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Ausbildungsberuf
Metallblasinstrumentenmacher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Metallblasinstrumentenmacher/innen stellen Trompeten, Posaunen sowie andere Blechblasinstrumente her und stimmen sie. Außerdem reparieren und restaurieren sie ältere Instrumente.

Die Ausbildung im Überblick

Metallblasinstrumentenmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Metallblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigung in handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Metallblasinstrumente wie Trompeten oder Hörner herstellen.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Metallblasinstrumentenmacher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es in den Ausbildungsbereichen Handwerk sowie Industrie und Handel insgesamt 15 Ausbildungsanfänger/innen. Jeweils 40 Prozent der zukünftigen Metallblasinstrumentenmacher/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss bzw. die Hochschulreife . 20 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Kenntnisse im handwerklich-gestaltenden Bereich sind in der Ausbildung wichtig, wenn es darum geht, Aufrisse zu erstellen und die Instrumente von Hand anzufertigen.

Mathematik:

Das Berechnen von Maßen gehört zur täglichen Arbeit von angehenden Metallblasinstrumentenmachern und -macherinnen. Mathematische Kenntnisse sind deshalb wichtig.

Physik:

Die Kenntnis physikalischer Gesetze und Zusammenhänge, insbesondere im Bereich der Akustik, ist wichtig für den Instrumentenbau.

Musik:

Musikalische Fähigkeiten, insbesondere Kenntnisse im Spielen von Metallblasinstrumenten, sind z.B. für das Regulieren des Klangs und das Stimmen der Instrumente nützlich.

Deutsch:

Angehende Metallblasinstrumentenmacher/innen beraten Kunden und nehmen Kundenaufträge entgegen. Gute mündliche Ausdrucksfähigkeit ist dabei von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Metallblasinstrumentenmacher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Metallblasinstrumente nach Aufbau und Funktion unterscheidet

  • wie man Innen- und Außengewinde an unterschiedlichen Werkstoffen, unter Verwendung von Kühlschmierstoffen, mit Gewindebohrern und Schneideisen herstellt

  • welche Werkzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Werkstücke ausgewählt werden

  • wie man Werkstücke mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-Plan-Schleifen und Längs-Rund-Drehen herstellt

  • wie man Bögen, Züge und Rohre sowie Ventile unter Beachtung der Parallelität und Ganggenauigkeit nach Skizzen oder Schablonen zusammenfügt

  • was beim Einbau und der Regulierung von Ventilen, Druckwerken, Zügen und Wasserklappen wichtig ist und wie die Luftdichtigkeit eines Instrumentes geprüft wird

  • wie man Instrumententeile nach Unterlagen für den Zusammenbau vorbereitet und die Baugruppen zum Rohbau zusammenfügt

  • wie man Töne mit dem Stimmgerät prüft

  • wie man Fehler, Beschädigungen und Verschleiß an den Instrumenten beseitigt, z.B. durch Ausbeulen, Richten, Nacharbeiten oder Austauschen

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Fertigungsverfahren, Musik und Musikinstrumentenkunde)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:

    HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Warten und Pflegen von Betriebsmitteln; Prüfen, Messen und Kennzeichnen

  • Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse

  • Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen; Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten; Auswählen und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen

  • Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken

  • manuelles und maschinelles Spanen; Trennen; Umformen; Fügen

  • Anfertigen von Bauteilen; Behandeln von Oberflächen

  • Zusammenfügen von Instrumententeilen

  • Endmontage und Spielfertigmachen von Metallblasinstrumenten

  • Endkontrolle und Qualitätssicherung

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • berufsbezogen: z.B. Technologie, Instrumentenkunde, Arbeitsplanung

  • allgemeinbildend: z.B. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Instandsetzen von Instrumenten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

Abschluss-/Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 820

2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.010

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198

2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232

3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Metallblasinstrumentenmacher/Metallblasinstrumentenmacherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Metallbleche zuschneiden, Klappenmechanikteile anfertigen, Einzelteile und Baugruppen montieren, Oberflächen behandeln

  • Umgebung: Maschinenlärm in handwerklichen oder industriellen Werkstätten, Geruchsentwicklung z.B. durch Poliermittel

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Handschuhe, Atem- und Gehörschutz)

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. genaues Beseitigen von Lötstellen, exaktes Schleifen und Polieren der Oberflächen)

    • Gutes Gehör (z.B. für das Prüfen und Stimmen der Instrumente)

    • Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Oberflächengestaltung und -verzierung)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über Reparaturmöglichkeiten oder Neuanfertigungen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Metallblasinstrumentenmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Industrie- oder Handwerksbetriebe des Metallblasinstrumentenbaus): Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in Ludwigsburg (Baden-Württemberg): Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg D +49.7141.4449100 +49.7141.4449199 http://www.ows-lb.de sekretariat@ows-lb.de

