Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Hilfs- und Betriebsstoffe zuordnet, einsetzt und entsorgt
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wie man Werkstücke mit spanabhebenden Verfahren manuell und maschinell fertigt (Feilen, Sägen, Drehen, Fräsen, Gewindeschneiden)
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wie man lösbare und nichtlösbare Verbindungen herstellt (zum Beispiel durch Schraub-, Stift- und Steckverbindungen bzw. durch Löten, Schweißen, Kleben)
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wie man nach technischen Unterlagen Bauteile und Baugruppen zur Montage und Demontage vorbereitet
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wie Bauteile auf fehlerfreie Beschaffenheit sichtzuprüfen sind
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wie man Baugruppen zu Gesamtprodukten montiert und demontiert
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wie elektrische Leitungen, Bauteile und Baugruppen nach Verlege-, Montage- und Anschlussplänen zu verlegen sind
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wie man Fehler in Montage- und Demontageprozessen erkennt, Ursachen ermittelt, behebt und dokumentiert
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wie Regelungs- und Steuerungskomponenten zu überwachen sind
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wie Transportgut abgesetzt, gelagert und gesichert wird
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen fertigen, automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen, bedienen und überwachen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
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Die Zusatzqualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" berechtigt dazu, an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Arbeiten zum Erstanschluss sowie Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Den Auszubildenden werden fachtheoretische und fachpraktische Qualifikationen in der Elektrotechnik vermittelt. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, z.B.:
IHK Nürnberg für Mittelfranken - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Die Zusatzqualifikation "Elektrotechnik - Industrie" bietet Auszubildenden die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die zunehmend vernetzte Arbeitsumgebung fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Elektrotechnik und der Vernetzung anzueignen. Vermittelt werden z.B. Kenntnisse im Bereich der Sicherheitstechnik sowie der Schaltungs- und Funktionsanalyse. Das Erlernte wird durch eine Mischung aus schriftlicher Prüfung und praxisorientierten Handlungsaufträgen geprüft. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer z.B.:
IHK Nürnberg - Elektrotechnik - Industrie
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Unterscheiden und Zuordnen von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen
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Einrichten von Maschinen und technischen Systemen
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Herstellen von Bauteilen
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Herstellen von Fügeverbindungen
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Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen fertigen
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Bauelemente mit Maschinen fertigen
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Baugruppen herstellen und montieren
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technische Systeme instand halten
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Baugruppen herstellen
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Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren
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automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen, bedienen und überwachen
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Betriebsbereitschaft von Maschinen und Anlagen gewährleisten
Teil 1 der Abschlussprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Montieren, Anschließen und Prüfen von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Baugruppen
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Überwachen und Optimieren von Montage- und Demontageprozessen
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Anwenden von Steuerungstechnik
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Prüfen und Einstellen von Funktionen an Baugruppen oder von Gesamtprodukten
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Anschlagen, Sichern und Transportieren
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Warten von Maschinen und technischen Systemen
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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elektrische und elektronische Bauteile und Baugruppen montieren
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Funktionen von Baugruppen und Gesamtprodukten prüfen und einstellen
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Montage- und Demontageprozesse sicherstellen
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Montage- und Demontageprozesse überwachen und optimieren
Teil 2 der Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik der Fachrichtung Montagetechnik kann auf die Ausbildung zum Fertigungsmechaniker/zur Fertigungsmechanikerin angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Einzelteile oder Baugruppen mit Elektroschrauber verbinden, für ausreichend Montagematerial sorgen, Qualität prüfen
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Umgebung: in Fertigungs- und Montagehallen bei Maschinenlärm, Dämpfen und unangenehmen Gerüchen
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, ggf. Schweißerschutzschild und -brille)
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Arbeitszeit: Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Montieren und genauen Einpassen der Bauteile)
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Sorgfalt (z.B. beim Prüfen und Einstellen von Funktionen an Baugruppen oder kompletten Produkten)
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Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick (z.B. beim Warten der Maschinen, Werkzeuge und Systeme)
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Gute körperliche Konstitution (z.B. Heben schwerer Bauteile oder längeres Arbeiten im Stehen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Fertigungsmechaniker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der industriellen Serienfertigung, z.B. im Maschinen- und Fahrzeugbau, in der Haushaltsgeräteindustrie sowie bei Herstellern medizintechnischer Geräte): Produktions- und Montagehallen, Werkstätten
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
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Belgien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Spanien, Tschechien
Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen
Dauer: 3-4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass