Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Schmuckwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Ausbildung im Überblick

Schmuckwerker/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird beim Internationalen Bund (IB) durchgeführt.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Schmuckwerker/in erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgendem Schulfach bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Wenn man Wachs- und Gussarbeiten ausführt oder Werkstücke feilt, sind Erfahrungen im Fach Technik/Werken und handwerkliches Geschick hilfreich.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Blech schneidet, sägt, biegt, walzt und schmiedet

  • wie man Draht zieht, richtet und biegt

  • welche Unterschiede es beim Hart- und Weichlöten gibt und wie man Lötwerkzeuge bedient

  • wie man Wachs- und Gussarbeiten ausführt

  • wie man Zeichnungen auf das Metall überträgt und die Abmessungen prüft

  • wie man einfache Werkstücke anfertigt

  • wie man bohrt, fräst und Gewinde schneidet

  • wie man Oberflächen z.B. durch Polieren oder Galvanisieren veredelt

  • wie man Ketten fertigt und Verschlüsse einhängt

  • wie man Teile von Schmuck und Gerät fertigt und zusammenbaut

  • wie man Werkzeuge, Geräte und Maschinen handhabt, pflegt und instandhält

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsaufbau

Ausbildungsaufbau der Ausbildung Schmuckwerker/in

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Berufsbildungsstätte:

1. und 2. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Bearbeitung von Werkstoffen

  • Werkstoffe, Hilfsstoffe, Verwendungszweck

  • Manuelles Fertigen

  • Anreißen, Messen, Übertragen

  • Werkstoffe bearbeiten

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Polieren, Galvanisieren

  • Kettenfertigung

  • Montieren von Teilen und Halbzeugen betriebsspezifischer Fertigungsverfahren

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Auszubildenden erhalten vom Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel oder Fahrten zur Ausbildungsstätte. Informationen zu Förderungsmöglichkeiten erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen ist die Gewährung von Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung gemäß Ausbildungsregelung der zuständigen Stelle

  • Schmuckwerker/Schmuckwerkerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bleche schneiden, sägen und löten, Werkstücke feilen und polieren

  • Umgebung: in Werkhallen und -stätten an gut ausgeleuchteten Arbeitstischen, Feinstaub, z.T. unangenehme Gerüche

  • Kleidung: Schutzkleidung, z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Arbeitskittel

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Handgeschick (z.B. beim Fügen sehr kleiner Werkstücke)

    • Sorgfalt (z.B. beim Feinschleifen, Reinigen und Polieren von Schmuckstücken)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Schmuckwerker/innen werden in betrieblicher Form in der entsprechenden Berufsbildungsstätte ausgebildet.

  • Ausbildungsbetrieb bzw. Berufsbildungsstätte: Werkhallen, Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

Newsletter bestellen