  • für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Klingenthal (Sachsen): Berufliches Schulzentrum (BSZ) e.o.plauen Uferstraße 8 08527 Plauen D +49.3741.3005100 +49.3741.3005109 http://www.bsz-eoplauen.de info@bsz-eoplauen.de Außenstelle bei: Berufliches Schulzentrum e.o.plauen - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Metallblasinstrumentenmacher/innen fertigen Blechblasinstrumente wie Trompeten, Posaunen, Tuben oder Hörner einschließlich Zubehör an, oft in Serienfertigung. Sie formen Bleche zu Klangkörpern und Schallstücken, fertigen die verschiedenen Einzelteile und bauen sie zusammen. Dabei bohren sie z.B. Grifflöcher, montieren Klappen, bauen das Ventilsystem ein und veredeln die Oberflächen. Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Instruments und stimmen es. Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie Metallblasinstrumente und beraten Kunden.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Metallblasinstrumentenmacher/innen stellen Trompeten, Posaunen sowie andere Blechblasinstrumente her und stimmen sie. Außerdem reparieren und restaurieren sie ältere Instrumente.

Der Klangkörper

Metallblasinstrumentenmacher/innen kennen sich mit den Eigenarten der verschiedenen Instrumente genau aus und fertigen auch selbst Skizzen und technische Zeichnungen an. Sie wissen, welches Material wofür am besten geeignet ist. Sie wählen Feinbleche aus Buntmetalllegierungen aus und formen daraus die Klangkörper des Instruments, die sogenannten Schallstücke oder Trichter. Zuerst reißen sie dazu die Schallbecher mit Hilfe einer Schablone an und schneiden oder stanzen die Form aus. Ist das Metall zugeschnitten, biegen oder drücken sie es in Form und schneiden Gewinde und Grifflöcher. Mit Hartlöttechnik verbinden sie das Metall.

Gut gebaut für guten Ton: Montieren und Stimmen

Zu einem Blechblasinstrument gehören viele Einzelteile. Metallblasinstrumentenmacher/innen stellen in ihrer Werkstatt beispielsweise Mundstücke her, aber auch die Züge und Ventile, mit denen man beim Spielen die Tonhöhe verändert. Bevor sie alles zusammenbauen, verputzen sie noch Lötstellen und schleifen oder polieren die Oberflächen. Dann geht es an die Endmontage: Sie bauen Ventilsysteme, Mundstücke, Druckwerke, Züge, Wasserklappen und andere spezielle Teile zusammen. Dabei achten sie darauf, jedes Teil genau nach Vorgabe zu montieren. Die Kleinteile müssen exakt eingepasst werden. Wenn alles fertig ist, prüfen sie, ob die Instrumente luftdicht sind, reinigen und polieren sie und stimmen sie schließlich. Dazu benötigen Metallblasinstrumentenmacher/innen ein gutes musikalisches Gehör. Jeden Misston bemerken sie sofort und beseitigen ihn, indem sie etwa bestimmte Längenmaße des Instruments ändern. Dabei nehmen sie ein - häufig computergestütztes - Stimmgerät zu Hilfe.

Möglichst lang ein schöner Klang

Metall ist widerstandsfähig und Blechblasinstrumente halten lang. Dennoch fallen irgendwann Reparaturarbeiten an. Wenn z.B. ein Rohr verbogen ist oder die Klappen und Ventile nicht mehr richtig schließen, wissen Metallblasinstrumentenmacher/innen, was zu tun ist. Sie beulen das Metall aus, reparieren Ventilmaschinen und tauschen Verschleißteile aus. Außerdem erklären sie ihren Kunden, wie man das Instrument pflegen muss, um lange Freude daran zu haben.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Metallblasinstrumente nach Vorgaben des Produktionsplans entwerfen und planen, dabei nach Skizzen und Zeichnungen oder mit Grafiksoftware arbeiten

  • Materialbedarf abschätzen und Material bereitstellen

  • Skizzen, Zeichnungen und Stücklisten anfertigen, Grundbegriffe der Normung anwenden

  • Metalle von Hand und maschinell bearbeiten

    • Feinbleche aus Buntmetalllegierungen auswählen und anreißen, körnen, richten, zuschneiden, stanzen, formen, biegen, drücken, bördeln

    • Metallbe- und -verarbeitungstechniken wie Senken, Gewindeschneiden, Sägen, Bohren, Fräsen anwenden

    • Metallverbindungen herstellen

  • Schallstücke und Trichter herstellen

    • Schallbecher nach Schablone auf Metallblech anreißen

    • Zuschnitte verspannen und formen

    • Einzelteile schlichten und entgraten

  • Oberflächen behandeln und je nach Bedarf galvanisieren

    • Bauteile und Instrumente zur Oberflächenbehandlung vorbereiten, unter anderem durch Verputzen von Lötstellen

