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Ausbildungsberuf
Zahntechnikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Zahntechnikermeister/innen sind in zahntechnischen Laboratorien tätig, wo sie die Arbeitsabläufe bei der Fertigung und Reparatur von Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierenden Geräten planen und organisieren und ggf. auch praktisch mitarbeiten. Sie stellen die Qualität der Produkte sicher, betreuen Kunden sowie Lieferanten und führen Mitarbeiter/innen und Auszubildende.

Die Weiterbildung im Überblick

Zahntechnikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zahntechniker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Zahntechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Dentallabors

  • in größeren Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor

  • in Zahnkliniken

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Zahntechnikermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Zahntechniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Zahntechniker/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Zahntechniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. Werkstoffe für dentale Konstruktionen zu bemessen, betriebliche Kosten zu ermitteln sowie Angebotskalkulationen durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag Werkstoffmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Zahntechnikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Zahntechnikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Ober- und Unterkiefer mit festsitzendem Zahnersatz nach vorgegebenem Okklusionskonzept versorgen

    • Einzelimplantate mit vollkeramischer Restauration herstellen

    • kombinierten festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz für Ober- oder Unterkiefer herstellen

    • kieferorthopädisches oder funktionskieferorthopädisches Gerät herstellen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • funktionale und konzeptionelle Lösungen im Bereich zahntechnischer Restauration und Versorgung erarbeiten, bewerten und korrigieren

    • funktionale, ästhetische und prophylaktische Aspekte bei der Planung, Fertigung und Kontrolle von Zahnersatz darstellen und bewerten

    • Auftragsunterlagen erstellen, Angebote auswerten und Angebotskalkulationen durchführen

    • berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen anwenden

    • Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren

    • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfen

    • betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln

    • Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil (wird häufig zusammen mit Teil II angeboten): ca. 606 Stunden

  • Teil II - Fachtheoretischer Teil (wird häufig zusammen mit Teil I angeboten): ca. 462 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.423 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Zahntechnikermeister/Zahntechnikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Zahntechnikermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Labors arbeiten sie auch selbst praktisch mit und übernehmen beispielsweise die Anfertigung eines Zahnimplantats oder die Herstellung eines kieferorthopädischen Geräts zur Zahnregulierung. Sofern sie als Selbstständige ein zahntechnisches Labor leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden (Zahnärzte/-ärztinnen) über die bestmögliche Ausführung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Apparaturen beraten

  • je nach Vorhaben erforderliche Parameter wie Rohstoff- und Materialbedarf berechnen

  • Rohstoffe, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen, wie bspw. auch 3-D-Drucker für die additive Fertigung von Zahnersatz, auswählen und einkaufen, ggf. gemeinsam mit dem/der Einkäufer/in oder der Betriebsleitung

  • zahntechnische Maschinen einstellen und programmieren

  • zahnärztliche Untersuchungsergebnisse (z.B. intraorale Scans, Gebissabdrücke) auswerten, Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • schwierige oder neue Arbeiten ggf. selbst ausführen

  • mit Kunden (Zahnärzten/-ärztinnen) über besonders schwierige Prothetikfälle (z.B. Zahnimplantationen) oder Reklamationen Rücksprache halten

  • in der Materialdisposition sicherstellen, dass der Material- bzw. Rohstoffnachschub gewährleistet ist

Führungsaufgaben

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Arbeitsabläufe abstimmen und koordinieren

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • Aufgaben in der Arbeitssteuerung und Qualitätssicherung im Bereich der zahntechnischen Produktion übernehmen

  • Aufgabenstellungen im Vertrieb und bei der Umsetzung von Vertriebskonzepten übernehmen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsanlagen, Betriebsmittel, Materialien (einschließlich Rohstoffe) und Hilfsmittel sicherstellen

