Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man unter Beachtung von Werkstoffeigenschaften und gestellten Anforderungen trennt und abträgt
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worauf man beim Umformen von Metallen achten muss
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wie man lötet, schweißt, verstiftet und vernietet
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was beim Planen von Arbeitsabläufen wichtig ist
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worauf beim Anfertigen von Kleinwerkzeugen, z.B. beim Richten von Sticheln, zu achten ist
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wie man galvanische Überzüge herstellt und Metalle mit chemischen Hilfsmitteln färbt
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wie Fassungen für Steine justiert werden
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wie man Entwürfe auf Metallplatten überträgt sowie nachsticht
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wie man Unedel- und Edelsteine in Zargen- oder Chatonfassungen fasst
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worauf beim Anfertigen von Inkrustationen geachtet wird
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Werkstoffe und Edelsteine, Grundlagen der Gestaltung)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb:
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Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln
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Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
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Planen von Arbeitsabläufen
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Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
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Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät
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Umformen von Metallen
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Trennen und Abtragen
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Fügen
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Legieren und Schmelzen
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Anfertigen von Kleinwerkzeugen
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Behandeln von Oberflächen
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Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen
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Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Chaton-, Zargen- und angeriebenen Fassungen
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Anfertigen von Verschnitt
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Grundlagen der Gestaltung
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Darstellungstechniken
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Geschichte der Goldschmiedekunst
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Werkstoffe und Edelsteine
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Techniken
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berufsbezogene Mathematik
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Erkennen und Zuordnen von Edelsteinen und organischen Stoffen
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Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Verschnittfassungen und kombinierten Fassungen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Schmuck-, Uhren- und Edelmetallindustrie (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.091
2. Ausbildungsjahr: € 1.159
3. Ausbildungsjahr: € 1.262
4. Ausbildungsjahr: € 1.330
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2023
Aktuell besteht nur im Bundesland Baden-Württemberg eine tarifvertragliche Regelung für die Industrie.
Im Bereich Handwerk liegen derzeit keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Werkstattzeichnungen und Modelle anfertigen, Fassungen fertigen, Edelsteine einsetzen
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Umgebung: in Produktionshallen und -stätten an gut ausgeleuchteten Arbeitstischen, z.T. Maschinenlärm, Feinstaub, Gerüche
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille)
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Arbeitszeit: in Industriebetrieben z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Bohren und Fräsen von Werkstücken)
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Sorgfalt und Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Einsetzen der Edelsteine in vorgefertigte Fassungen)
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Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Auswählen und Zusammenstellen der Edelsteine für Schmuckstücke und Ziergegenstände)
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Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Entwerfen und Gestalten von Schmuckstücken)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Edelsteinfasser/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Schmuckindustrie, Handwerksbetriebe, z.B. Ateliers oder Manufakturen): Produktionshallen, Werkstätten, Verkaufsräume
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Pforzheim (Baden-Württemberg):
Goldschmiedeschule mit
Uhrmacherschule Pforzheim
St.-Georgen-Steige
65
75175
Pforzheim
D
+49.7231.392532
+49.7231.392121
http://www.goldschmiedeschule.de
sekretariat@goldschmiedeschule.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass