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Ausbildungsberuf
Orgel- und Harmoniumbauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen planen und koordinieren in Handwerksbetrieben des Musikinstrumentenbaus die Arbeitsprozesse bei der Herstellung, Wartung, Reparatur und Restaurierung von Orgeln, Orgelpositiven oder Harmonien. Sie arbeiten selbst auch praktisch mit und stellen die Qualität der Produkte sicher. Neben kaufmännischen Aufgaben führen sie Mitarbeiter/innen und Auszubildende und betreuen Kunden sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Orgel- und Harmoniumbauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben des Orgel- und Harmoniumbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Restaurierungsabteilungen von Museen für historische Musikinstrumente

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Orgel- und Harmoniumbauermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Orgelbauer/in. Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Orgel- und Harmoniumbauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Orgeln bzw. Orgelpositive konstruieren, berechnen und bauen, Windladen, Spielmechanik, Balg, Drossel sowie ein Register mit Holz- und Metallpfeifen herstellen

    • Harmonien mit Holzgehäusen bauen, Windanlage und Spielmechanik herstellen

    • Instrumente spielfertig montieren, intonieren und stimmen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • technische Mathematik (z.B. Berechnung von Windladen, elektrischen Widerständen, Statik, Schall)

    • Fachtechnologie (z.B. Intonation, Konstruktion, Zusammenbau, Restaurierung von Orgeln und Harmonien, Physik, Umwelt- und Denkmalschutz)

    • Werkstoffkunde

    • Bau- und Stilkunde, Musik- und Musikinstrumentengeschichte, Musiktheorie

    • Kalkulation

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Vorbereitungslehrgänge auf die Teile I bis IV der Meisterprüfung werden derzeit in Form von Trimestern angeboten:

  • Trimester 1: ca. 520 Stunden

  • Trimester 2: ca. 520 Stunden

  • Trimester 3: ca. 480 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.520 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Orgel- und Harmoniumbauermeister/Orgel- und Harmoniumbauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie selbst auch praktisch mit und restaurieren beispielsweise historische Orgeln und Harmonien oder intonieren bzw. stimmen neue und alte Instrumente. Sofern sie als Selbstständige einen Orgel- und Harmoniumbaubetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Orgeln und Harmonien unterschiedlicher Art entwerfen, gestalten und herstellen

  • historische Orgeln und Harmonien restaurieren, erhalten und pflegen

  • alte und neue Instrumente intonieren und stimmen

  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an Mitarbeiter/innen vergeben

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kostenvoranschlägen und Terminen überwachen

  • Werkzeug und Maschinen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Maschinen und Werkzeuge sicherstellen

  • sicherstellen, dass Rohstoffe (z.B. Hölzer, Metalle, Kunststoffe) sowie Bauteile und Baugruppen in ausreichender Menge vorrätig sind

  • beim Bau, Verkauf und Vertrieb die Einhaltung des internationalen Artenschutzabkommens (CITES) zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beachten

  • Kunden beraten, z.B. bei Kauf oder Planung neuer Instrumente oder über Möglichkeiten der Reparatur bzw. Restaurierung

Führungsaufgaben

  • Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Arbeitsabläufe abstimmen und koordinieren

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogische Grundsätze beachten

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.352

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Orgel- und Harmoniumbauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Orgel- und Harmoniumbauerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin für Orgelbau

  • Meister/Meisterin des Orgelbauerhandwerks

Arbeitsorte

Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • beim Kunden, z.B. in Kirchen, Konzerthäusern oder Privathaushalten

  • in Verkaufsräumen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen führen kleinere Betriebe des Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. In handwerklicher Präzisionsarbeit und mit Sinn für Ästhetik fertigen sie Einzelteile und montieren sie zum fertigen Instrument oder restaurieren historische Instrumente. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent z.B. über Reparatur- oder Restaurierungsmöglichkeiten.

Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, führen aber auch Tätigkeiten, z.B. bei der Holz- oder Metallbearbeitung, maschinenunterstützt durch. Bei der Arbeit an Maschinen tragen sie ggf. Schutzkleidung wie Handschuhe oder Schutzbrille, z.T. auch Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstätten, teilweise auch Verkaufsräumen. Große Instrumente, z.B. Kirchenorgeln, werden vor Ort zusammengesetzt und montiert. In den Werkstätten können Schleifstaub und der Geruch von Lösungsmitteln in der Luft liegen. Körperlicher Einsatz ist erforderlich, wenn z.B. schwere Bauteile gehoben werden. Da der Aufbau oder die Restaurierung einer großen Orgel vor Ort mehrere Monate dauern kann, sind Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen immer wieder über längere Zeiträume bundesweit oder im Ausland im Einsatz.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. historische Orgeln und Harmonien)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Trakturteile montieren)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • Arbeit unter Zwangshaltungen

  • schweres Heben und Tragen (z.B. schwere Einzelteile heben)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (bei der Montage von Kirchenorgeln)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Reparatur- und Restaurierungsmöglichkeiten von Orgeln beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Fräs-, Hobel- und Bohrmaschinen, Rollmaschinen oder Lotgeräte)

  • Handarbeit (z.B. Orgelteile zusammenbauen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Schleifstaub und Dämpfe von Lösungsmitteln)

  • Arbeit unter Lärm (Fräs-, Hobel- oder Bohrmaschinenlärm)

  • Bildschirmarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Orgeln, Harmonien

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Holz, Metall, Kunststoffe, Lötmittel, Leime, Lasuren, Polituren, Lacke

Bauteile und Zubehör, z.B.: Tasten, Orgelpfeifen, Faltenbälge, Mechaniken, Dübel, Nägel, Schrauben

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Rollmaschinen, Fräs-, Hobel- und Bohrmaschinen, Kreis- und Bandsägen, Lötgeräte, Stimmgeräte, Mikrometer, Feuchte- und Temperaturmesser, Hobel, Stechbeitel, Ziehklingen, Hämmer, Feilen, Gliedermaßstäbe, Lineale, Winkel, Stärkezirkel

Unterlagen, z.B.: Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Kostenvoranschläge, Reparaturaufträge, Artenschutzbestimmungen (CITES)

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Orgel- und Harmoniumbauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben des Orgel- und Harmoniumbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Restaurierungsabteilungen von Museen für historische Musikinstrumente

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. in Handwerks- oder Industriebetrieben des Orgel- und Harmoniumbaus, bei Spieltische-, Klaviaturen- und Orgelteileherstellern, bei Orgelpfeifenherstellern, in Restaurierungswerkstätten

Auch denkbar:

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Museen, z.B. Restaurierungsabteilung für historische Musikinstrumente

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Metallbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Restaurator/in im Orgel- und Harmoniumbauerhandwerk).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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