  • die Einhaltung von Kostenrahmen und Terminen überwachen

  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überwachen

  • mit Fachärzten und -ärztinnen und Krankenkassen zusammenarbeiten

  • Angebote kalkulieren, Auftragsabwicklung übernehmen und betriebsbezogenen Schriftverkehr führen

  • an der Entwicklung neuer Produkte mitwirken bzw. Projekte zur Produktentwicklung in der zahntechnischen Industrie leiten

  • Materialpläne und Leistungsverzeichnisse anfertigen

  • Dokumentationen unter Einsatz der entsprechenden Unterlagen und Software durchführen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen im Betrieb festlegen

  • unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfeldes die Geschäftspolitik bestimmen und künftige Betriebsstrategien entwickeln

  • Marketingkonzepte entwickeln

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • mit Auftraggebern, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 3.173 bis € 3.939

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Zahntechnikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Dentaltechnikermeister/in

  • Meister/in im Zahntechnikerhandwerk

Arbeitsorte

Zahntechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in zahntechnischen Labors

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Zahntechnikermeister/innen übernehmen Leitungsfunktionen in zahntechnischen Labors und größeren Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Zahntechnikermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Arbeiten wie das Anfertigen von Zahnimplantaten und das Einarbeiten feinmechanischer Hilfsteile in Zahnprothesen erfordern Sorgfalt und Präzision.

Zahntechnikermeister/innen arbeiten mit der Hand, aber auch mit feinmechanischen Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Messsystemen. Sie sind in Büroräumen und Werkstätten bzw. Zahnlaboren tätig. Fräs- oder Schleifmaschinen erzeugen Lärm und Schleifstaub, beim Löten und Schweißen können Dämpfe entstehen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Auszubildende und Nachwuchskräfte schulen, Mitarbeiter/innen einarbeiten und motivieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. bei Reparaturarbeiten an Zahnprothesen)

  • Kundenkontakt (Zahnärzte und Zahnärztinnen über die bestmögliche Ausführung von Zahnersatz, über kieferorthopädische Apparaturen oder hinsichtlich besonders schwieriger Prothetikfälle beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Bohr- und Poliermaschinen, verschiedene Mess- und Prüfgeräte)

  • Handarbeit (z.B. schwierige oder neue Arbeiten selbst ausführen)

  • Arbeit im Labor

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Rechnungen oder Materialbestellungen zu bearbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Staub durch Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Bildschirmarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Implantate, Voll- und Teilprothesen, Kronen, Brücken, Inlays und Veneers, Gussfüllungen, Zahnspangen, Kieferbruch-, Aufbissschienen

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: chemo- und thermoplastische Kunststoffe, Keramik, Gold, Titan, Metalllegierungen, Metallpulver, Zirkon-Keramik, Edelmetalllegierungen, biokompatible (Kunst-)Harze, Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Bohr-, Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen, Schmelz- und Löteinrichtungen, Brennöfen, ggf. 3-D-Drucker, Kieferbewegungssimulatoren (Artikulatoren), Vakuumgeräte, Spezialschweißgeräte, Ultraschallreiniger, Mess- und Prüfgeräte, Zangen, Pinzetten

Zubehör, z.B.: Kiefer- und Zahnmodelle, Farbschlüssel für Prothesenzähne

Unterlagen, z.B.: zahnärztliche Aufträge, Vorlagen, Bestelllisten, Lieferscheine, Angebotskalkulationen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Programme

Arbeitsbereiche/Branchen

Zahntechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Dentallabors

  • in größeren Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor

  • in Zahnkliniken

Branchen im Einzelnen

  • Medizinische Technik, Orthopädie, Zahntechnik

    • Zahntechnische Laboratorien

  • Gesundheitswesen

    • Zahnarztpraxen, z.B. Praxislabor

    • Krankenhäuser, z.B. Zahnkliniken

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. im Bereich Zahntechnik). Außerdem bieten sich Anpassungsweiterbildungen in den Bereichen Qualitätsmanagement oder Mitarbeiterführung an.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Medizinische Technik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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