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Ausbildungsberuf
Metallbildnermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Metallbildnermeister/innen planen und steuern Arbeitsprozesse in Betrieben des Metallbildnerhandwerks, arbeiten auch praktisch mit und stellen die einwandfreie Ausführung von Arbeiten und die Vermarktung der Produkte sicher. Sie beraten Kunden, betreuen Mitarbeiter/innen und Lieferanten und bilden Auszubildende aus.

Die Weiterbildung im Überblick

Metallbildnermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Metallbildner-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Metallbildnermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Schmiedewerkstätten und Metalldrückereien

  • in Betrieben des Stahl- und Leichtmetallbaus

  • in Goldschmiedewerkstätten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Metallbildnermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Metallbildner-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Preise und Leistungen kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Metallbildnermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Metallbildnermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • eine Gürtler- oder Metalldrückerarbeit sowie eine Ziselierarbeit aus Metall unter Berücksichtigung von Gestaltungsaspekten und Fügeverfahren anfertigen

    • verschiedene Verfahren optimal anwenden: Spanen, Umformen, Oberflächenbehandlung (zum Beispiel Mattieren, Schleifen, Polieren, Strukturieren, Schroten, Ziselieren)

    • gestalterisch ein Produkt aus Blattgold anfertigen

    • Bearbeitungsverfahren der Goldschlagarbeit (zum Beispiel Gießen, Schmieden, Walzen, Schlagen) anwenden

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Informationen für den Fertigungsprozess beurteilen und Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen den jeweiligen Fertigungsverfahren zuordnen

    • bei der Herstellung oder Restaurierung von Produkten Gesichtspunkte wie Stilkunde und Denkmalschutz berücksichtigen

    • Verfahren der Oberflächenbehandlung und Oberflächengestaltung beschreiben und bewerten

    • Modelle herstellen, Freihandzeichnungen erstellen und Schriften gestalten

    • Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation, Qualitätssicherung und Kalkulation einsetzen und bewerten

    • Angebote erstellen und Preise kalkulieren

    • ein betriebliches Qualitätsmanagement planen und beschreiben

    • Kundenpflege und Kundengewinnung betreiben, Informationssysteme einsetzen und beurteilen

    • berufsbezogene Gesetze, Normen und Regelungen sowie Haftungsregelungen korrekt anwenden

    • Regelungen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes beachten

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (wird zusammen angeboten): 214 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 569 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Metallbildnermeister/Metallbildnermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

  • Werkstätten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Metallbildnermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Je nach Betriebsgröße arbeiten sie auch selbst praktisch mit und fertigen beispielsweise Beleuchtungskörper aus Metall an. Sofern sie als Selbstständige einen Metallbildnerbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Form und Gestalt von Gegenständen wie Zier- und Sakralgeräten, Beleuchtungskörpern oder Gießereimodellen entwerfen, Skizzen und Zeichnungen anfertigen, dabei stilkundliche Aspekte und Heraldik sowie historische und zeitgemäße Formensprache berücksichtigen

  • Fertigungstechniken und Maschineneinsatz festlegen, dabei Arten und Eigenschaften der Werkstoffe berücksichtigen

  • technische Arbeitspläne und -prozesse sowie technische Zeichnungen erstellen, insbesondere unter Einsatz von rechnergestützten Systemen

  • Bleche durch Drücken, Tiefziehen und Pressen zu Hohlkörpern verformen

  • Ziselier- und Gravierarbeiten durchführen

  • Guss- und Formteile gestaltend bearbeiten

  • Oberflächen unter Berücksichtigung kreativer Gestaltungsaspekte bearbeiten und veredeln, etwa durch Polieren, Patinieren, Färben

  • Gießereimodelle für Ziergegenstände oder technische Bauteile anfertigen

  • spezifische Vorrichtungen und Hilfswerkzeuge entwickeln

  • die genannten Gegenstände montieren und befestigen

Führungsaufgaben

  • Kundenwünsche ermitteln und Auftragsverhandlungen führen

  • Preise und Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen

  • Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung planen, organisieren und überwachen