    • Oberflächen von Teilen und ganzen Instrumenten manuell oder maschinell schleifen und polieren

  • Metallblasinstrumente montieren

    • Ventile, Druckwerke, Bögen, Züge, Rohre und Wasserklappen unter Beachtung der Parallelität und Ganggenauigkeit nach Skizzen und Schablonen zusammenfügen

    • Einzelteile und Baugruppen verschrauben, falzen, nieten, mit Gewinden sowie durch Weich- und Hartlöten verbinden

    • Werkstücke säubern und gängig machen

    • Ventile, Druckwerke, Züge und Wasserklappen regulieren und ihre Funktionsfähigkeit herstellen

    • Luftdichtigkeit prüfen, Instrumente spielfertig machen

  • Metallblasinstrumente stimmen, intonieren und regulieren

    • Stimmung durch Ändern von Längenmaßen beeinflussen

    • je nach Bedarf Stimmgerät oder computergestützte Messverfahren anwenden

  • musikalische und optische Endkontrollen durchführen, Qualität sichern

    • optische und funktionelle Prüfungen durchführen, Fehler kennzeichnen

    • akustische Störfaktoren identifizieren und beseitigen

    • Möglichkeiten wirtschaftlicher Fehlerbeseitigung ermitteln, Instandsetzung einleiten

  • Metallblasinstrumente reparieren

    • ausbeulen, richten, nacharbeiten, Teile austauschen

    • Funktionsfähigkeit von Ventilmaschinen wiederherstellen

    • Oberflächengüte wiederherstellen

  • Kunden die Funktion, Pflege und Reinigung von Instrumenten erläutern

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.325 bis € 3.654

Quelle:

Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik - WSI-Tarifarchiv

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Metallblasinstrumentenmacher/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Mechaniker/Mechanikerin für Musikinstrumente (Blasinstrumente)

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1985)

  • Metallblasinstrumentenfacharbeiter/Metallblasinstrumentenfacharbeiterin

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Frühere Berufsbezeichnung

  • Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher/Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacherin

    (Ausbildungsberuf von 1934 bis 1997)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Blasinstrumentenbauer/in

Österreich

  • Blechblasinstrumentenerzeuger/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Maker (m/f) of metal wind instruments

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Facteur/Factrice d'instruments à vent en métal

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Metallblasinstrumentenmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Lagerräumen

  • in Büroräumen

  • in Verkaufsräumen

Arbeitssituation

Metallblasinstrumentenmacher/innen arbeiten trotz Maschineneinsatz viel mit der Hand. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Handschuhe beim Umgang mit scharfkantigen Metallteilen, z.T. auch Atem- und Gehörschutz. Sie arbeiten in Werkstätten oder Produktionsräumen des Musikinstrumentenbaus sowie in Verkaufsräumen, wenn sie Kunden z.B. beim Kauf oder bei einer Reparatur beraten. Klebstoffe, Polier- und Lösungsmittel können Dämpfe und Gerüche entwickeln, Fräs- und Schleifmaschinen und andere Metallbearbeitungsmaschinen erzeugen Lärm.

Um den Klang zu prüfen, müssen Metallblasinstrumentenmacher/innen ihre Instrumente anspielen können. Hierfür benötigen sie musikalische Fähigkeiten und ein gutes Gehör. Mit Sinn für Ästhetik polieren und verzieren sie ihre Instrumente. Sie müssen konzentriert und präzise arbeiten, denn selbst kleinste Ungenauigkeiten können den Klang eines Instruments beeinträchtigen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Oberflächen von Schallbechern richten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Metallsägen, Fräs-, Schleifmaschinen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Handschuhe, Schürzen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden bedienen und beraten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. giftige Dämpfe von Lacken und Polituren)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. bei Arbeiten an Poliermaschinen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Instrumente stimmen, Einzelteile und Baugruppen montieren und verschrauben)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beraten zur Pflege und Reinigung von Instrumenten)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. historisch wertvolle Instrumente sachgemäß restaurieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Posaunen, Trompeten, Tuben, Hörner, Fanfaren, Kornetten

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Metalle, Holz, Kunststoffe, Lacke, Seifen, Poliermittel und -tücher

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Bohr- und Stanzmaschinen, Schleif- und Poliergeräte, Lötkolben, Stimmgeräte, PC, Dreh- und Drückbänke, Feilen, Sägen, Fräsen

Unterlagen, z.B.: Skizzen, Schablonen

Arbeitsbereiche/Branchen

Metallblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigung in handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Metallblasinstrumente wie Trompeten oder Hörner herstellen.

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. industrielle oder handwerkliche Blechblasinstrumenten- und Schlagzeugwerkstätten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Blechbe- und -verarbeitung, Metallbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Metallblasinstrumentenmachermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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