigen

  • ausgeführte Arbeiten und Leistungen prüfen und dokumentieren, Anlagen abnehmen

Führungsaufgaben

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Auftragsabwicklung organisieren, Mitarbeitereinsätze planen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • betriebliches Qualitätsmanagementplanen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • Konzepte für Betriebsstätten entwickeln, Betriebsstrategien festlegen und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten über Investitionen entscheiden

  • Kostenfaktoren ermitteln und analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.593 bis € 4.155

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Kälteanlagenbauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Kälteanlagenmeister/in

  • Meister/in im Kälteanlagenbauerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Kühlanlagenbauerhandwerks

Arbeitsorte

Kälteanlagenbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und Werkhallen

  • in Kühlräumen oder auf Baustellen im Freien

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Kälteanlagenbauermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Kälteanlagenbaus oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Beratung von Kunden Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick. Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern erfordern Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Die Planung von Kälteanlagen oder das Erstellen von Angeboten und Rechnungen verlangen Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Kälteanlagenbauermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Beim Aufstellen und Anschließen von Anlagen der Kälte- und Klimatechnik sind Handarbeit und handwerkliches Geschick erforderlich.

Kälteanlagenbauermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, müssen aber auch mit Werkzeugen und Maschinen umgehen. Sie wechseln zwischen Büro, Baustelle und Werkstatt bzw. Werkhalle, wo es laut ist und Schweiß- oder Lötdämpfe in der Luft liegen. Unfallgefahr besteht beim Arbeiten an stromführenden Bauteilen. Bei Montagearbeiten beim Kunden vor Ort müssen sie sich flexibel an die jeweiligen Arbeitsbedingungen anpassen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. Angebote erstellen, an Ausschreibungen teilnehmen)

  • Kundenkontakt (z.B. mit Kunden telefonieren, Reklamationen bearbeiten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (kälte- und klimatechnische Anlagen und Einrichtungen)

  • Handarbeit (z.B. Komponenten wie Absorber, Pumpen und Befeuchter mit Rohrleitungen verbinden)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Konstruktionszeichnungen oder Leistungsbeschreibungen am PC erstellen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe oder Schweißschutzbrille)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Angebote und Rechnungen schreiben oder Arbeitspläne erstellen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit im Freien

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (auf Baustellen im Freien)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schweiß- oder Lötdämpfe)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. von Schweiß-, Schleif- und Lötarbeiten)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten an schnell laufenden Maschinen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Technische Anlagen und Maschinen, z.B.: Kühlraumanlagen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Gewindeschneidemaschinen, Bohrmaschinen, Tiefkühlschränke, Wärmepumpen, Klimageräte, Kompressoren

Bauelemente und Hilfsstoffe, z.B.: Rohrleitungen, flüssige und gasförmige Kältemittel

Geräte und Werkzeuge, z.B.: Mess- und Prüfgeräte, Löt- und Schweißgeräte, Schraubendreher, Zangen, Press-, Trenn-, Biege- und Entgratwerkzeuge

Unterlagen, z.B.: Angebots- und Auftragsunterlagen, Betriebsabrechnungen, Personal- und Ablaufpläne, technische Richtlinien, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Programme

Arbeitsbereiche/Branchen

Kälteanlagenbauermeister/innen finden Beschäftigung in Betrieben der Kälte- und Klimatechnik.

Branchen im Einzelnen

  • Versorgung, Installation

    • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation, z.B. Installation von Klimaanlagen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt, z.B. Kühl- und Gefriereinrichtungen für die Nahrungsmittelindustrie

    • Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g., z.B. Serviceabteilungen von kältetechnischen Betrieben

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Klima- und Kältetechnik, elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, Gebäudekonzepte für Wohnungen und Büros zu entwickeln, bei denen versorgungstechnische Einrichtungen durch das Internet verbunden und gesteuert werden, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Kälteanlagenbauermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Versorgungstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Das smarte Büro - vernetzt und nachhaltig

Mittels digitaler, vernetzter Systeme sollen Smart Offices einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig Kosten einsparen können: Sobald Beschäftigte morgens das Büro betreten, schalten sich z.B. Heizung und Licht von alleine an, Sensoren messen einfallendes Sonnenlicht und lassen bei zu starker Sonneneinstrahlung automatisch die Jalousien herab. "Intelligente" Stromzähler ("Smart Meter") vergleichen die tageszeitabhängig wechselnden Stromtarife und können so zu einer effizienteren Steuerung von Energie in einem Gebäude beitragen. Schäden in der Gebäudeausstattung, die zu einem höheren Stromverbrauch führen könnten, werden aufgrund von Predictive Maintenance (vorausschauende Instandhaltung durch frühzeitiges Erkennen von Schäden) rechtzeitig identifiziert und behoben. "Intelligente" Rauch- oder Wassermelder können durch eine digitale Anbindung an die Feuerwehr Notfälle schneller registrieren und übermitteln. Für Fach- und Führungskräfte aus Bereichen wie Energie, Elektro, Bau- und Versorgungstechnik eröffnet sich hier ein umfangreiches Tätigkeitsfeld.

Vernetztes Wohnen und Versorgungstechnik

Smart Home verbindet Geräte des alltäglichen Gebrauchs, wie Jalousien, Lampen und Heizkörper, über das WLAN miteinander. Anhand von intelligenten Messsystemen können hierdurch Energiekosten überwacht und z.B. Stromfresser identifiziert oder die Heizkosten gesenkt werden. Gelenkt wird das eigene Smart Home mittels Smartphone und Tablet oder anhand von Sprachassistenten. Um smarte Wohn- und Gebäudekonzepte passgenau für die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden zu entwickeln und zu installieren, arbeiten Planer und Fachkräfte aus der Versorgungstechnik eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Elektro, Bautechnik sowie dem Fachhandel zusammen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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