  • bei Störungen an technischen Anlagen Fehlersuche durchführen und Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleiten

  • Qualitätsstandards festlegen

  • die Einhaltung der berufsbezogenen Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Energieverwendung überwachen

  • Werkstatt leiten, Arbeitsabläufe koordinieren, Arbeitsprogramm festlegen, Betriebsmittel überwachen

  • Vor- und Nachkalkulation erstellen

  • Mitarbeiter/innen führen und einweisen

  • den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.585 bis € 4.714

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Metallbildnermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Metallbildnerhandwerk

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Gold-, Silber- und Aluminiumschlägermeister/Gold-, Silber- und Aluminiumschlägermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1963 bis 1998)

  • Gürtler- und Metalldrückermeister/Gürtler- und Metalldrückermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1994 bis 1998)

  • Ziseleurmeister/Ziseleurmeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 1998)

Arbeitsorte

Metallbildnermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten oder Werkhallen

  • auf Baustellen in Gebäuden oder im Freien

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Metallbildnermeister/innen leiten kleinere handwerkliche Schmiedewerkstätten und Metalldrückereien oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Betrieben des Stahl- und Leichtmetallbaus. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Metallbildnermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Wenn sie Dekorationsgegenstände herstellen, sind Feinarbeit, Kreativität und Sinn für Ästhetik erforderlich.

Metallbildnermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, müssen aber auch mit Werkzeugen und Maschinen umgehen. Beim Polieren, Patinieren und Färben von Oberflächen tragen sie Schutzkleidung, z.B. Atemschutzmasken. Sie wechseln zwischen Büro und Werkstatt oder Werkhalle, wo sie Maschinenlärm, Schmutz und Staub ausgesetzt sind. Bei Montagearbeiten sind sie auch im Freien tätig und sind ggf. der Witterung ausgesetzt.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Auszubildende und Nachwuchskräfte schulen, Mitarbeiter/innen einarbeiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden bei Fragen zur Ausführung von Ziselier- und Gravierarbeiten beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Maschinen für Dreh-, Fräs-, Bieg- und Schneidarbeiten)

  • Handarbeit (z.B. schwierige Gestaltungs- oder Reparaturarbeiten selbst ausführen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. bei feinen Ziselierarbeiten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit im Freien (z.B. bei der Montage von Treppengeländern oder Gartentoren)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. organisatorische und verwaltende Aufgaben am Computer erledigen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Metallstaub)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Umgang mit Chemikalien (vor allem bei der Gestaltung von Oberflächen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Materialien und Werkstücke, z.B.: Metalle wie Kupfer, Messing, Zinn, Stahl, Aluminium, Silber; Bleche, Drähte, Blöcke

Maschinen und Geräte, z.B.: CNC-gesteuerte Dreh-, Fräs-, Bieg- und Schneidemaschinen, Poliergeräte

Werkzeuge, z.B.: Hämmer, Feilen, Zangen, Blechscheren, Ziselierwerkzeuge

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, -zeichnungen, Auftrags- und Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Programme

Arbeitsbereiche/Branchen

Metallbildnermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Schmiedewerkstätten und Metalldrückereien

  • in Betrieben des Stahl- und Leichtmetallbaus

  • in Goldschmiedewerkstätten

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau, z.B. Treppengeländer, Metalltore

    • Herstellung von Metallwaren a. n. g., z.B. Pokal-, Vasen- oder Sakralgefäßfertigung in Metalldrückereien, Herstellung von Beleuchtungskörpern

    • Herstellung von Freiformschmiedestücken, z.B. in handwerklichen Schmiedewerkstätten

    • Mechanik a. n. g., z.B. handwerkliche Beschlag- und Kunstschmiedewerkstätten

    • Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen

    • Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen

  • Schmuckwaren

    • Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Fantasieschmuck), z.B. in Goldschmiedewerkstätten

    • Herstellung von Fantasieschmuck, z.B. in Goldschmiedewerkstätten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Metallbe- und verarbeitung, Oberflächenbehandlung, Produktgestaltung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Produkt-, Industriedesign).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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